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Der Israelit · 1902-01-13 · Heft 4 (13.1.1902) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 4 (13.1.1902)
Date
1902-01-13
Page
– (sequence 17)
Language
German
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4& Jahrgang. Dufter AMsteiikuMch in Softie * Es wird die Diskussion über den Antrag eröffnet. N o in m schlägt eine Subskription unter den Delegirten vor. Dr. I a r i n o w s k i fragt an, wer der Eigenthümer des Nationalfonds sein soll. Der Kongreß kann nicht Eigenthümer sein, das ist juristisch unmöglich; so bleibt der Nationalfonds ohne Eigenthümer. Die Verwaltung allein durch den Kongreß genügt nicht, es handelt sich darum^ wer Eigenthümer ist. Es soll daher ein Ausschuß von Rechtsgelehrten eingesetzt werden, der sich mit dieser Frage besaßen soll. Gabriel: Der Nationalfonds soll für praktische Zwecke verwendet werden; er soll die Handwerker! unterstützen, neue Gewerbe entstehen lassen. Dr. S ch a l i t: Der Nationalfonds soll kein Wohlthätigkeitsinsiitut sein, kein Nothstandssonds. Der Landankauf soll im Sinne des Baseler Programms erfolgen. Er soll nicht ein Instrument der Bank sein, die Bank soll nur Verwaltungsstelle sein; sie wird damit kein Geschäft machen. Jedermann muß Spender und Sammler sein. Jede Landsmannschaft soll beschließen, wie viel Land sie ankaufen will. Dr. K o k e s ch als Beauftragte des ' Aktionskomitee's erklärt, daß die Frage der Legalisirung noch nicht abgeschlossen sei. D r. B o d e n h e i m e r : Wir fassen eine Resolution, wonach wir den vorgelegten Statutenentwurf als einen provisorischen adoptiren mit der Maßgabe, daß heute der Kongreß eine Kommission wählt, welche sich in Verbindung setzt mit dem Aktionskomitee und dem nächsten Kongresse, daß sie einen Statutenentwurs zur definitiven Annahme vörlegen möge. Auch Lurie warnt vor der Annahme des jetzigen Projektes. Nur der naive, arme Mann wird auf Grund dieses Statutes Geld geben; was hier vorliegt, ist nur ein Fingerzeig, und keine endgiltigen Statuten. Ein ernster Mann wird nicht darauf eingehen. Der» Antrag Bo den heim er wird angenommen, muß aber, weil Schluß der Debatte im Geschäftsreglement widriger Weise beschlossen worden ist. annullirt werden. Es wird die Debatte fortgesetzt. Dr. Herzl: Der Entwurf soll nicht provisorisch angenommen, er muß definitiv geschaffen werden. Ich verwahre mich gegen den Ausdruck provisorisch. Wohl aber kann später der Kongreß die nothwendig werdenden Aenderungen vornehmen. Es ist unjuristisch und unpraktisch, einen Entwurf „provisorisch" anzunehmen. * Auch J,ä cobsohn will die Statuten jetzt nicht *) Neu i'iiulotii'ti'iii’ Abonnenten. luclctyc Me nodi im SSoriuIjre cridnciinicii Attmugsberidire über den .'iwiiisren-(5«.'innen S" erballen wüns'lben. können sowie ans Berlange», io in eil 'iunTiitb. von uns beziehen. annehmen, weil ernste Bedenken dagegen sprechen. Da kann man nicht mit Energie dafür in der Agitation eintreten. Breiselstock: Es muß eine juristische Person vorhanden sein, sonst laufen wir Gefahr, daß die Gelder konfiszirt werden. Dr. Koke sch wiederholt seine frühere Erklärung. Es wird eine juristische Person geschaffen werden. Aber auch bevor dies geschieht, kann der Entwurf definitiv angenommen werden. Lurie: Mit dem Nationalfond soll Land angekauft werden. Aber eine juristische Person kann heute in Palästina kein Land ankaufen. Nur naive Leute, die aus ihrer Nothlage hinauskommen wollen, werden zeichnen; das ist nicht gewissenhaft. Der Gegenstand soll überhaupt von der Tagesordnung abgesetzt und eine Kommission mit der Abfassung eines neuen Statutes für den nächsten Kongreß beauftragt werden. Dr. H e r z l: So naiv, jetzt schon zu spenden, waren Leute wie Francis Monteftore, ' Wolfsohn u. a. Sollen wir mit der Arbeit für "den Nationalfond sofort beginnen? Ja oder Nein? (Zustimmung.) Wir müssen uns entscheiden, ob wir die Sache wieder auf zwei Jahre, d. h. ad calendas graecas verschieben wollen; das wird der Sinn des Beschlusses sein, den Sie jetzt fassen., Wenn es sich darum handelt, eine juristische Person zu schaffen, so werden Sie in uns dafür immer ernste Mitarbeiter finden. Das Aktionskomitee wird eine Resolution gerne annehmen, daß dasselbe eine Verbesserung der Statuten in dem Sinne herbeifllhre, daß die Bürgschaften, welche nach Ansicht von Zweiflern nicht ausreichen, bis zum nächsten Kongreß durch eine juristische Person in einwandfreier Weise hergestellt werde. Die gesammelten Summen sind nicht beim Aktionskomitee deponirt, sondern bei der Bank, welche aber nicht in der Lage ist, auch nur einen Pfennig an das Aktionskomitee oder an irgend wen auszufolgen. Das Aktionskomitee hat nur die Aufgabe, darüber zu wachen, daß das Geld in der besten Sicherheit verwaltet werde. Dr. B o d e n h e i m e r nimmt seinen Antrag, den Statutenentwurf als einen provisorischen zu acceptiren und eine Kommission von Juristen zu ernennen, wieder auf. Wenn wir den Entwurf ohne diese Bemerkungen ausnehmen, so iverden Stiftungen gemacht werden. Wenn dann später Aenderungen vorgenomnien werden, so können die Stifter in der Lage sein, ihre Spenden wieder zurückzuziehen, weil sie unter anderen Bedingungen vermacht hätten. Die Statuten einer Stiftung können nickt geändert werden; es muß eine gründliche Arbeit geschaffen werden. - Dr. Herzl: Ein englisches Sprichwort sagt, daß die Einsetzung einer Kommission das richtige Mittel ist, nichts zu thun. Wenn Sie den Zusatz „provisorisch" machen, so ziehen wir unseren Entwurf zu-

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