Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 34-35 (30.4.1902)
- Date
- 1902-04-30
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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i i; i T i seiner vermeintlichen „Freiheit* ist. Aber es gibt noch zahlreiche Reformer, die am Peßachfeste gelegentlich auch das Gotteshaus besuchen und die Brücke zwischen sich und dem Judenthum noch nicht gänzlich abgebrochen haben, diese Reformer könnten von ihrer Orgelschwärmerei leicht geheilt werden, wenn sie nur den einen Gedanken aus der Synagoge und vom Peßachfeste mit nach Hause nehmen und beherzigen wollten: daß unsere alten, die Feier des Peßachfestes und des Seder betreffenden Vorschriften und Gebräuche genau so geblieben sind, wie sie von altersher waren, daß die Zerstörung des Tempels zu Jerusalem zwar den Opferdienst unmöglich machte, daß es im Uebrigen aber bei den alten, geheiligten Vorschriften und Satzungen blieb. Vor den Normen des Peßachfestes und des Seder mußten die Reformer Halt machen, daran durften sie sich nicht wagen, hier ist alles unverändert geblieben und zwar zum Heile des Judenthums. Sollten da unsere Reformer, belehrt durch die alten, eindringlichen Lehren des Peßachfestes, nicht auch Halt machen mit ihren verderblichen Reformen vor den Pforten des Gotteshauses? Hätten unsere. Reformer. unser herrliches Peßachfest mit ihren Reformen heimsuchen können, es wäre an manchen Orten längst mit. Stumpf und Stiel aus der» Erinnerung verschwunden. Unseren herrlichen Gottesdienst haben sie leider dort, wo ste zur unbeschränkten Herrschaft gelangtem seines jüdischen Charakters beraubt, ja völlig zerstört; das gleiche Schicksal stände in solchem Falle auch unserem schönen, alijüdischen Gottesdienste bevor. Wie wir aber festhalten an den „Lehren, Vorschriften und Gebräuchen unseres herrlichen Peßachfestes," so werden wir auch festhalten an unserem altjüdischen, heiligen Gottesdienste und ihn vor asten An- und Nebergriffen der. Reformer wirksam zu schützen wissen. Strastburg, 17. April. In Nr. 29 des „Israelit" wird über den Vortrag referirt, den Herr Oberlehrer Dr. L e w y aus Mülhausen jüngstens hier über die Mängel der jetzigen israelit. Consistorialverfaffung, ihre Verbefferung und die Bildung eines Oöerkonsistoriums gehalten hat. Referent glaubt, die Begründung für die Errichtung eines Obrrkonsistoriums enthalte ein kräftiges Mißtrauensvotum für die jetzigen Consistorien. Schreiber dieses, der ja auch jenem vortrefflichen Vortrage des Herrn Dr. L. beigewohnt hat, ist von der Ansicht des Referenten ganz überrascht. Ich glaube behaupten zu dürfen, daß wohl keinem einzigen der zahlreichen Zuhörer (abgesehen vom Herrn Referenten selbst) der Gedanke gekommen ist, Herr Dr. L. beabsichtige eine Herabwürdigung der Consistorien als solche oder der einzelnen Mitglieder derselben. Herr Dr. L. hielt sich bei seinem ganzen Vortrag streng sachlich und blieb jedem direkten oder indirekten Angriff auf die Consistorien fern und ich glaube, daß, abgesehen von der Klarheit des Vortrages, gerade diese alle Polemik vermeidende Sachlichkert es war, die dem Redner den so überaus reichen, uneingeschrank- . ten Beifall eintrvg. - Nun ist noch weiter Folgendes zu bemerken: Herr Dr. L. wollte und will ja gar nichts absolut Neues schaffen, durch das sich die Consistorien gekrankt fühlen lönnten. Es ist ihm um Wiederherstellung eines Zustandes zu thun, wie er ähnlich schon vor 1871 bestanden 'hat. Ehe Elsaß-Lothringen deutsch wurde, standen die israelitischen Gemeinden und. Consistorien der drei Be- . zirke (Departements) unter dem Central-Consistorium ' in Paris; nach dem Krieg trat das betr. Bezirkspräsidium an Stelle desselben. Da nun die Bezirkspräsidien - - sich in innerkirchliche Angelegenheiten nicht einmischen. wollen, so blieb das betreff. Consistorium de fakto oberste Kirchenbehörde und der betr. Oberrabbiner unbeschränkter Monarch in religiösen Angelegenheiten^ Herr Dr. L. verglich die israelitische Consistorialverfassung mit einem Gebäude, dessen oberes Stockwerk abgebrochen ist und wieder aufgebaut werden muß. Der Herr Referent meint, “ daß eine „Rechtsverweigerung" vorgekommen, sei undenkbar und in dem Glauben an eine solche sieht er wohl das Mißtrauensvotum'. Diesen Punkt zu. erörtern, d. h. daß eine solche vorgekommen, ist meine Sache nicht. Keinesfalls war es ein Mißtrauensvotum für Amtsgerichte, daß Oberlandesgerichte j eingesetzt wurden, ebensowenig wie die des Reichs- ] gerichts eine Zurücksetzung der Oberlandesgerichte be- | deutet. - , Der Referent meint, jedem Petenten, dem sein Recht nicht wird, steht der Beschwerdeweg zur Regierung offen, und fährt dann fort: „wenn, diese sich im allgemeinen auch nicht in innerkirchliche Angelegenheiten .; mischt, so wird sie doch einschreiten. wenn u. s. w.", d. h. mit anderen Worten, wenn sie sich auch nicht einr ’ mischt, so mischt sie sich doch ein. ' \ Man kann ja in Bezug auf eine größere Centralisation bei der Entscheidung „religiöser Fragen" verj schiedener Meinung sein. Man fällt leicht in die J Scylla, wenn man die Charybde vermeiden will. Es 1 kommt alles darauf an, „wer die Personen sind," die | die Gesetze handhaben, und das beste Gesetz wird zur \ Plage, wenn es von übelwollenden oder unverständigen \ Menschen zur Anwendung gebracht werden soll. „Die richtigen Personen auffinden, das ist die Hauptsache. ■' Mag man nun auch verschiedener Ansicht hierüber - sein, unbestreitbar ist und steht fest, daß Herr Dr. Lewy seitens der elsäfsischen Rabbiner hohen Dank und Anerkennung verdient ob seiner langjährigen Bestrebungen, . nicht nur ihre materielle Stellung, sondern auch ihre; Machtbefugnisse und die Anerkennung ihrer Würde zu vergrößern. Der überaus warme Beifall, den seine / Rede gefunden, mag ihm ein Beweis dafür sein,'daß diese seine Bestrebungen von den Intelligenten gewürdigt werden. AlfatiuS. i