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Der Israelit · 1902-04-30 · Heft 34-35 (30.4.1902) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 34-35 (30.4.1902)
Date
1902-04-30
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Jahr-aii-. Um NWezm WtMMMM des ElHkMsmMt». In der jüngsten Nummer Ihres geschätzten Blattes hat Ihr Korrespondent, der sich „ein rheinischer Schulmann" nennt, einen so überaus wichtigen Gedanken in Anregung gebrächt, daß er es wohl verdient, Gegenstand einer andauernden Erörterung in den Spalten Ihres Blattes zu werden. Es handelt sich um die nicht hoch genug zu veranschlagende Aufgabe, alle lebenskräftigen Keime, wo sie sich noch irgendwo in der Zerstreuung und Vereinzelung befinden, zu retten und in den Organismus des Judenthums aufzunehmen. Aber nicht bloß die große, preußische Monarchie dürfte das Gebiet dieser Arbeit werden. Auch hier in Baden ist sie zu bedeutenden Leistungen berufen. Vornweg muß jedoch betont werden, daß ihr hierzulande neben der natürlichen Neigung zur Gleichgiltigkeit ein zweites Hinderniß im Wege steht, das noch viel verhängnißvoller ist. Die Herren Bezirksrabbiner, die der überwiegenden Zahl der Reform angehören, wachen nämlich mit einer Eifersucht, als ob eine Lebensfrage davon abhinge, darüber, daß in den Landgemeinden nichts die gewohnte Friedhofsruhe störe. Der Herr Bezirksrabbiner ist aber hierzulande ein gar mächtiger Mann. Nicht etwa in Folge seiner Leistung, sondern darum, weil er die Befugnisse hat, jede Regung eines selbstständigen religiösen Lebens zu unterdrücken. Die Herren handeln hierbei in der That in wohlverstandener Wahrnehmung ihrer Lebensinteressen. Denn die Reform hat keinen wirksameren Bundesgenossen auf der ganzen Erde, als die Unwissenheit in jüdischen Dingen. Damit steht und fällt sie. Wo wirkliches Berständniß für das Judenthum geweckt und gepflegt wird, da fühlt sie den Boden unter den Füßen brennen und wird nervös. Hier in Baden arbeitet ja der gesetzliche Mechanismus mit einer Regelmäßigkeit, wie sonst nirgendwo in deutschen Landen. Es wird regiert, reglementirt. konferirt, visitirt — kurz, die staatliche Maschine ist auf's Beste geölt. Dennoch kann man ruhig behaupten, daß weit und breit nirgends die Unwissenheit im Jüdischen, die Gleichgiltigkeit allem Religiösen gegenüber und der Verfall der spezifisch-jüdischen Gemeinde-Institutionen so weit gediehen ist, als gerade bei uns. Das kommt eben daher, daß alle von oben herab dekretirten Maßnahmen schließlich nur einen Streich gegen das Wasser bedeuten. Man schaut sich gegenseitig durch die Finger — und die Sache bleibt beim Alten. Die Großgemeinden sind der Reform verfallen, um sich auf Grund dessen den Firlefanz von Orgelgottes«, dienst unter Begleitung von Damengesang jüdischer und christlicher Herkunft leisten zu können. Die Landgemeinden dagegen sind der Reform verschrieben, ohne eigentlich zu wissen, warum und weßhalb? Das Gesetz zwingt ihnen eine religiöse Stellung auf, die sie gar nicht theilen und die sicherlich gar nicht in der Absicht der Großherzogl. Regierung gelegen. Dadurch aber, sind dieselben allerdings den Herren Bezirksrabbinern aus Gnade und Ungnade ausgeliefert. Dieses Institut hat heute nicht nur keinen Sinn mehr, sondern ist geradezu das Gegentheil dessen geworden,' was eS ursprünglich sein sollte. Entstanden ist es zu einer. Zeit, wo nicht nur die badische, sondern die gesammte deutsche Judenheit gesetzestreu war. Es war unter damaligen Verhältnissen ein weiser Akt der Gesetzgebung, wenn eS die Landgemeinden, die keinen besonderen Rabbiner zu unterhalten vermochten, zu Bezirksverbänden vereinigte. Sie konnten dadurch den großen Vortheil genießen, daß ihre religiösen Einrichtungen und Institutionen, der sachverständigen Leitung und Fürsorge nicht entbehrten. Heutigen Tages dagegen, wo der Bezirksrabbiner gar nicht mehr im Dienste des Religionsgesetzes steht, noch stehen will, sondern Reformprediger ist ^-welche innere Berechtigung wohnt dieser Institution noch inne? Welchen Nutzen hat die Landgemeinde davon, daß der Herr Dr. So und So in der Synagoge seines Amts» sitzes von Zeit zu Zeit unter den üblichen Tiraden der Reform eine Predigt hält? Welchen Nutzen, daß er einmal des Jahres zu einer Schulprüfung kommt? M bleibt ja doch alles beim alten Schlendrian. Nur mit dem Unterschiede, daß selbst die von-den besten Absichten beseelten Gemeindemitglieder keine Macht haben, demselben zu steuern. ...... Die badischen Landgemeinden hätten ja bereits längst durch.Massenaustritt die Consequenzen gegen eine Vezirksverfastung gezogen, die sie auf Schritt und Tritt nur hemmt, ihnen Lasten auferlegt und keinerlei Vortheile bringt. Das einzige Hinderniß ist die leidige Friedhofsfrage. 3n richtiger Erkenntniß dessen, daß an .den Todten ihr Lebensfaden hängt, hat auch die letzte badische jüdische Synode geradezu durch drakonische Bestimmungen sich dieses Gebiet verschanzt. Eine seltsame Bekundung ihres so sehr zur Schau getragenen Liberalismus! Doch lassen wir die Todten — ihre Todten begraben. Wir wollen auf dem weiten Friedhofsacker . neues Leben pflanzen. Was diesem Zwecke dienen soll, muß sich im vorhinein und grundsätzlich außerhalb deS Gemeindeverbandes und ihrer Organe stellen und auf das freie Gebiet der Dereinsverfaffung sich begeben. «In jeder badischen Landgemeinde sollte ein Verein zur

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