Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 23 (20.3.1902)
- Date
- 1902-03-20
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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„Zinsen, Provisionen etc." bei einem von den Aktionären eingezahlten Kapital von baren L. 226,894 (waS selbst bei nur 2y2 pCt. Verzinsung in einem Jahre über L. 5800 ergeben ^tte, wahrend der größte Theil des Geldes seit 2—3 Jahren bei der Bank sein soll) im Ganzen mit 2. 2041 fungiren. Es scheinen also faktisch nur die ausgewiesenen L. 15,230 Kassa und L. 75,797 „Depots mit fixen Terminen" im Besitze der' Bank zu sein. „Mehr als die Halste des eingezahlten Geldes scheint bereits verschwunden zu sein." Lübeck, 14. März. Don zwei in der letzten Zeit hier stattgehabten, an sich nicht bedeutenden Ereignissen will ich nicht unterlassen,. Ihnen Mittheilung zu machen, weil sie ein schönes Licht auf die Eintracht unter den Bekenntnissen werfen. Vor 14 Tagen starb im fast vollendeten 92. Lebensjahre die Wittwe Adelheid Adler. Die Verstorbene war die älteste Frau in der Gemeinde und wahrscheinlich auch eine der ältesten Personen in der ganzen Stadt. Sie war aber auch eine selten fromme Frau, die trotz der Altersschwäche es sich nicht nehmen ließ, noch im letzten Jahre sowohl am Jaum Kippur, als auch am 9. Av „auszufasten" und noch vor wenig Jahren als Vorsteherin der Chewrah Kadischa Nächte hindurch bei todtkranken Glaubensschwestern zu wachen. Mehr will ich von der Heimgegangenen nicht erzählen, so sehr auch die merkwürdige Frau eine eingehendere Schilderung verdiente. Die zur Beerdigung 'herbeigeeilten, im Auslände lebenden Söhne spendeten zur sofortigen Vertheilung an jüdische Arme 500 Mk. und die gleiche Summe für die christlichen Armen der verschiedenen Kirchspiele. Außerdem 100 Mk. für die Armen in Moisling, dem früheren Ghetto der Lübecker Gemeinde und 100 Mk. für Travemünde, wo die Verstorbene mehrere Sommer zu ihrer Kräftigung verbrachte. Da unser Bekenntniß sowohl in Moisling wie in Travemünde nur durch je eine Familie vertreten ist, kamen diese Spenden ausschließlich christlichen Armen zu gute. Diese Rücksichtnahme auf Andersgläubige mußte einen umso günstigeren Eindruck Hervorrufen, als seit langer Zeit eine ähnliche Handlung von Christen nicht zu verzeichnen war. Die letzte, mir erinnerliche Schenkung liegt schon über ein Jahrzehnt zurück. Damals bestimmte der Legationsrath Bölsche auch für die jüdischen Armen 300 Mark in seinem Testament. — Heute ist eine die Juden erfreuende Entscheidung einer Behörde bekannt geworden. Im Anfang der sechziger Jahre des verflossenen Jahrhunderts hat ein isr. Vanquier in Berlin, Steinthal, hier eine Stiftung zur Aussteuerberhilfe für Töchter lübeckischer Bürger ohne Unterschied des Bekenntnisses errichtet, deren Verwaltung in 1>en Händen einer aus Senatoren und Bürgern gebildeten Behörde liegt. Die Bewerbungen um dieses Stipendium sind stets sehr zahlreich 635; und es ist deßhalb nicht verwunderlich, daß seit mehr als 30 Jahren keine jüdische Braut Berücksichtigung fand. Jetzt ward wieder eine Jungfrau unseres Bekenntnisses bedacht und zwar merkwürdigerweise die Tochter einer Frau, welche im Jahre 1867 die Beihilfe zu ihrer Heirath erhalten Gleichzeitig sei hier, einer ausfälligenaber aui Wohlwollen hervorgegangenen Entscheidung einer anderen Behörde gedacht. Unser Herr Rabbiner hatte den Schlachthausinfpektor, Thierarzt Lund,' um ein Gutachten für das rituelle Schächten gebeten. Da der Herr dem Schächten vor den hier auf dem Schlachthause üblichen Tödtungsarten den Vorzug einräümt, war er zur Ausstellung eines Gutachtens bernt, sobald er, wie es seine Instruktion verlangt, von seiner Vorgesetzten Behörde dazu ermächtigt würde. Diese Erlaubniß aber ward von der „Verwaltungsbe^irde für städtische Gemeindeanstalten" versagt, weil, wie der Vorsitzende der Behörde dem Herrn Rabbiner erklärte, es. nicht im Sinne der Behörde sei, daß ihr Beamter für oder gegen eine religiöse Einrichtung Stellung nehme. V" - R ußla Petersburg. Im Jahre 1895 hatte ein jüdischer/ Schneider die Erlaubniß erhalten, in einem Dorfe deS ... Gouvernements Podolien zu wohnen. Aber nach Ver.^., lauf von einiger Zeit begab er sich auf die Einladung.^ der Bauern einer benachbarten Gemeinde zu ihnen,-um dort fein Handwerk zu betreiben. Als er - nach einer - Abwesenheit von zwei Jahren in die erste Ortschaft zu-, rückkehrte, ließ ihn.der Gouverneur austreiben^wfil;ex§- sich von dem ihm' ursprünglich überwiesenen Au-..! fenthaltsörte wegbegab. Der Senat hat auf daS Ge-: such des Schneiders nunmehr diesen Befehl annulliert, , indem er erklärte, daß eine zeitweise Abwesenheit eines. Israeliten von einem ihm gewährten Aufenthaltsorte nicht angeführt werden könnte, die gegebene Erlaubniß zurückzunehmen. Ueberdies hat der Senat erklärt, daß die von demselben Bürgermeister verwalteten Ortschaften nur als eine Verwaltung zu betrachten ist, und daß die Israeliten, welche die Erlaubniß haben, in einer sich aufzuhalten, ohne Unterschied in allen wohnen können. V'.,vV//. — Im Jahre 1896 hatte der Gouverneur von Witebsk einem in die Ackerlisten eingeschriebenen Inden das Recht, auf dem Lande zu wohnen, unter dem Vorwände,' daß er eine Wirtschaft habe und seine Ländereien bearbeite, entzogen. Diese Thatsache veranlaßte eine ziemlich wichtige Prinzipienfrage. Es handelte sich darum, zu erfahren, ob ein jüdischer Gutsbesitzer alle Ackerbauvorrechte genießen könne, selbst wenn er sich persönlich nicht der Feldarbeit widmet. Dev Senat beantwortete im bejahenden Sinne und hat" die Verfügung des Gouverneurs von Witebsk aufgehoben. - ’