Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 9 (30.1.1902)
- Date
- 1902-01-30
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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habt, — noch heute kommt es vor, daß Israeliten, die eine Elementarschule unterhalten, zum Unterhalte christlicher Schulen mitzahlen, weil sie des lieben Friedens halber den Klageweg nicht beschreiten wollen, — andere Gemeinden haben hinwiederum thatsächlich auf dem Wege des Verwaltungsstreitverfahrens die Anerkennung dieses ihres Rechtes erkämpft und sind von Zahlung der Ortsschulumlagen entbunden worden, die meisten Gemeinden werden wohl' von allem Anfang sich auf gesetzlichem Standpunkte nach Gründung der Elementarschulen mit den politischen Gemeinden auseinandergesetzt haben. Jedenfalls war also eine klare, gesetzliche Grundlage für „reinliche Scheidung" gegeben. Art. 3, Abs. 2 des neuen Gesetzentwurfes lautet nun: Angehörige eines Bekenntnisses, die aus eignen Mitteln eine Schule ihrer Religion oder Konfession unterhalten, haben aus den im Sprengel dieser Schule angelegten Steuern Umlagen für Zwecke öffentlicher Volksschul'en nicht zu entrichten Die „Bayerische Lehrer-Zeitung" bringt über die Ausschußberathung dieses Absatzes folgenden Bericht: „Abg. Schubert: Durch diesen Abs. 2 werden jedenfalls diejenigen entlastet, welche bis jetzt eigne Schulen unterhalten haben. Er frage an, ob solchen Schulen auch Unterstützung aus der Kreisschuldotation gewährt werden- — Ministerialrath v. Leichenstern: Solche in Abs. 2 genannten Schulen seien gleich den andern öffentlichen Schulen'zu erachten; sie nähmen demgemäß auch an den Kreisschuldotationen theil, und das Lehrpersonal habe Antheil an den staatlichen Dienstalterszulagen. — Beide Referenten beantragen die Annahme des Art. 3, Abs. 2, welche mit allen gegen die zwei Stimmen der Sozialdemokraten erfolgt." Rach Berichten anderer Blätter soll eine direkte Anfrage bez. der isr. Schulen gestellt worden und deren Stellung als „kontrovers" bezeichnet worden sein. Diese Aeußerung, sowie das Bedenken, daß streng juristisch genommen in Bayern eigentlich nur .zwei Bekenntnisse, katholisch und protestantisch, anerkannt find, — die Israeliten sind eine sog. Privatreligionsgesellschaft — haben bez. der zukünftigen Stellung und Ümlagenpflicht isr. Gemeinden mit Elementarschulen Besorgnis erregt und die Anregung war gegeben, möglichst vorbeugende Schritte zur Verhinderung späterer Unannehmlichkeiten und Weiterungen zu unternehmen. Es scheint, daß die Verwaltung des „Isr. Landesvereins für Bayern" der Sache näher zu treten beabsichtigt; wenigstens sind dieser Tage von genannter Stelle aus Fragebogen an die Gemeinden versandt worden, in denen Auskunft verlangt wird über den Aufwand für die isr. Elementarschulen aus isr. Gemeindekassen, über die Stellung der Gemeindemitglieder zu den Ortsschulumlagen, ob einschlägige Beschlüsse oder Rechtsverhältnisse bestehen, ob eventl. die Umlagenfreiheit erst gerichtlich erstritten werden mußte; diesbezügliche Akten und Dokumente möchten mit vorgelegt werden. Es darf wohl als ziemlich sicher angenommen werden, daß es den loyalen, bayerischen Regierungsorganen absolut fern liegt, die Rechte der isr. Staatsbürger zu beschneiden oder verringern zu wollen. Hervorragende Abgeordnete haben auf private Anfrage versichert, daß die isr. Schulen, Lehrer und Schulinteressenten genau ebenso behandelt werden sollen, wie die christlichen auch, der Herr Minister habe ihnen dies ausdrücklich bestätigt, es dürste also zu außerordentlichen Befürchtungen kaum ein Anlaß vorhanden sein. Wünschenswerth erscheint es allerdings, daß die vorgenannten, vrivaten Aeußerungen bei den demnächstigen Verhandlungen im Plenum des Landtages zum entsprechenden Ausdrucke kämen, daß die authentische Erklärung abgegeben werde, — unter Art. 3, Abs. 2 fällen selbstverständlich auch die isr. Elementarschulen. Hoffen wir, daß dahinzielende Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden. . — M. — England. London, 29. Jan. (Unterhaus.) Das Haus nimmt die Adreßdebatte wieder auf. Abg. Erans Kordon bringt einen Antrag ein, in dem die Rothwendigkeit betont wird, gesetzliche Maßnahmen zur Einschränkung der „Einwanderung mittelloser Fremder" zu treffen. Balfour erklärt, die Regierung sei zwar der Meinung, daß die schrankenlose Fremdeneinwanderung schlimme Dinge im Gefolge habe und daß diese unter gewissen Umständen Gefahren mit sich bringen, aber die Regierung müsse auch auf die Schwierigkeiten achten, die mit dieser Frage verbunden seien, jedenfalls aber könne ohne Untersuchung keine gesetzgeberische Maßnahmen getroffen werden. Die Regierung sei bereit, eine solche Untersuchung zu veranstalten. Hierauf wird der Antrag zurückgezogen und die Adresse angenommen. Vermischtes. Frankfurt a. M. (Stiftung.) Der König hat. wie im Amtsblatt bekanntgegeben wird, durch Erlaß vom 2. Dezember 1901 der von dem verstorbenen Privatmann Sußm ann-Una nach dem Inhalt des TeüamentS vom 18. Juni 1S93 zur Unterstützung alter bedürftiger jüdischer Männer mit 150.000 Mk. unter dem Namen „Sußmann-Una'sches Bermachtniß" zu Frankfurt a M. begründeten Stiftung auf Grund der Statuten vom 18. October 1901 die Genehmigung erlheilt. Bern. Beim Rektor der hiesigen Universität, wurde eine jüd.-nat. Verbindung angemeldet und deren Ccnstituirung von demselben genehmigt. Der Name der Verbindung ist „Kadima". Erster.Chargirterderselben: Herrstnä.pliil Götz- Glogau._' _ Briefkasten der Redaktion. ' Herren Lehrer B. in S., H. in A. rc.: Wenden Sie sich an Herrn Rabbiner Dr. Goldschmidl, Offenbach, direct, er wird sein Buch: »Die Poesie der Gebete Israels" Ihnen wohl gratis zur Verfügung stellen. Gourmand in Bern: Rituelle Kochbücher sind erschienen bei: I. Kauffmann, Buchhandlung, Frankfurt am Main, Kauffmann u. Co., Trier, M. Kaufmann, Buchhandlung, Leipzig. L. R. K.: Wir haben noch so viele Räthsel vorräthig, gelegentüch bringen auch daS Ihre. I.: Nicht verwendbar.