Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 99 (22.12.1887)
- Date
- 1887-12-22
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1769 in einer Weise zu belasten und in den gebildeten Gesellschaftsklassen derart zu compromittircn geeignet schien, daß selbst sein Vertreter, Rechtsanwalt Lindenberg erklärte: „Wenn alles Behauptete wirklich wahr ist, daß er nämlich mit allerhand verkommenen jüdischen Subjekten Freundschaft hielte u. s. w., dann würde Niemand einen solchen Menschen mehr an sehen.- Ter Beklagte hielt indeß alle Gegenbeweise aufrecht, nur die eine Behauptung berichtete Rechtsanwalt Lachs dahin, daß nicht in dem Hause des Lupcrimcndenten König, sondern in dem Hause eines andern Bruders, des Bürgermeisters König in Norden ein „Bordellunterhalten werde. Rechtsanwalt Lindcnbcrg, der tu einer bedauernswcrthcn Lage war, erklärte nur ein weißes Blatt zu besitzen und hielt die Gegenbeweise für aufgebauscht. „Meine Informationen- — erklärte hierauf Rechtsanwalt Sachs, „zeigen aber leider, daß der Antisemitismus ein solch weißes Blatt nicht ist, sondern ein Blatt, welcher voll von Schmutz ist. Ich kann nicht auf die Geduld cder Ungeduld des Gerichtshofes Rücksicht nehmen, denn cs handelt sich hier nicht um einen Personensondern um einen Principienstrcit, es handelt sich darum, daß, wenn man eine Weltanschauung vertritt mit der Prätension, daß sie allein die Gerechtigkeit, die Wahrheit verkörpert und den Anhängern einer andern Weltanschauung in einer solchen Weise die (ihre verkürzt, daß man sie für unwürdig erklärt, der Gemeinschaft jenes Volkes anzngchören, in dem sic ausgewachsen sind, daß sie, die ebenfalls ihre Brust den feindlichen Kugeln preisgegcben haben — denn die feindlichen Kugeln haben nicht gesehen, ob sic eine jüdische oder christliche Brust durchbohrten — wenn man diese gleichwohl für unwürdig erklärt und gegen sie mit solcher Prätension sein Gift in die Kreise der Bevölkerung hinausspritzl — man sich dann gegcnwärttg halten muß, daß an Ginem eine ganz genaue Mesiung vorgenommcn wird über die Höhe des sittlichen Werth cs, den man har, und diese Prüfung würde der Kläger nicht mir Glück an sich vornehmen lassen können.- Als der Redner dann die ganze Erbärmlichkeit der Hetzpropaganda schilderte und ausrief: „Ich bade hier nicht so sehr in diesen Schmutz hincintrcrcn wollen. Wenn aber hier die Ansteckung der Syphilis zurückgcführt wird ans eine körperliche Manipulation, die in frühester .Kindheit an einer bestimmten .Körpcrstclle vollzogen wird — also in dieser gemeinen, brutale» Weise — anders kann man es nicht bezeichnen — die Satzungen der jüdischen Religion- — unterbrach der Vorsitzende bei diesen Worten die Verhandlung und vertagte sie auf Donnerstag, da er sich körperlich außer Stande fühle, zu folgen. Am Donnerstag um 1 Uhr setzte Rechtsanwalt Sachs fein Plaidoyer fort und zeichnete weiter den Antisemitismus, der feine Rolle ausgespielt habe und erst heute voa der „Norddeutschen Allg. ZeitungbemitleidenSwerch ein „todtes Gewichtgenannt worden fei. Der Antisemitismus sei eben keine zulässige Geistesrichtung, sondern nur eine Eoncentrirung von Haß und Neid, die künstliche Eonstruction eines Gegensatzes eines socialen Gegensatzes, der demagogisch erzeugt und genährt wird. Der inkriminirte Ausdruck „trauriger Gesellesei ei» gutes deutsches Dort, und ein solches müsse mau anwenden, um einen solchen Gegner.zu bezeichnen, denn eS fei ein Unterschied, ob es sich um eine intakte oder sittlich defekte Person handle. Redner bittet um Freisprechung rcsp. um eine milde Strafe, denn der Angeklagte sei Jude mit Leib und Seele, und eS sei kein Wunder, wenn ihm einmal die Galle übergelaufen sei. Rechtsanwalt Lindcnberg sucht die Gegenbeweise zu entkräften und betont, Tr. König halrc den Antisemitismus für eine gute Sache und darin habe er Genossen in sehr erlauchten Kreisen. „Das mag wahr sein,- replicirt Rechtsanwalt Sachs, „aber eine noch erlauchtere Person, auf welche ganz Deutschland, die ganze civillsirte Welt gerade jetzt d e n S e g e n d e s H i m m e l S herabfleht, habe dieses fchändlicheTrelben als ein schmachvolles gebrandmarkt.- Große Bewegung folgte diesen Worten. Der Angeklagte erklärte noch in seinem Schlußwort, daß er strenggläubiger Jude sei, daß die Angriffe auf seinen Glauben ihn mehr verletzten, als alle Verunglimpfungen seiner Person. Sein Heiligstes sei angegriffen worden, das habe ihn empört, und er bitte um die Nachsicht des Gerichtshofes. Nach cinstündigcr Berathnng verkündete der Vorsitzende die Vertagung der Sache, da Dr. König kommissarisch zu vernehmen sei, ob er der Verfasser des von der Widerklage angezogencn Artikels kei. — Der Prozeß wird jedenfalls mit einer Verurlhcilnng des Angeklagten zu einer geringen Geldstrafe oder mit einer Evmpcnsanon schließen, aber trotzdem bedeutet er einen vernichtenden Schlag gegen die Hetzpropaganda unserer Zeit. Der Prozeß hat erbarmungslos die Person eines der ersten VatcrlandSrcttcr aufgcdeckt, er hat die wertverzweigte Agitation des Antisemitismus bloßgestellt und er wird alle Feinde der Finsterniß zu erneuter, rastloser Arbeit gegen dieses gefährliche Treiben ermahnen. Bl.