Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 57 (17.7.1902)
- Date
- 1902-07-17
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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43* Jahrgang. rße Aeilage zu M 57 des „KsrsM^. Missenschast oder — Gelehrsamkeit. Von Rabbiner Dr. Daniel Fink—Wien, x. Das von Ben Peiuri aufgestellte Problem, io einfach es auch erscheint, ist dennoch von der Art, das; alle menschliche Einsicht ihm gegenüber versagt. Mit den Mitteln, welche sie uns an die Hand gibt, können wir hier zu keiner Lösung gelangen, bei welcher Gewissen und Vernunft gleichmäßig ihre Befriedigung fänden. Selbst der von Kant aufgestellte kategorische Imperativ — entschieden doch das höchste der sich selbst überlassenen menschlichen Vernunft erreichbare Sittengesctz — läßt uns hier ebenfalls ohne geeignete Auskunft. Derselbe lautet: „Handle so, daß die Maxime deines Wittens zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten kann, d. h., daß beim Versuche, die Maxime deines Handelns als allgemein befolgtes Gesetz zu denken, kein Widerspruch herauskommt." Wie soll man es an der Hand dieses Grundsatzes in unserem Falle anfangen? Wenn der Inhaber des Wassers, ohne sich um bas Ergehen seines Genossen zu kümmern, allein davon Gebrauch macht, so mag er zwar sein Leben immerhin gerettet haben, den andern jedoch hat er dem Verderben preisgegeben. Wer auf diese Weise vorgeht, kann schwerlich solche Art des Handelns zum allgemeinen Gesetze erheben, gegebenen Falles also sich selbst gegenüber angewendet sehen wollen. Gerade der Standpunkt, den er bei der Schlichtung dieses Konfliktes eingenommen hat, läßt dies als völlig ausgeschlossen erscheinen. Würde er seinen Wasservorrath ausschließlich zur Erhaltung seines Genossen verwenden. sein Leben dagegen in ausgesprochener Absichtlichkeit preisgeben, so könnte weder der Betreffende, noch wir selbst diesen Vorgang zum allgemeinen Gesetze erhoben zu sehen wünschen. Wer so handelt, der müßte folgerecht den Bestand der Gesammtheit. oder der Gesellschaft dem Wähle des Einzelnen opfern. . Das liefe dann erst recht auf eine Ungereimtheit hinaus. Auch das von Ben Peturi selbst empfohlene Verfahren kann vom Standpunkte des kategorischen Imperativ? seine Rechtfertigung nicht herleiten, weil cs, folgerecht angewendet. zu allgemeinen Gesetzen führen müßte, deren höchstes Ziel — der Untergang der Gesammtheit wäre.*)» - - ) ' ’) Dur einigen Zohrc» hatte id» mit meinem Vater s. A. eine eingehende Aüscinandcrsehnna ülierdicten Gegenstand. worüber er in seinem Werke TOT roi3~. S. 150, sich äußert. Soviel dürfte schon jetzt klar sein, daß diejenigen, tvelche da behaupten, die ganze sittliche Mettordnung könne mittelst des einzigen Grundsatzes der Nächstenliebe regiert werden, in der That um ihre naive Unbefangenheit willen zu beneiden sind. Die Erhaltung ' eines ganzen Volkes über die Flucht der Zeiten hinweg, bei geistiger Regsamkeit, moralischer Spannkraft und leiblicher Gesundheit ist eines der verwickclsten Probleme, die es überhaupt nur gibt. Tritt nun da, wie bei unserem jüdischen Volke, dieses Problem noch unter den erschwerendsten äußeren Umständen, als da sind: der Mangel eines eigenen Staates einerseits und demgegenüber andererseits der klimatische, moralische nnd kulturelle Einfluß der verschiedensten Zonen, so gestaltet sich dieses Problem zu einer Komplizirtheit, die alles menschliche Begreifen und Denken weit übersteigt. Unsere Religion hat, und zwar ausschließlich, in der uns überlieferten Gestalt trohalledem diese Aufgabe fast zwei Jahrtausende hindurch glänzend und glücklich bewältigt. Ob die neueste Weisheit, welche Grund und Gipfel ihres Denkens in der Nächstenliebe findet, dies ebenso gut zu Wege bringen wird, steht billig zu bezweifeln. Sollte es gestattet sein, aus den bisherigen Leistungen Schlüsse ans die Zukunft zu ziehen, so wird man das schon jetzt entschieden verneinen müssen./ Es will mich im übrigen bedünken, daß die Vertreter dieser Lehre sich selbst nicht ernst nehmen. Es müßte folgerecht ein ganzer Stand — die jüdischen Reformrabbiner —- seine alleinige Aufgabe in der Auslegung dieses einzigen Satzes erkennen. Da wäre.denn wirklich die Frage gestattet, kann man denn im Ernste unserem geistig sorgeschrittenen und regen Geschlechte zumnthen wallen, in so einfachen und Allen durchstchtigen Angelegenheiten einer so tief demnthigenden Bevormundung sich zu unterstellen? .Was könnten die berufenen Lehrer und Ausleger dieses Satzes in diesem Belange einem mehr hierüber.sagen, was ein Jeder nicht schon ohnehin wüßte? Wozu dann da nach für die Erforschung dieses Satzes einen großen, weit angelegten wissenschaftlichen Apparat unterhalten? Das. sind, alles fragen, die geradezu einem Jeden sich in den Wurf stellen, an die doch merkwürdigerweise kein Mensch sich stößt. — ' ' > ' Vor einigen Jahren hatte ich. Gelegenheit, über den soeben verhandelten Gegenstand mit einem protestantischen Theologen eingehendere Auseinandersetzungen zu pflegen. Bescheiden, wie die Herren einmal sind, nehmen sie natürlich ohne weiteres alle moralische Neberlegenheit für sich in Anspruch. . . Ich jedoch fand mich zu einem solchen Zugeständnisse keineswegs bereit. Denn was die praktische Seite dieser Frage betrifft, so ist ja ihre bloße Aufwerfung unter gebildeten Leuten