Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1902-02-13 · Heft 12-13 (13.2.1902) · page 25

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 12-13 (13.2.1902)
Date
1902-02-13
Page
– (sequence 25)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2449795-2449808--55345-2517965
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

L %5V HW* aif/iii. Central-Organ für das orthodoxe Jlldenthum. Atatter für die israek. Schule. 13. Febr. 1902.] * m Mr. 3. Aeöer Schiurlernen Don A. Älsnntzeimer—Dettelbach. Zu den amtlichen Obliegenheiten des jüdischen Lehrers zählt auch das Schiurlernen. Man versteht darunter im landläufigen Sinne einen Vortrag erbaulichen oder belehrenden Inhalts, der gewöhnlich am Sabbat- oder Festtage, mitunter auch wohl am Werktage stattfindet. Meistens sind es religiöse Vereine in der Gemeinde — Chebras — welche Kraft ihrer Statuten oder nach herkömmlichem Brauche die Abhaltung eines solchen Vortrages obligatorisch verlangen. Häufig zählt das Schiurlernen überhaupt zu den vertragsmäßigen Pflichten des Kultusbeamten, der eigens hierfür honorirt wird, bezw. ist ihm eine Quote seines Gehaltes in diesem Sinne stipuliert. Wo Beides nicht der Fall, aber ideales Streun und religiöser Sinn noch vorhanden, wird schon der Lehrer, wie die Gemeinde, von selbst den Wunsch hegen, einen periodisch wiederkehrenden Vortrag zu halten bezw. zu hören. Nur wenige Gemeinden dürfte es geben, wo man den Schiur nicht kennt oder in früheren, besseren Zeilen ihn nicht kannte. In Württemberg und Baden ist der religiöse Vortrag gar durch die Zentralbehörde gesetzlich geregelt und festgesetzt. In manchen Rabbinatssprengeln werden dem Kultusbeamten nach einem bestimmten Plane angefertigte Entwürfe oder auch genauere Ausführungen an die Hand gegeben, die er verwendet. Aber auch weit über die Grenzen unseres Vaterlandes hinaus, bei unseren Glaubensbrüdern in Ost und West, in Süd und Nord kennt man das Schiurlernen, wenngleich in den verschiedenartigsten Variationen, in den buntesten Farbentönen. Jedenfalls ist es eine mit unserem Kultusleben innig verwachsene Erscheinung, interessant genug, über geschichtliche Grundlage, Wesen und Bedeutung Näheres zu wissen. Zunächst ist die Frage: Was versteht man unter einem „Schiur"? Das Wort „Schiur" bedeutet zu Deutsch: Maß. In dem hier angeführten Sinne bezeichnet es also ein gewisses Pensum, eine Lektion, auch einen Kreis zusammengehöriger und zusammenhängender Gedanken, für eine bestimmte Zeit oder Stunde oder auch für gewisse Fälle berechnet. Man spricht von dem Lernen eines Schiur Mischnajot für Verstorbene, worunter man gewöhnlich das Lesen von vier Mischya'S oder auch eines Perek (Abschnittes) versteht. Auf den Talmudhochschulen, den Jeschiwas, in-Vereinen für Thorastudium hält der Vortragende Rabbi oder Lehrer seinen Schiur zu bestimmter Zeit, Vormittags, Nachmittags oder Abends. Von der Beschäftigung mit der schriftlichen wie mündlichen Lehre, und von dem Lesen der Psalmen am ersten Abende des Wochenfestes bezw. am Vorabende des Weidcnfestes gebraucht man den Ausdruck Lernen ebenso wie die Bezeichnung Schiur. Jedem wird empfohlen sich einen Schiur k'wua zu gründen, d. h. sich eine bestimmte Zeit sestzusetzen, in der er täglich der Pflicht des Thorastudiums obliegt. Es steht dahin, in welcher Hinsicht man bei dieser „Maßbestimmung" die Grenzen schärfer gezogen, für den Umfang und die Auswahl des Stoffes oder bezüglich des Vortrages. Vielleicht war für Beides die Grenze nach oben nicht genau fixiert; denn erstens geizte man in der guten alten Zeit nicht so mit den Stunden, als heuzutage, wo das Dampfroß saust und der elektrische Funke sprüht, mit den Minuten, Zum andern huldigte man dem Grundsätze, daß es für das Thorastudium keine zeitliche Schranke geben dürfe, daß es nach dem Mischnaworte zu den Dingen gehört, die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.