Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 34-35 (30.4.1902)
- Date
- 1902-04-30
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Gietze», 25. April. Heute verurtheilte unser Schöffengericht den 35 Jahre alten, wegen Preßver- . ge^ns mehrfach und wiederholt mit Gefängniß vorbe- ...; straften Redakteur Reuter von der antisemitischen r „Deutschen Voltswacht" zu Offenbach wegen Beleidigung des Handelsmannes Berlin von Großen- ' .. Busek zu vier Wochen Gefängniß. ' In einer Mittheilung aus Großen-Vuseck, die die „Volkswacht" s. Zt. veröffentlichte, war in Bezug auf Berlin behauptet, dieser habe einen Einbruchsdiebstahl fingirt, weil er gegen Diebstahl versichert gewesen sei und die Schadensumme habe einheimsen wollen. In der Verhandlung wurde nachgewiesen, daß es sich nicht um einen fingirten Diebstahl bandelte, daß vielmehr dem nicht entdeckten Thäter Gold- und andere Sachen im SBcttye von 500 Mark in die Hände gefallen sind und daß der Bestohlene den Schaden selbst hat tragen müssen, weil er gegen Diebstahl nicht versichert war. Der Prozeß verdient um deßwillen Beachtung, weil er Gegenstand einer Interpellation der Parteigenossen - Reuters in der Zweiten hessischen Kammer bildete. ' Herrn Abg. Köhler-Langsdorf und seinen Freunden hatte es nämlich gröblich , mißfallen, daß im vorliegenden Falle die Staatsanwaltschaft von Amtswegen die Anklage erhoben hat. In der heutigen Verhandlung erklärte der Amtsanwalt die Handlungsweise des Angeklagten für überaus gemeingefährlich und beantragte zwei Monate Gefängniß. Rum an i e n. Bukarest, 25. April. Wie bestimmt verlautet, beabsichtigt die rumänische Regierung, eine Anleihe im Auslande aufzunehmen. Die „Frankfurter Zeitung" schreibt darüber: Vorerst kann von einer Unterbringung einer neuen Anleihe Rumäniens, sei es auch nur für Konversionsziveäe, ernsthaft wohl nicht die Rede sein, in Deutschland nicht, - - und. wohl auch nicht anderwärts. Jeder Staat, der mit Aussicht auf Erfolg an den europäischen Geldmarkt .. appelliren will, muß vor allem strikte festhalten an allen vertragsmäßigen Bestimmungen, gleichviel ob sie auf wirthschaftlichem oder auf politischem Gebiete liegen. Rumänien, aber zeigt in verschiedener Hinsicht, eine so eigenartige Auffassung seiner vertragsmäßigen Verpflichtungen, daß hierunter zweifellos auch sein Staatskredit leiden muß. Wir erinnern an die Abänderung des Zuckergesetzes, durch die eine Anzahl auf Grund der!*>• ^früheren Gesetzgebung mit Hilfe ausländischen Kapitals E'A .^ERumänsen errichtete Zuckerfabriken schwere geschädigt .würden. - Roch - weit ungünstigeren Eindruck macht im '^.''2-.'^AMande'-MstreiÜg tos 'neue Gewerbegesetz und die, ^^--äuchi-im.Mttgen'eines zivilisirten Staates durchaus unwürdige Behandlungder jüdischen Bevölkerung, womit '.ÄWsWMstÄeü die-Bestimmungen des Berliner Vertrags soll sich in den Kreisen der rumänischen Regierung keiner Täuschung hingeben: soweit wir die Stimmung irr Deutschland, das bisher für alle rumänischen Staatsanleihen der Geldgeber war, heute Leurtheilen können, wird eine neue rumänische Staatsanleihe nicht mehr auf den bisherigen Erfolg rechnen können, so lange in Rumänien die mittelalterlichen Zustände in Bezug auf die Behandlung der Juden fortdauern. Allerdings wird man es', sobald Rumänien thatsächlich an Anleihe-Verhandlungen herantreten will, auf Seiten der Regierung an Beschönigungen der herrschenden Zustände und auch wohl an Versprechungen nicht fehlen lassen. Damit aber durste die öffentliche-Meinung schwerlich sich abspeisen lassen, , es wird vielmehr entschiedener und greifbarer Maßnahmen bedürfen, um den deutschen Markt für Rumänien wieder zu gewinnen. Wenn ein Finanzblatt von der Bedeutung und dem Einfluß . der „Franks. Zeitung" sich in dieser Weise äußert, so dürften die rumänischen Machthaber^doch bald zur Erkenntniß kommen, wohin ihre judovhobe Politik führt. KrzäHllung von Babelte Fried, Kvcrg. Feuilteton. In diesen Verhältnissen war Selma ausgewachsen. Die jugendliche Haustochter wurde von dem zahlreichen __ Personal förmlich vergöttert. Namentlich war es Leopold, der Branntweinbrenner, welcher für sie schwärmte. So ein Branntweinbrenner nimmt in einer mit einer Spiritusbrennern verbundenen Landwirthschast eine bevorzugt^ ziemlich selbstständige Stellung ein. Er muß sich einer staatlichen Befähigungsprüfung unterzogen haben, muß für die Sicherheit der bei dem Betriebe beschäftigten Leute haften, ebenso für Qualität und Quantität der erzeugten Maare u. s. w. Es war Frau Eva nicht sonderlich lieb, wenn Selma stundenlang im „Apparate," so wird die Spiritusbrennerei kurzweg benannt, beim Brenner weilte, wo sie seinen Hantirungen mit größtem Interesse zusah, um dann ganz angeregt mit vor Freude geröthetem Antlitze in ihr Giebelzimmerchen zurückzukehren. Doch * mußte sich Frau Eva hüten, den Brenner in etwas zu beleidigen, denn Leopold hätte in diesem Falle ohne Weiteres seinen Dienst gekündigt. Was lag denn-ihm daran? Er, ein geschickter, staatlich geprüfter Werkführer, bekam sofort einen anderen, vielleicht besseren Posten; woher aber sollte sie so bald Ersatz finden? Und von dem Ertrage der Brenner« hing ja der ganze Bestand der Wirthschast ab. ' .> . So mußte Frau Eva nothgedrungen gegen den J Vren«;r ein Au^ zudrücken und lieber Vorstellungen bei l ihrer Tochter versuchen, was eigentlich das Richtige war».