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Der Israelit · 1902-07-10 · Heft 55 (10.7.1902) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 55 (10.7.1902)
Date
1902-07-10
Page
– (sequence 20)
Language
German
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wäre ein Verdienst des Rabbinerverbandes, die Anregung zur Herausgabe solcher Schriften zu geben, die man in Strafanstalten oder Krankenhäusern den Glaubensgenoffen in die Hand geben kann. Der Redner beantragt die Wahl eines Ausschusses zur Förderung dieser Angelegenheit. Die Versammlung wählte in den Ausschuß eine Reihe von Rabbinern, die an den Strafanstalten thätig waren oder noch find. Auf Antrag von G u t t m a n n - Breslau wurden der frühere Vorsitzende des Verbandes Ungerleider und sein ältestes Mitglied, der 88jährige Salomon Brand - Schneidemuhl, zu Ehrenmitgliedern ernannt. Es folgten einige Satzungsänderungen und dann die Wahlen. Rach Erledigung der Tagesordnung faßte der Vorsitzende Dr. Horovitz die Ergebnisse der zweitägigen Berathungen in einem Schlußwort zusammen. Er erinnerte daran, daß schon 1603' eine Rabbinerversammlung zu Frankfurt tagte und sich mit ähnlichen Fragen beschäftigte. Drei verschiedene Richtungen seien im Rabbinerverband vertreten, aber alle drei seien einig, wenn es gelte, den Stein vom Brunnen zu wälzen, damit dieser dem Volke Israel sein Wasser spende. Mit dem. üblichen Dank an Vorstand und Geschäftsleitung wurde diese Versammlung von Rabbinern „aller Konfessionen" gegen 4 Uhr Nachmittags geschlossen. AettuAgsrrachrichterr rmd CorresVondeme« Rußland. Warschau. (Hochwichtige Senats- Entscheidung.) Seit neun Jahren hat sich bei den Militärbehörden im Königreich Polen die Praxis. eingebürgert, Geburtsatteste nicht als vollgültige Urkunden anzuerker.nen, falls Vorzeiger derselben erst neun Tage nach seiner Geburt in das Matrikelbuch eingetragen worden ist. Durch diese unscheinbar wenig bedeutsame Maßregel wurden die Juden Polens zum größten Theile der Möglichkeit beraubt, sich den Militärbehörden gegenüber über ihre Familien- und Verwandtschaftsverhältnisse amtlich auszuweisen, da die ihnen von der Regierung aufgehalsten „Rabbiner" ihre einzige Obliegenheit, der richtigen Mairikelführung, in unverantwortlicher Weise vernachlässigen und die jüdischen Geburten fast niemals rechtzeitig in die Matrikelbücher eintragen. Der Senat hat nun entschieden, daß auch die „verspätete Eintragung in die Matrikelbücher" von sämmtlichen Behörden, also auch von den Militärbehörden, „anerkannt werden müsse." Die enorme Tragweite dieser Senatsentscheidung wird sofort ersichtlich, wenn man erfährt, daß die russische allgemeine Wehrpflicht eine sehr große Reihe von durch Familien- und Verwandtschaftsverhältnisse bedingten Befreiungen vom Militärdienste zuläßt. Die Zahl dieser militärfreien Personen, welche' auf Grund ihrer Familien- und Verwandtschafisverhältnisse zwar getellungspflichtig sind, aber nur in seltenen Fällen zum Nilitär genommen werden, betrug im Jahre 1901 nicht weniger als 49 pCt. aller Gestellungspflichtigen. Im Königreich Polen aber bildeten diese „Jgotniki" oder Bevorrechteten" nicht 49, sondern knapp 4 pCt. aller militärpflichtigen Personen. Dieses Minus ist zum großen Theile durch die eben vom Senat als gesetzwidrig erklärte Praxis der Militärbehörden entstanden, durch welche es den Juden Polens unmöglich gemacht wurde, ihre ihnen gesetzlich zukommenden Ansprüche auf eine Bevorzugung durch Geburtsatteste urkundlich zu beweisen. Welche drückende Militärlast durch diese gesetzlose Praxis der Militärbehörden' den 1,316,000 Juden Polens aufgebürdet wurde, beweist das Beispiel der Stadt Warschau. In der dreijährigen Periode 1885—1887 hat die Stadt Warschau 1870 Syldaten gestellt. Davon waren 775 — 40 pCt. Juden und 1095 —. 60 Cpt. Christen. Mit der Einführung der neuen, nunmehr vom Senate den Militärbehörden untersagten Praxis Hai sich das Vechältniß umgekehrt gestaltet: Von den 2208 Soldaten, die die .Stadt Warschau in den drei Jahren von 1893—95 gestellt hat, waren 1217 — 55,1—3 pCt. Juden, und 995 — 44, 2—3 pCt., Christen. Die Juden, welche in Warschau etwa 40 pCt. der Bevölkerung bilden, haben demnach in der angeführten dreijährigen Periode statt 883 Soldaten 1217, d. h. 334 oder 36 pCt. mehr stellen müssen. Wie groß die von den antisemitischen Militärbehörden den Juden Polens auferlegte militärische Bürde in den letzten neun Jahren gewesen ist. läßt sich approximativ berechnen, wenn man die Zahl der von den Juden im Jahre 1901 gestellten Soldaten als Durchschnittszahl ansehen und das Zuviel, wie in Warschau, mit 36 pCt. berechnen will. Es hatten die Juden Polens in dem angezogenen Jahre 4334, statt 3554 Soldaten gestellt, das sind 1280 Soldaten mehr, als sie, falls die ihnen auf Grund von Familien- und Verwandtschaftsverhältnisse zukommenden Rechte von den Behörden nicht willkürlich annullirt worden wären, hätten stellen sollen. Diese Zahl mit 9 multiplizirt, ergibt die nette Zahl von 11,520 Soldaten, die die Juden Polens durch einen Kniff der Behörden in 9 Jahren haben mehr stellen müssen. Man weiß wirklich nicht, ob man mehr über die Unverfrorenheit der Behörden staunen, welche den rechtlosen Juden eine solche unerschwingliche Blutsteuer auferlegt haben, oder die Hilflosigkeit der Juden bewundern soll, die neun Jahre hindurch eine solche Bürde still in sich getragen haben, ohne alle gesetzlichen Mittel zur Abschüttelung derselben ergriffen zu haben. ' D-raneuorrliche Redaction: OScar Lehmann in Mainz. — Expedition deS .Israelit*. Schottstraße Nr. 2, Mainz. Druck und Derlag der Joh. Wirth'schen HnfbuSdruckerei Aetien-GesellsLaft in Main».

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