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Der Israelit · 1902-04-10 · Heft 29 (10.4.1902) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 29 (10.4.1902)
Date
1902-04-10
Page
– (sequence 12)
Language
German
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daß wenn auch die Polizei die Sache vertuschen werde, sie wollten nicht ruhen, bis die schuldigen Juden, der gerechten Strafe ausgeliesert werden. Wie wahr spricht doch der Baal Hägodo: ♦otö -sprn'wn&ab vbp vnvv *m m b22 '' Ru man i e n. Bukarest, 6. April. Die lebhaften Proteste, welche das neue Gewerbegesetz in der ausländischen Presse heroorgerufen hat und das im unmittelbaren Zusammenhänge mit diesem Gesetze stehende Wiederaufleben der israelitischen Auswanderungsbewegung sind an unserer Regierung nicht wirkungslos vorübergegangen. Man fühlt, daß man unter dem Eindrücke der rumänischen Handwerkerkrawalle vor der Deputirtenkammer mit der Nachgiebigkeit gegenüber den eine Beseitigung der fremden Konkurrenz fordernden nationalen Chauvinisten doch etwas zu weit gegangen ist, und wird nun aus Anlaß der Abfassung der Vollzugsordnung zum Getverbegesetze dessen gegen die Fremden und nicht naturalisirten rumänischen Israeliten gerichteten Schärfen etwas zu mildern bemüht sein. Wenigstens hat Domänenminister Mssir in einer Versammlung von Handelskammerdelegirten aus dem ganzen Lande einige diesbezügliche Erklärungen abgegeben, welche für den Fall ihrer Bestätigung durch das in der Ausarbeitung befindliche Ausführungsreglement wenigstens in Bezug auf die Zulassung nicht bürgerberechtigter Handwerker zum Betriebe ihres Gewerbes in Rumänien eine Wendung zum. Besseren bekunden würden. Zunächst können die jederzeit in Rumänien lebenden fremden Handwerker ihr Gewerbe bis zum 8. bezw. 18. September, als dem Tage des Jnkraftretens des neuen Gesetzes, weiter führen, ohne daß von ihnen die Erbringung des Be- . weises verlangt wird, daß auch im Lande ihrer Staatsangehörigkeit den aus Rumänien stammenden Handwerkern bei Ausübung ihres Berufs keine Hindernisse bereitet werden. Was die in Rumänien geborenen und zu keinem fremden Staate in einem Schuh- oder Nnterthanenverhältnitz. stehenden israelitischen Handwerker anbelangt, so soll von denselben ein solcher Reprozität.sbeweis gar nicht gefordert werden. Ebenso sollen die bereits in Rumänien thätigen Handwerker, welche als Meister oder Gesellen in die neu zu gründenden Gewerbegenossenschaften ausgenommen werden wollen,' von der Ablegung einer Befähigungsprüfung befreit sein. Rur für den Fall, als gegen deren Aufnahme Einwendungen erhoben werden sollten, kann von ihnen die Erbringung eines Zeugenbeweises für ihre frühere Thätigkeit im Handwerk verlangt werden. Doch haben alle biefc Zugeständnisse so lange nur eine formale. Bedeutung, als nicht. Artikel 95 des neuen Gesetzes, welchem zufolge bei öffentlichen. Arbeiten. und, Lieferungen' für den Staat, die Distrikte und die Gemeinden bis. zum - Werthe bon 30,000 Lei die Offerten rumänischer Be- Werber vor jenen der Fremden auch dann den Vorzug ' haben sollen, wenn erstere bis zu fünf pCt. höher sind, entweder ganz beseitigt, oder' in der Weise ausgelegt wird, daß die im Verbände der rumänischen Genossen-, schäften stehenden Fremden bei Bewerbung um öffentliche Arbeiten oder Lieferungen dieselben Begünstigungen wie ihre in Rumänien bürgerberechtigten Handwerksgenossen genießen sollen. Diesbezüglich liegt zwar noch keine bestimmte Erklärung vor, doch verlautet, daß Minister Missir sich dafür ausgesprochen haben soll, daß als Fremde im Sinne des Gewerbegesetzes nur die vorübergehend in Rumänien sich aufhaltenden Handwerker und Unternehmer, aber nicht auch die im Verbände einer rumänischen Gewerbegenossenschaft stehenden Ausländer und nicht naturalisirten rumänischen Israeliten gelten werden. P Vermischtes Hamburg. In gestrigener einstimmiger Wahl wurde Herr Dr. S. Äamberger, Jnowrazlaw, zum Rabbiner in Wandsbeck erwählst. Antwerpen. Der neunte Jahresbericht de- Israelit. UnterstützungsvereinS (Caisse Israelite de Seconrs) für das Jahr 1901 gibt in einer statistischen Ueberstcht ein deutliches Bild von der stetig wachsenden Woblfahrtsthätigkeit de- Vereins, dessen Unterstützungs-Aufwendungen von 5087,90 frs im Jahre 1894 auf 10917,85 frS. im Berichtsjahre gestiegen sind. Obgleich der Verein große Ausgaben für hiesige Arme gemacht, so sind doch die Durchreisenden möglichst berücksichrigt werden. Besondere Lasten legte die' Rückwanderung vieler auS Amerika u. England dem Bereme auf. Da die Gesammteinnahme sich auf 12787,71 Fr. die Ausgaben dagegen auf 14100,32 Fr. beliefen, so war der Verein gezwungen, seine früheren Ersparnisse anzugreifen. An der Svitze des Vereins stehen die Herren: Ch. Horn» S. Parser, N. R. Bessie und G. Landsberg. Griefrafterr der Kedäetrsn. W. in S.r 4. Elul 5594, gleich Montag, 8. September 1834. Badenweiler, l. April. Ihre Majestät die deutsche Kaiserin wird mit den. zwei jüngsten kaiserlichen Kindern» dem Prinzen Joachim und der Prinzessin August« Viktoria, sowie der Schwester der Kaiserin» Prinzessin Feodora. aus dem 15 Minuten von hier in reizender Lage gelegenen Schloß Hausbaden Aufenthalt nehmen. Dagenannte Hotä wurde samt Park für die Monate Mai und Juni gemkethet. Der von den hohen Herrschaften geführte Haushalt wird insgesamt 5t Personen umfassen. Schloß Hausbaden wurde seinerzeit auch von Königin Wilhelmine von Holland bewohnt. Da Badenweiler unter den orthodoxen Juden Baden- und Elsaß-Lothringens ziemlich bekannt ist, so dürfte die Nachricht nicht ohne Interesse für sie sein; insbesondere aldieö der einzige Luftkurort des badischen Schwarzwaldist» wo Gelegenheit geboten ist, koscher zu leben. Siebe Inserat. Hotel und Pension Elsäßer Hof in Badenweiler.

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