Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1902-01-16 · Heft 5 (16.1.1902) · page 17

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 5 (16.1.1902)
Date
1902-01-16
Page
– (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2449795-2449801--55166-2517779
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

43» IaHrgan-. Jweile Aeilage zu Jf& 5 des „Israelit". gef tr tttorr Stritt et- Dit SMbbj itr jiill. Wn in Baltin. München, 13. Januar. Im zweiten (Finanz-) Ausschüsse der Kammer der Reichsrätche entspann sich am 4. dss. Mts. eine längere Erörterung über den von der Kammer der Abgeordneten zu lit. A. Justizministerium gefaßten Beschluß: „Es sei an die lgl. Staatsregierung die Bitte zu stellen, Israeliten möglichst nur im Verhältniß der israelitischen Bevölterung zur Gesammt- Levölkerung in der Justizverwaltung aufzunehmen." Res. o. Maffei beantragte, diesem Beschlüsse die Zustimmung nicht zu rrtheilen, weil er nach den Be. stimmungen des Gesetzes vom 3. Juli 1869. sowie der Bestimmung des Titel 4 und 5 der bayerischen Verfassungsurkunde unzulässig sei. Der Beschluß, so führte nach einem Bericht der „Augsburger Abendztg." RR. v. Maffei aus, widerspreche aber auch seinen persönlichen Anschauungen. Er wolle jedoch bemerken, daß seiner Ansicht nach der Ausschuß und auch das Haus sich in größere Erörterungen nicht einlassen werde, zumal der Eindruck, den die Erörterungen im anderen Hause auf ihn gemacht hätten, lein sehr erfreulicher sei. . Juftizminifter v. Leonrod erklärte, er sei schon im Ausschuß der Kammer der Abgeordneten dem Antrag unter Hinweis auf das Gesetz vom 3. Juli 1869 entgegengetreten; schon damals habe er erklärt, daß er bei seinen Anträgen an die Krone nicht anders als gesetzmäßig handeln könne, und zwar in der Weise, daß er auch Israeliten, welche die Voraussetzungen für die Anstellung zum Richter vollständig erfüllt hätten, zur Anstellung in Vorschlag bringe, wenn es sie treffe, daß er aber darauf Rücksicht nehme, daß der Vorschlag nur für einen Ort erfolge, wo die Gefühle der Bevölterung die Wirksamkeit eines jüdischen Richters nicht beeinträchtigen, diese Stimmung berücksichtige er im Interesse der jüdischen Richter. Frhr. v. Leonrod fügte schließlich bei, es sei nicht richtig, wenn gesagt würde, daß jüdische Richter nur in größeren Städten angestellt würden; seit längerer Zeit würden sie auch aus dem Lande untergebracht, und man habe bisher, wo es, geschehen, keine Klage gehört. Die jüdischen Staatsdienstaspiranten seien in der Regel sehr tüchtig und fast ausnahmslos mit sehr guten Zeugnissen und Noten versehen. Unter diesen Umständen glaube er, daß es sich vielleicht empfehle, über den Antrag Dr. Heim im Hinblick auf die Erklärung der kgl. Siaatsregierung in der Kammer der Abgeordneten vom 29. Nov. 1901 zur Tagesordnung überzugehen. Reichsrath Frhr. v. Soden erklärt, gegen den Beschluß der Kammer der Abgeordneten zu stimmen, weil i er das Verlangen, jüdische Richter nach einem Prozentj satze anzustellen, nicht für glücklich halte. Er schlage > jedoch, um dem berechtigten Kern, der in dem Anträge j enthalten sei, gerecht zu werden, eine Motivirte Tages- 1 ordnung vor, in der zum Ausdruck komme, daß der Ausschuß auf dem Standpunkt stehe, den der Staatsminister der Justiz in der Kammer der Abgeordneten Namens der kgl. Staatsregierung zum Ausdruck gebracht habe. Nach seiner Ansicht müsse eine motivirte Tagesordnung schon aus dem Grunde angenommen werden, um eine weitere Benachtheikigung der christlichen Richter durch weiteres Andrangen jüdischer Aspiranten zu verhindern, welche sich darin geltend mache, daß die jüdischen Richter fast ausschließlich in den von den Richtern gesuchten größeren Städten angestellt werden und meist Anstellung finden mußten. . Sein Antrag gehe dahin: es sei über den-Beschluß der Kammer der Abgeordneten zur Tagesordnung überzugehen in der Erwartung, daß die kgl. Staatsregierung bei der Anstellung von Israeliten in der Justizverwaltung die von ihr kundgegebenen Grundsätze auch in Zukunft befolgen werde. Reichsrath Frhr. von Würtzburg schlägt für die motivirte Tagesordnung folgende Fassung vor: Es sei über den Beschluß der Kammer der Abgeordneten im Hinblick auf die von der kgl. Staatsregierung hinsichtlich der Anstellung von Israeliten in der Justizverwaltung in der Kammer der Abgeordneten (Sitzung vom 29. November 1901) abgegebenen Erklärung zur Tagesordnung Lberzugehen. Reichsrath von Auer führt aus, es könne wohl nicht mit Erfolg bestritten werden, daß der Beschluß der Kammer der Abgeordneten mit den. zur Zeit geltenden Bestimmungen nicht vereinbar sei; cs sei also die Bezugnahme auf diese Gesetzwidrigkeit schon genügend, um gegen den Beschluß zu stimmen. Es sprächen jedoch für die Ablehnung auch innere Gründe. Der Beschluß sei ohne Zweifel ein Ausfluß der antisemitischen Bewegung, die für unser religiöses und politisches Leben eine große Gefahr bedeute. Er sei für unbedingte Ablehnung des Beschlusses, da er auch nicht wisse, daß irgend ein Anlaß Vorgelegen habe, wonach sich ein jüdischer Richter vermöge seiner Religion als ungeeignet gezeigt habe. Er werde deßhalb sowohl mit Rücksicht auf die gesetzlichen Bestimmungen, als auch mit Rücksicht darauf, daß es außerordentlich schlimm wäre, wenn der konfessionelle Unfriede neuerdings geschürt würde, gegen die Annahme des Beschlusses der Kammer der Abgeordneten stimmen. Reichsrath Dr. v. Buhl erklärte sich mit den Ausführungen des Reichsraths v. Auer vollständig einverstanden. Prinz Ludwig von Bayern führte aus, man sei nicht auf dem richtigen Wege. Er wolle von religiösen «imn-JUJMiaH! oaaHüR9 1MIU.I Jl.lUWIPP«

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.