Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 5 (16.1.1902)
- Date
- 1902-01-16
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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126 und konfessionellen Fragen vollkommen absehen und mit Rücksicht darauf, daß die Anstellung ein Recht der Krone sei, dem Ausschuß zur Erwägung geben, ob es nicht zweckmäßig sei, über den Beschluß der Abgeordnetenkammer im Hinblick darauf, daß die Besetzung der Richterstellen Sache der Krone und nicht des Landtages sei, zur Tagesordnung überzugehen. . Reichsrath Frhr. v. Soden erklärt sich auch damit einverstanden, tvenn nach dem Vorschläge des Prinzen Ludwig ein Antrag angenommen werde, welcher Uebergang zur Tagesordnung einerseits mit diesein Hinweis vorschlage unter Bezugnahme andererseits jedoch' auf die Erklärung der kgl. Staatsregierung, mit deren Tendenz die Uebereinstimmung der Kammer zu erklären er für angezeigt erachte, um Mißverständnisse auszuschließen. - * Reichsrath Frhr. v. Würtzburg schlägt zur Vermittlung der verschiedenen Anschauungen vor, folgenden Antrag anzunehmen: „Es sei über den Beschluß der Kammer der Abgeordneten im Hinblick auf das ausschließliche Recht der Krone zur Anstellung von Beamten, sowie auf die von der kgl. Staatsregierung in der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 29. Rov. 1901 abgegebenen Erklärung zur Tagesordnung überzugehen.* Reichsrath v. Auer erklärt, diesem Anträge nicht zuzustimmen, da die Erklärung der kgl. Staatsregierung im Publikum als dem Anträge Dr. Heim zu weit entgegenkommend aufgefaßt und so betrachtet worden sei, daß der Antrag des Abgeordneten Dr. Heim als nicht ungerechtfertigt und daher berechtigt von Seiten der kgl. Staatsregierung erachtet werde. Reichsrath v. Maffai beharrt mit Rücksicht auf seine Darlegungen auf dem Anträge, den Beschluß der Kammer der Abgeordneten pure abzulehnen. Hierauf wurde auf Antrag des Reichsraths v. Auer und unter Ablehnung des Antrages Würtzburg folgender Beschluß mit sechs gegen eine Stimme gefaßt: „Der Ausschuß wolle der Kammer der Reichsräthe empfehlen: In Anbetracht, daß die Anstellung von Richtern ein Recht der Krone bildet, geht die Kammer der Reichsräthe über den Beschluß der Kammer der Abgeordneten über den Antrag des Abg. Dr. Heim, die Anstellung israelitischer Richter betreffend, zur Tagesordnung über." — Zu dem Beschlüsse der Abgeordnetenkammer (Antrag Dr. Heim), die Negierung zu ersuchen, jüdische Richter thunlichst nur im Berhältniß der konfessionellen Bevölkerungsziffer zu verwenden, hat die Kammer der Reichsräthe den Antrag der Reichsräthe Würtzburg. Soden, Hertling, Cramer-Klett mit großer Mehrheit angenommen: „es sei über den Beschluß der Kammer der Abgeordneten im Hinblick auf das ausschließliche Recht der Krone zur Anstellung von Beamten sowie auf die von der kgl. Staatsregierung in der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 29. Rov. 1901 abgegebene Erklärung (bei Anstellung jüdischer Richter auf die Stimmung der örtlichen Bevölkerung Rücksicht zu nehmen) zur Tagesordnung überzugehen. Die anwesenden Prinzen, darunter die Prinzen Ludwig, Leopold, Arnulf Alfons etc. (Prinz Ruprecht war verhindert, hätte aber sicher auch dagegen gestimmt) stimmten gegen den Antrag. Der Ausschuß hatte einfache Tagesordnung beantragt. Die Antragsteller Würtzburg—Soden folgten mehr oder minder sichtbar antisemitischen Tendenzen. Freiherr v. Soden meinte, die unbeschränkte Anstellung jüdischer Richter sei eine Benachtheiligung der christlichen Richter. Reichsrath von Auer war dem Antrag Würtzburg—Soden sehr entschieden entgegengetreten. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. E n g l a n d. Manchester. Der hiesige Dekan, Rev. Dr. Maclure, hat in seinem soeben erschienenen Buche „Spaziergänge durch das Judenthum" — „Watts in Jewry" — ein kurzes Bild von den Juden gegeben, wie er sie auf seinen Gängen von und zur Cathedrale beobachtet hat. Sie sind, sagt er in der Vorrede, fleißig, geschäftig, nüchtern, mäßig, häuslich, gute Eltern und anhängliche Kinder. Ihren religiösen Pflichten ergeben, halten sie den Sabbath, besuchen ihre Synagogen, sehen auf die Erziehung der Jugend und sind im Allgemeinen loyale und gesetzestreue Mitbürger. Dies sind, sagt er weiter, erfreuliche Erscheinungen, zu denen wir uns nur gratuliren können; denn diese Leute tragen hier sristö und bedeutende Elemente zu jenen bei, welche' bereits in dem großen Komplex des Volkes bestehen, dessen integrirenden Theil sie ausmachen. Sie verdienen und fordern thatsächlich das ernsteste Studium aller wahren Menschenfreunde. Interessant ist, was der Dekan weiter auf seinen Sparziergängen zu bemerken weiß. Wenn man durch St. Savion's Cheetham geht, so ist das erste, welches sofort augenfällig wird, die geistige Ueberlegenheit des gewöhnlichen jüdischen Arbeiters vor dem gewöhnlich britischen. Die wirthschastliche Lage der Juden in Manchester hat noch nicht jene von Ost-London erreicht, aber die fast gleichen Verhältnisse beider machen es wahrscheinlich, daß früher oder später die Lösung der Arbeits- und Wohnungsfrage zu einer gebieterischen Forderung wird. Die Manchester Judenheit, die gleich jener von Ost-London im Herzen der Stadt liegt, ist keiner Ausdehnung mehr fähig und daher die wachsende Gefahr einer Neberfullung, welche noch durch den fortwährenden Zufluß neuer Ankömmlinge erschwert wird. In der Frage der ausländischen Einwanderung verlangt der Verfasser, daß im Geiste weiser Mäßigung und Fürsorge der jüdischen Einwanderung ein weiteres, größeres Gebiet zugewiesen werden möchte.