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Der Israelit · 1902-01-09 · Heft 3 (9.1.1902) · page 24

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 3 (9.1.1902)
Date
1902-01-09
Page
– (sequence 24)
Language
German
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/! ■ i i r 5 k s i -6 gumentation liegt. Darauf, daß wir unser Programm salonfähig machen sollen und darauf, das; man uns sagt: ja. wenn wir die Sache anders formuliren. lverden sich die Leute eher bereit finden, habe ich eine einfache Antwort: Es liegt lein Grund vor. das Programm anders zu gestalten für Leute, die nicht an der Bewegung Theil nehmen. .Wir haben nicht die Absicht. Leute, die nicht zum Volte'gehören wollen, zu uns heranzuziehen. Was wir wollen, ist: zu erllären. daff dieses Volt ist und es kann sich dazu stellen, rver will, und wer es nicht will, kann es Unterlasten. (Beifall.) lieber den Antrag Trietfch wird zur Tagesordnung geschritten. Eine langwierige und complicirte Debatte schliefst sich an den vom Organisotionsausschuff vorgeschager.cn Z 6 an. wonast) Vereine mit Genehmigung des Landestomitee's einen gemeinschaftlichen EentralauSschuff wählen können. D r. Herz! schlägt eine Mindestanzahl von 50 Vereinen vor. wodurch sich die Bewegung unbegrenzt ausbrciten kann. Dr. Eohan Bern stein würde die Möglichteit zweier Federationen in einem Lande sür ein grosses Unglück hatten. Es so!! der Abfall von Vereinen, die die ihnen angeblich gebührende Ehrung nicht erhalten, vermieden werden. Dr. M a n d e {b a u m (Rumäniens. Die Delegirten Rumäniens haben einen Fricdensverrrag geschloffen (Bravo!), wonach Rumänien in vier Ranons eingetheilt werden soll. Unsere Wähler würden es nicht billigen, wenn uns ein Landestomitee aufgedrängt würde. Ganz Rumänien besitzt nicht einmal die zur Neubildung einer Federation nöthige Anzahl von 5-0 Vereinen. Es wird daher Rüstweisung des Paragraphen beantragt. Nach langem Hin- und Hcrwogen der Debatten, ivobei es in der durch die langen Sitzungen ermüdeten und aufgeregten Versammlung zu mehreren unangenehmen Zwischenfällen kommt, lvird der Antrag Herzl angenommen. Ein Antrag aus Schluff der Debatte wird abgelehnt. Eine Zählung der Delegirten um 2 Uhr ergiebt die Antvcsenheit von 180 Delegirten. Für einen jährlich abzuhaltenden Kongreff sprachen Breiselstost. Wittkowski und Herbst: für einen Kongreff in jedem zweiten Jahre M a r m o r e k (Wien). Dr. Herzl. Dr. Scklapos ch n i k o w. Der letztere Antrag lvird zum Beschlüsse erhoben. 8 14 wird mit einer von Dr. H e r z l beantragten Modisication angenommen und. in dem Sinne, daff die Wahlgruppen Hundertschaften bleiben, so aber, dass Gruppen von Vereinen und Schekelzahlern zu einheitlichen Wahlkörpern zusammengelegt werden können. Da sich die Unmöglichkeit ergab, die Svezialdebatte zu Ende zu führen, wird die Sitzung um 3 Uhr geschloffen. Vierter Taz: Sonntag. — sechste Ziunag: Begi,» I» Uhr Kleiner Kongreffsaal. Präs.: Dr. T schleusw. In Anwefcnheir einer kleinen Zah1> von Dele girten verliest Dr. Schalst als Sekretär des Aktionkomitee's. an Stelle des verhinderten Kremcnezkv (Wien), den Bericht über die Schaffung eine- Nationalfonds. Die Idee zur Gründung des jüdischen National sonds wurde schon auf dem ersten Baseler Kongreße vom verstorbenen Schapira angeregt. Auf dem vierten .Kongresse wurde die Schaffung eines jüdischen Ratio nalfonds angenommen und der Beschluß gefaßt, alle Arbeiten für diesen Fond oorzubereitcn. mit der' Tbätigkeit aber erst dann zu beginnen, lvenn die Altionsfähigkeit der Bank eingctreten sein wird. Nun ist die Bant ainonsfäbig und die Frage des National sonds ist die attucllste. Der jüdische Nationalfonds soll ein unantastbares 'Vermögen des jüdischen Volkes sein, das erst in dem Zeitpunkte, wo eine vom Kongresse zu bestimmende Höhe erreicht worden ist (etwa 200 OÖo Pfund), ausschließlich nur zum Landkause in Palästina und Snrien verwende! werden darf. Die Verwendung des Fonds isi in der Weife gedacht, daff die Hälfte der genannten Summe für Landankauf verwendet werden tann. während die andere Hälfte verzinst werden muß. Weiterhin kann «muff aber nicht) immer nur die Hälfte der jeweilig jährlich gesammelten Nationalfondsgelder zum Landankauf verwendet werden, während die andere Halite und die gesummten Zinsen so lange unan tastbar bleiben müssen, bis eine Kolonisation im Großen möglich ist. In keinem Falle, auch nicht in dem letztbezeist» neten. darf der jüdische Nationalfonds ganz erschöpf! werden. Die Summe von wenigstens 100 «<00 Pfd. St. muff immer zurüst bleiben, damit der Fonds wieder anwachse. Die Sammlung für den Nationalfonds soll in Form von Marten geschehen, rvelche den rleinsten gangbaren Münzen eines jeden Landes entsprechen, also z. B. für die Länder der lateinischen Munzcon vention f» Ets. Die Hauptceutrale des Nationalfonds ist die jüdische Kolonialbank; diese wird die Marten durch ihre Zahlstellen au die Landescentraren gegen baar verkaufen. Die Verwaltung des Nationalfonds übernimmt das engere Aktionskomitee. Diesem stehr die Kontrolle über die Hauptkasse und Bücher zu. j Dieses ist auch diejenige Körperschaft, die auszn- ' sprechen hat. ob die Bedingungen eingetreten sind, die den 'Nationalfonds berechiiaen. Ländereien anzutaufen, und die auch die Entscheidung über den Landanlauf hat. '^i.'rrsev.uu;r istqr in uacvncr $»uiMXcr.> BenunworNiche Redacliou: C*car Lrdmanu iu Äaiuz. — (rrvcdirivn d«s .Irnictir'. -«vonürare Nr.:* IKainx. Truck und Brrlag der Jod. Wirrd'sckie» Hosdnrddruckcrei Äcticu-P)esrUs<dufr in ä&iinj.

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