Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 77 (25.9.1902)
- Date
- 1902-09-25
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Central-Organ für das orthodoxe Judenthim. latter für die israek. Schule Mr. 19. 25. Sept.. 19S2.j Das neue bayerische Schulbedarfsgesetz, das während der Berathungen im bayerischen Landtage mancherlei Beunruhigung bez. der Stellung und Behandlung der israelit. Elementarschulen in den betheiligten Kreisen hervorgerufen hatte, ist unter Dach. Die beregten Beunruhigungen sind zerstreut worden. Dem dankenswerten Bemühen hervorragender Parlamentarier, besonders des Herrn Oberlehrers Schubert, erster Vorsitzender des bayerischen Lehrervereinsist es gelungen, die klare und deutliche Erklärung vom Regierungstische herbeizuführen, daß die israelitischen Elementarlehrer und die israelitischen Schulgemeinden in jeder Beziehung konform den christlichen Bekenntnissen zu behandeln seien. Schon macht sich diese gleichmäßige Behandlung beim nunmehr eingeleiteten Vollzug des Schulbedarfsgesetzes bemerklich, allerdings zunächst in einer Weise, die den jüdischen Schulgemeinden ebensowenig gefallen wird, als die Schulgemeinden der anderen Bekenntnisse davon entzückt sind. Das leitende Prinzip des neuen Schulbedarfsgesetzes besteht in der Maxime, die Volksschule sej Gemeindeanstalt und die Schulgemeinde daher primär der alleinige Träger der Schullasten. Auch die Beiträge, die Staat und Kreis bisher für die einzelnen Lehrergehälter leisteten, müssen als Gemeindelast und -Verpflichtung anerkannt werden und dann erst ist es den Gemeinden freigestellt, um Sustentationen aus Staatsmitteln vorstellig zu werden. Zur Regelung dieser, immerhin verwickelten Verhältnisse gingen den Schulgemeinden Aufforderungen zu, diesbezügl. rechtskräftige Beschlüsse zu fassen und bis zu einem bestimmten Termine den Distriktsverwaltungsbehörden zu weiterer Behandlung und Veran- . lassung einzureichen. Diese, immerhin interessanten Aktenstücke präsentiren sich ungefähr folgendermaßen: 1) Formular II A. Kgl. Bezirksamt H. an die israelitische Kultusverwaltnng R. Betreff.: Vollzug des Schulbedarfsgesetzes. Umstehend erhält die isr. Kultusverwaltung N. Abschrift einer Entschließung der & Sieg. K. d. I. vom .... Nr.... zur Kenntnißnahme mit dem Aufträge, 1. die betheiligte Lehrperson von dem Inhalte dieser Negierungsentschließung gegen Nachweis zu verständigen, ' > ■ 2. wegen des von der Gemeinde, bezw. den Ge- ' meinden des Schulsprengels zu deckenden Fehlbetrages, am gesetzlichen Mindesteinkommen in recht förmlicher Meise Beschluß zu fassen und diesen, falls die Stellung eines Unterstützungsgesuches beschlossen werden wollte, belegt mit einer Darstellung der Verhältnisse der Gemeinde bis zum.um so gewisser in Vorlage zu bringen, als widrigenfalls angenommen werden würde, daß die Gemeinde auf die Stellung eines Unterstützungsgesuches verzichtet. Für die Beschlußfassung und Antragstellung einer Unterstützung, dann wegen der hierzu zu liefernden Nachweise wird auf das Ausschreiben der K. Regg., K. d. I. vom ... des Js. (Kr. A., Bl. S...., Bezirks- . amtsblatt S....) verwiesen. / / . N. N. (K. Vezirksamtmann.) " Die beregte Regierungsentschließung lautet: - K. Regierung von.,.. ., Kammer des Innern. An das K. Bezirksamt H. (Den Vollzug des Schulbedarssgesetzes betreffend.)