Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 11 (6.2.1902)
- Date
- 1902-02-06
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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Pretzburg, 3. Febr. Am 26. v. Mts. fand in der hiesigen orthodoxen, israelitischen Kultusgemeinde unter recht lebhafter Betheiligung die Vorstands- und Reprasentanten-Wahl statt. Im Sinne der Gemeindesiatuten hat der Oberrabbiner «ach Schluß der Stimmenabgabe die Urnen zu öffnen. Dementsprechend erschien Se. Ehrwürden Herr Oberrabbiner Schreib e r im 6 Uhr Abends im Wahllokal, woselbst er von den zahlreichen Anwesenden, Wählern und Komitee- Mitgliedern. auf's lebhafteste und herzlichste begrüßt wurde. Dies galt gleichzeitig als spontane Ovationskundgebung für die hochgeachtete und geliebte Person des Oberrabbiners, der Gott sei Dank nach wiederhergestellter Gesundheit einen Akt seiner Amtsagenden in Gemeinde-Angelegenheiten öffentlich vollzog. Wahlpräses Löwinsohn hielt eine kurze, herzliche Ansprache an den Gefeierten und übergab Sr. Ehrwürden die Schlüssel der Urnen. Der Herr Oberrabbiner dankte in beredten Worten für die überaus herzliche Begrüßung und benützte diese Gelegenheit, um der Erwartung Ausdruck zu geben, daß, treu den Traditionen unserer altehrwürdigen Gemeinde. auch in Zukunft Gottesfurcht und Friede, Einigkeit und Brüderlichkeit der Leitstern ihrer Führer und Gemeindemitglieder bei allen ihren Handlungen und Unternehmungen sein werde. Seit jeher galt die orthodoxe Gemeinde Presburgs im Volksmunde als Klein-Jeruscholajim, und getreu ihrem Vorbilde des Groß-Jerusalem. welchem dieser Name darum gegeben wurde, weil eben Gottesfurcht und Eintracht mbv und nrn' gepaart unter dessen Bewohnern herrschte, wird unsere Gemeinde, welche vielen anderen Gemeinden als Musterbild gilt, auch diesbezüglich ihren Beinamen zu verdienen trachten. Im Verlaufe dieser mit vollem Veifalle aufgenommenen Rede richtete Se. Ehrw. an alle jene Gemeindemitglieder, in deren Macht es liegt und deren Einfluß es ermöglicht, die Mahnung, aller erlaubten, ihnen zu Gebote stehenden Mittel sich zu bedienen, um den Frieden und die Eintracht auch fürderhin anzustreben und . jede etwaige Zerklüftung unter den Gemeinde Mitgliedern hintanzuhalten. Redner schließt seine Ausführungen mit einem Segensspruche für die Gemeinde. Nachdem das langjährige Repräsentantenmitglied David Naß für die herrlichen Worte, die Se. Ehrwiirden eben gesprochen. Namens der Anwesenden aufrichtig dankte und die Versicherung gab. daß diese aus dem Herzen kommende Mahnung ganz bestimmt auf fruchtbaren Boden fallen und goldene Fruchte tragen werde, öffnete Se. Ehrwürden die Wahlurnen und nahm das Scrutinium-seinen Anfang, welches um 10 Uhr nach anstrengender Arbeit beendet wurde. Das Resultat desselben ergab, daß die Herren: 1) Lazar Gestetner als Vorstandspräses. 2) Ignaz Herzfeld, Vizepräses. 3) Israel R o s e n b a u m dritter. 4) Samuel L ö w i n f o h n vierter und David Naß als fünfter Vorsteher gewählt erscheinen. Die weiteren dreißig Herren der ihnen zur Seite stehenden, größtent Heils wiedergewählten Repräsentanten - Mitglieder, durchaus onsche schem, geben berechtigte Hoffnung, daß die. Arbeiten, welche ihrer harren, gedeihlich und er sprießlich erledigt werden. Frankreich. Bukarest, 2. Febr. (Ein Gesetzentwurf über die Zulassung zumselbststän di - gen Handwerksbetriebe.) Der neue Gewerbegesetzentwurf des Domänen- und Handelsministers sieht die Bildung von Handwerker-Genossenschasten vor, deren Vorstände über die Zulassung zum selbstständigen Handwerksbetriebe in Rumänien in erster Instanz zu entscheiden haben werden. Als Vorbedingung für den selbstständigen Betrieb eines Handwerks wird die zweijährige Beschäftigung des Ansuchenden als Arbeiter oder Leiter einer Werkftätte der betreffenden Branche, oder das Abgangszeugniß einer Fachschule, oder die Ablegung einer Prüfung verlangt. Fremde unterliegen denselben Bedingungen, haben aber außerdem den Erweis zu erbringen, daß im Lande ihrer Staatsanghörigkei: die rumänischen Handwerker die gleichen Rechte, wie die einheimischen genießen. Nach dieser Bedingung würden die nicht-naturalisirten rumänischen Israeliten in Hinkunft vom selbstständigen Betrieb eines Handwerkes so gut wie ausgeschlossen sein, wenn nicht nach einer weiteren Bestimmung den Handelskammern das Recht eingeräumt würde, solchen Fremden, welche die letzterwähnte Bedingung nicht erfüllen können, eine provisorische Erlaubniß zum Handwerksbetrieb zu ertheilen. In den Vorstand der Handwerker-Genossenschaften, die als juristische Personen zu gelten haben und andererseits zur Gründung oder Unterstützung von Fachschulen und zur Organisation von Unterstützung-- und Krankenkassen, sowie von Dienstnachweisbureaus verpflichtet sind, sollen in der Regel nur Rumänen und nur ausnahmsweise solche fremde Handwerksmeister gewählt werden^ deren Arbeiterpersonal zu mindestens zwei Dritteln aus Rumänen besteht. Außerdem sollen bei öffentlichen Arbeiten die Rumänen den Fremden gegenüber bei sonst gleichen Angeboten bevorzugt werden und bei Vergebung öffentlicher Arbeiten an Fremde soll die Zahl der dabei betheiligten fremden Arbeitskräfte auf das Nothwendigste beschränkt werden. Mit diesen Zugeständnissen ist aber die nationalistische Handwerkerschaft Bukarests, welche die Rückkehr zum Zunftwesen unter möglichster Ausschließung der fremden Konkurrenz verlangt, noch lange nicht zufrieden, und sie hat daher in einer dieser Tage abgehaltenen Versammlung unter Verwerfung des ministeriellen Gewerbegesetzentwurfes die Wiederaufnahme ihrer Demonstrationen in großem Maßstabe in Aussicht gestellt.