Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 19 (6.3.1902)
- Date
- 1902-03-06
- Page
- – (sequence 27)
- Language
- German
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Mise sehr treffend: ctea w „von meinen Schülern lernte ich mehr, als von jedem andern." Bei der Besprechung gesetzlicher Theile ist nun eines selbstverständlich: es ist eine Auswahl zu treffen. Nehmen wir die wohl allgemein übliche Zeitdauer von einer halben Stunde für das Lchiurlernen als Norm an, es wollte aber jemand den jeweiligen Wochenabschnitt zur Besprechung bringen, so leuchtet ein, daß die stoffliche Ueberfüllung so mancher Sidra auch nicht im entferntesten an eine erschöpfende Durchnahme, die den Namen „Besprechung" verdienen soll, denken läßt. Man denke nur an Wochenabschnitte wie K'doschim, Emor, B'har, Ki Seze, Ki Sowau! Hier gilt es selbstredend noch mehr als bei geschichtlichen Theilen, sich zu be s ch r än ken. In der Beschränkung aber zeigt sich der Meister. Manche Theile wird man wohl ganz übergehen. Andere, die im Rahmen einer Wochenbetrachtung nicht zu bewältigen sind, nur in den Grundzngen behandeln. „Lehrziel und Stoffumfang in der Oberklasse unserer Religionsschule" dürfte hier mitunter maßgebend fein. Es wäre hiernach beispielsweise nicht zu verwerfen, wollte man auf solche Art den Dekalog an einem Sabbat durchsprechen. Der Pädagoge weiß, daß so manches, was man den Kindern vordoziert und vordozieren muß, gerade im späteren Leben bei gereifter Erfahrung und gewonnener Lebensansicht eher begriffen und besser verstanden; denn das Leben ist auch eine Schule. Auf diese Weise wird man zweifelsohne mehr und mehrfaches bieten können, mehr „an den Mann bringen," ohne sich anderseiis dem Vorwurfe auszusetzen, die Stofffülle auf Kosten der Gründlichkeit zu bieten, bloße Gedankensplitter, ein Zuviel ohne Zusammenhang und Zusammenfassung, Verflachung und nicht Vertiefung. Der pädagogische Blick muß hier leiten und führen, wählen und entscheiden. Damit im Zusammenhang steht aber die gar wichtige Forderung: Lehre beim Schiur die Vorschriften für das praktisch-reliqiöse Leben, also eigentliche „Dinim". Wohl sind solche bei den gesetzlichen Theilen der Thora auch an lehnend zu erörtern. Allein „gewichtige Gründe sprechen für gesonderten Vortrag derselben. Erstens sind die gesetzlichen Theile zu sehr zerstreut in der. Thora, um Zusammenhängendes bieten zu können. Sie sind aber aüch vielfach zu gehäuft, um beim wöchentlichen Schiur während der zur Verfügung stehenden Zeit sie erschöpfend zu behandeln. Viele Vorschriften — auch abgesehen von den rabbinischen Verordnungen — lassen sich überhaupt nickt leichterdings an den Wortlaut der Thora anlehnen; einen erkünstelien Zusammenhang zu konstruiren, ist aber unnatürlich und zu verwerfen. Oder könnte beispielsweise Jemand all' diese Vorschriften, welche die Tradition, die Halacha und die Kasuisten, für die Denk- '' riemen, die Pfostenschrift und die Schaufäden, die Laubhütte und den Feststrauß geben, an den knappe» Gesetzestext anlehnen? Sicherlich nicht. Aber gerade weil dies nicht der Fall, so wird der verständige Lehrer zugleich noch ein zweites Moment berücksichtigen: den Zusammenhang zwischen schriftlicher und mündlicher Lehre. Die leider so sehr verbreitete Unkenntniß der jüdischen Religionsquellen, besonders der Tradition, die Ignoranz bezüglich der einfachsten, der elementarsten Verhältnisse, in denen sich unser religiöses Leben äußern soll, das alles muß Änlaß geben zu dem fortwährenden Hinweis, wie die mündliche Lehre die naturgemäße und nothwendige Ergänzung zum schriftlichen Gesetze ist. Leider können wir beim Schiurlernen nicht soweit gelangen, um in die Tradition — wie es wünschenswerth ist — wirklich einzuführen. Umsomehr dürfen bei den „Dinim" die fortwährenden Hinweise auf das mündliche Gesetz nicht fehlen. Und gerade in diesem liegt daS Wesentliche, die Eigenart des Lehrinhalts unserer Religion. „Ueber das „Was" des hier zu Berührenden braucht man sich gar nicht lange Kopfzerbrechen zu machen. Die Religion umfaßt das ganze Leben des jüdischen Menschen, , regelt unser Thun und Lassen vom Morgen bis zum Abend, in allen Lagen und Verhältnissen, von der Wiege bis zum Grabe. Hier gilt daher mit Recht das Wort: „Greift nur hinein, in's volle Menschenleben, wo ihr es packt, da ist es interessant." Die Zusammenstellung all' jener unser tägliches Leben regelnden Vorschriften und Verordnungen werden daher ganz treffend mit dem Worte Orach Chajim bezeichnet. Man braucht sie nur zur Hand zu nehmen, jene Werke, die für „das Volk" berechnet sind, wie der Chaje Adam, der Kizzur Sch. A., und man hat einen wirklichen Stoffplan, einen Leitfaden vor sich. Wir finden die Vorschriften für unser Verhalten am Morgen, beim Gebete, am Sabbate, den Festtagen; Abhandlungen über die Gebete, die Segenssprüche, Kiddusch, Habdalah. die Fasttage, Chanuka, Purim, Neumond u. s. w. Will man näher auf die Speisegesetze eingehen, die Trauer- Vorschriften erläutern, Zinsverbot, Zedakaaesetze und andere soziale Vorschriften behandeln, auch hier ist der „Weg gezeigt." llnd doch besteht auch hier die Kunst in der Behandlung der Materie, was in Folgendem näher dargelegt werden' soll. Während bei einem Vortrage erzählenden oder geschichtlichen Inhalts das Unterhaltende, das Gemüth- Anregende sich von selbst leicht ergibt, ja oft von selbst gegeben ist, läuft man bei rein belehrender Darstellung leicht Gefahr, zu trocken zu werden, Langeweile zu erzeugen. Daher die Erscheinung, daß man schon im Alterthum mehr Gefallen fand an den geistesscharfen Auseinandersetzungen des Talmud, am Pilpul, als am Studium der festgelegten, allgemein giltigen Normen, an der Halacha. Man ergötzte sich in der Arenades Talmud am Geisteskampfe der großen Meister, ihr 41 IUI W