Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 22 (17.3.1902)
- Date
- 1902-03-17
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2449795-2449817--55571-2518220- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
bildlich mache. Zur Erinnerung an den heutigen Tag überreichte Herr Dr. Mayer einen kostbaren Tafelaufsatz seitens der Gemeinde. Nach ihm sprach Herr Stadtrath Herzfeld, für die Repräsentanz. Darauf nahm der Jubilar selbst das Wort: Tiefbewegt und sichtlich gerührt dankte er für die ihm Zu Theil gewordenen Ehrungen, wies das ihm gespendete Lob bescheiden zurück und versprach, wenn die Gemeinde, ihm weiter ihr Vertrauen schenken sollte, stets in althergebrachter Weise im Verein mit den übrigen Vorstehern und Repräsentanten einmüthig und rastlos für das Wohl der Gemeinde thätig zu sein. Der Vorstand des Frauenvereins brachte alsdann seine Glückwünsche dar. Die Ueberreichung eines von dem Maler Max Stern künstlerisch ausgeführten Diploms, das die Wohlihätialeit symbolisirte, schloß sich an. Die Lehrlinge des Handwerlervereins übersandten ebenfalls eine prachtvoll ausgeführte Adresse; deßgleichen war seitens der Chewrah Gemillus Chesed ein vom ganzen Vorstand Unterzeichneter herzlicher Brief eingelaufen. Unter Führung des Rabbiners brachten die Beamten gemeinschaftlich ihre Glückwünsche dar. Auf die Ansprache des Dr. David antwortete der Jubilar, wie es ihm stets eine Freude gewesen, seinen Beamten näher zu treten und ihnen eine angemessene soziale Stellung zu schaffen, und das bleibe auch sein Bestreben, denn er habe es im Laufe seiner Thätigkcit erst schätzen gelernt, wie viel leichter das schwere Amt des Vorstehers sei, wenn er von seinen Beamten unterstützt würde. . Zahlreiche Gemeindemitglieder suchten den Jubilar auf, und die Räume waren beinahe zu klein, die gesandten Blumenspenden zu fassen. Am Abend fand in dem Kolonnadensaal der städtischen Tonhalle ein Festbankett statt, an welchem viele Gemeindemitglieder und Freunde des Jubilars theilnahmen. Möge es dem vortrefflichen Mann noch lange beschieden sein, seines Amtes mit gleicher Kraft und Liebe zu walten wie bisher. Rußland. Wilna, 10. März. Wir berichteten schon kurz, daß der Barbier David Blondes von der Anklage des Ritualmord-Versuchs von dem Schwurgerichte in Wilna freigesprochen worden ist. Dieser Freispruch bedeutet für die russische Judenheit mehr als einen moralischen Sieg, er bedeuti-t für sie eine Erlösung aus beständiger Gefahr, denn dieser angebliche „Ritualmord-Versuch" war der Ausgangspunkt von Judenhetzen. wir sie in der neueren Geschichte des Judenthums beispielslos dastehen. Aber auch weit über diesen engen Kreis hinaus, auf dem ganzen Erdball, wo Juden wohnen, darf man sich des Ausganges dieses Prozesses freuen, weil in diesem Blutbeschuldigungsprozesse zum. ersten Male das Objekt des angedichteten Verbrechens in eigener Person als Kläger und als lebendiger Zeuge gegen den vermeintlichen Verbrecher auftrat. Würde über den Angeklagten das «Schuldigausgesprochen worden sein, so würde dieser Fall für alle Zeiten als ein unwiderleglicher Beweis für die Existenz des «Ritualmordesgegolten haben, seine Folgen würde man dann kaum auszudenken wagen. Es dürfte wohl angebracht sein, die Vorgeschichte dieser empörenden Blutbeschuldigung nochmals in Kürze zu recapituliren. Die am 25. Februar 1900 bei dem Barbier David Blondes in Wilna in Dienst getretene Bäuerin Vincente Grudsinskäja behauptete, daß sie in der Nacht vom 1. zum 2. März durch die Gewaltthätigkeit zweier in weiße Laken gehüllter Männer, in deren einen sie an den langen Strümpfen ihren Dienstherrn erkannte, aus dem Schlafe erwacht und, als sie sah, daß man sie schlachten wolle, auf die Straße geflüchtet sei. Zum Beweis zeigte sie auf der linken Seite des Halses und an der linken Hand einige durchaus ungefährliche Hauteinschnitte, welche das Fleisch nicht erreichten und augenscheinlich mit größter Vorsicht beigebracht waren. Thatsache ist, daß die Vincente, eine robuste, kerngesunde Person, während Blondes ein schwächliches, brustkrankes Männchen ist, in jener Nacht um 1V> Uhr in Begleitung des Revier-Gorodowjs, ihres Vetters Adam Grudfinsky und mehrerer Hausknechte, die auffallend schnell bei der Hand waren, mit dem Rufe «man schlachtet mich!" in die Blondes'fche Wohnung eindraNg. Der Gorodowj fiel mit Fausthieben über Blondes her, so daß diesem das Blut aus Mund und Nase hervorstürzte, schleppte den nur mit Hemd und Unterhosen Bekleideten unter dem Rufe: «So muß man mit Euch Bluthunden für unser vergossenes Christenblut umgehen!", auf die Straße und von da in's Gefängniß. Nach zehnmonatlicher, streng geheim geführter Voruntersuchung, wurde auf Grund der Artikel 9 und 1454 des Strafgesetzbuches Anklage erhoben, und am 3. Januar 1901 Blondes zu einem Jahr und vier Monaten Gefängniß weaen Körperverletzung veruriheilt. — Hiergegen beantragten die Vertheidiger im Aufträge Blondes beim Senate die Revision, und dieser unparteiische Gerichtshof ordnete eine neue Untersuchung durch das Schwurgericht in Wilna an. Dieses Mal wurde die antisemitische Jntrigue entlarvt, die Verwundung der Vincente Grudsinskaja als von ihr selber zugefügt festgestellt und Blondes daraufhin einstimmig freigesprochen. Wie man sieht, waren die Machinationen jener Hetzer, die einen «Ritualmord-Versuch" konstatirt wissen wollten, sehr fein gesponnen, und es hat lange genug gedauert, bis daß der Gerechtigkeit zum Siege verholfen wurde. Angesichts dieses Freispruches dür-, fen deßhalb alle Juden behaupten: «Aller Ausgang ist Gottesurtheil!". .. -