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Der Israelit · 1902-07-07 · Heft 54 (7.7.1902) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 54 (7.7.1902)
Date
1902-07-07
Page
– (sequence 18)
Language
German
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(1162 .Zuwendungen auswärtiger Freunde, hauptsächlich aber dem lebhaften Interesse so. vieler Gemeinden, Verbände und Logen ist es zu danken, daß es uns gelungen ist, einen relativ günstigen Kassenabschluß zu erzielen. Den Herren Jaques Eisenmann-Antwerven, Louis Sachs-Berlin und D. Wolffsohn-Köln sind wir noch deßhalb zu herzlichem Danke verpflichtet, weil sie sich bereitwilligst der Mühe unterzogen haben, das Interesse unserer Freunde in ihren Wohnorten rege zu erhalten und deren Beiträge für uns einzuziehen. Besonderer Dank gebührt noch an dieser Stelle der Frau Baronin Edmund von Rothschild zu Paris, welche zum Andenken an ihren verstorbenen edlen Vater, um dessen Hingang mit der großen jüdischen Welt auch unser Institut, dem er ein allzeit bereiter Helfer war, trauert, die Summe von 1000 Mark gestiftet hat; den Hinterbliebenen unseres Kuratoriums, des Herrn Saul Bloch s. A., die zum ehrenden Andenken an ihren Gatten und Vater ebenfalls 1000 Mark gespendet haben: den Erben des großen Philantropen und unseres unvergeßlichen Wohlthäters, des Herrn Jakob Plaut s. A., für die Zuwendung einer Summe von 30,000 Mark. Wir haben beschlossen, das-Andenken der Herren Willy Freiherrn v. Rothschild, Saul Bloch und Jakob Plaut auch dadurch zu ehren, daß wir ihre Namen neben denen der Frau Baronin Clara v. Hirsch-Gereuth und des Herrn S. Zeitlin in unseren Listen als immerwährende Mtglieder führen, sie auf der im. Krankenhause angebrachten Gedenktafel einzeichnen und an ihren Todestagen die üblichen synagogalen Gedächtnißgebete sprechen lassen. Indem wir nunmehr auf den Kranken- und Kassenbericht Hinweisen, bitten wir nochmals unsere verehrten Freunde und Gönner, vor allen die verehrlichen Gemeinde- und Logenvorstände, das Interesse an unserer so ungemein segensreichen Anstalt nicht erlahmen zu lassen. Abermals gestatten wir uns, darauf hinzuweisen, daß der Fortbestand des jüdischen Krankenhauses einzig und allein von der Fortdauer der bisher geleisteteten Beiträge abhängt; jede Entziehung einer bisherigen Zuwendung gefährdet, jede Neugewinnung von Freunden sichert und festigt die Existenz unseres so unentbehrlichen Instituts. Im Ganzen sind im Jahre 1901 120 Kranke verpflegt worden, und zwar 64 männliche und 66 weibliche Personen. Sie entstammten überwiegend der russischen Grenzbevölkerung oder waren Auswanderer, die auf der Reise erlrankten oder wegen ansteckender Krankheiten (infektiöse Augenkrankheiten) von den überwachenden Aerzten der Kontrolstationen von der Weiterreise ausgeschlossen wurden. Für diese auf. ihre knappen Reisemittel Angewiesenen war unser Krankenhaus eine willkommene Zufluchtsstätte, die von." den Uebergangsstationen einer weiten Grenzstrecke auS aufgesucht wurde. Es hat sich in diesem, wie in vielen anderen Rothfällen, wiederum gezeigt, welch' einen Segen für die russisch-jüdische Bevölkerung die Existenz eineS^ jüdischen Krankhauses an der Grenze bedeutet. .; Oesterreich. Wien, 24. Juni. (D i e Le straften Gläubiger.) Das hiesige Extrablatt berichtet: Der am .. 8. April vorigen Jahres verstorbene Baron PH. von Schey bestimmte lehtwillig, daß jeder der von ihm bedachten Erben, der vom Judenthum abfalle, den Anspruch auf das ihm vermachte Vermögen verliere und— eventuell, falls er schon etwas erhalten habe, dies zurückstellen müsse. Er hatte unter anderen Personen - auch zwei Neffen bedacht, nämlich den Privaten Victor- und den Rittmeister Paul Baron v. Schey, jeden mit - der Summe von 100,000 Gulden. Das Nutznießungs- - - recht sollte beider Vater, Franz Baron v. Schey, haben. - Drei Tage nach dem Tode des Erblassers ließ sich— wie in einer beim Civillandesgerichte zur Verhandlung— gelangten Klage behauptet wird — der eine Neffe. Victor, taufen und seine Gläubiger, die 80,000 Guld. zu fordern haben, sind nun der Meinung, er habe sich deßhalb taufen lassen, damit sie leer ausgehen. Sie- ' brachten demzufolge durch einen gemeinsamen Kurator- -- gegen das Baron Schey'sche Verlassenschafts-Kura-- törium die Klage ein auf Feststellung: die Taufe des. Barons Victor Schey sei den Gläubigern gegenüberrechtsunwirksam, das Legat per 100.000 Gulden falle - - nicht dem Bruder Paul, sondern ihnen, den Gläubigern, •-* zu. Dieser Klage schloß sich auch Herr Georg Schweizer an. Es wird unter Beweis gestellt, daß- Baron * Victor schon lange zuvor, da er von Gläubigern Le- -- drängt wurde, vor mehrerern Zeugen drohte, er werde sich taufen lassen, damit sie durchfallen. Die Zeugen waren auch vorgeladen. Der Vertreter des Baron - Schey'schen Verlassenschafts-Kuratoriums wandte die Jnkomeptenz ein, da es sich um einen Exekutionsatt handle, der vor das Exekutions-Gericht gehöre. Die Bestimmung des Testaments sei unanfechtbar. Es sei - bekannt, daß auch bei Fideikommissen des höchsten - Adels für den Fall des Abfalls von der katholischen - Kirche Rechtsverlust vorgesehen sei. Nach mehrstündiger Verhandlung stellte sich die Nothwendigkeit. heraus, den Vollzug des in Köln vorgenommenen Taufaktes amtlich festzustellen. Der Gerichtshof beschloß demgemäß die Vertagung, um den Taufschein, des Barons Viktor von Schey zu requiriren. _ =—ss.iü DerantwortliiLe Redaction: Oscar Levmann ln Mainz. — Expedition des ^tSraelit*. SLottstraße Nr. 3^ Maua. Druck und Verlag der Jov. Wirth'lLen Hifbuchdruckerei Actken-GeseMLast ln Main».

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