Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 76-77 (2.10.1887)
- Date
- 1887-10-02
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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W?.-1--' i '" '!"' 1 ■, .IIW.MlL«, .mm.., .. i XXV11L Jahrgang. Zweite 76 & 77 des Israelit. LcitungSuachrichtcn and Correfpoudenzen. Deutschland. Marburg, 22. Sept. In einer vor einiger Zeit in dem nahen Torf Marbach stattgesundcnctt arniscnlitifcheu Volksversammlung harte auch ein diesiger Schullehrer, nach bekannten Vorbildern, weidlich über die Juden losgezogcn und dabei geäußert, der Talmud erlaube denselben Manches, was in den bürgerlichen Strafgesetzbüchern als Vergehen und Verbrechen bezeichnet und mit Strafen bedroht fei. Hierüber wurde vom Staatsanwalt auf Grund des $ I(Jß de- D. St.-G.-B. Anklage gegen den Lehrer Fcuner erhoben und gestern stand derselbe zur Vcrüandluug vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts. Auch der hiesige Provinzial-Nabbincr Tr. Munk war geladen, um als Sachverständiger über die Vedcutung und Inhalt des Talmud vernommen zu werde«. Da jedoch der Angeklagte von dieser Ladung nicht benachrichtigt worden war, so erklärte dessen Vertheidiger, Rechtsanwalt Martin ans Cassel, bei Beginn der Verhandlung, er halte den Tr. Munk als israelitischen Gcistlrelicn nicht geeignet zur Abgabe eines unparteiischen Gutachtens und schlug die Ladung einiger als Lrietttalistctt bekannten Gelehrten vor, während der Staatsanwalt am der Vernehmung Tr. Munks bcharrre, event. diesen, sowie den Professor der Theologie Tr. Graf Vandissin hier und den Landrabbiner Tr. Prager in Cancl, als Sachverständige benannte. Ter Gerichtshof venagte dcßhalb in Erwägung des Umfrandcs, daß der Angeklagte ein Recht auf Bcuachrichligung von der Zcngcnladung vor dem Termin habe, die Verhandlung, und gab dem Vertheidiger die Vcnknuung der von.ihm vorzufchlagcndcn Sachverständigen anheim. Tcr fernere Verlaufs dieser Sache dürste sonach auch für weitere Li reise von nicht geringem Interesse sein. Bamberg. Seit langer Zeit bestehen in unserer 261 selbstständige Mitglieder zählenden israelitischen Kultusgemeinde Zwistigkeiten. Tie ans freier Wahl säunmlicher Mitglieder hcrvorgegangcne Verwaltung (die Tcpulirlcn und die isracl. GemeiudedevoUmächtigte») baden in Gemcinschafr mit dem Vezirksrabbincr Werner in Bnrgcbrach ichon vor längerer Zeit beschlossen, es solle mildem Versöhnuugssest (28. Sept.) eine neue „Synagogen- und GebetSordnuug" inkraft treten. Dagegen sträubt sich der orthodoxe Theil der Juden und haben nun diese, 10G an der Zahl, au den Magistrat in seiner Eigenschaft als Tistrikrspolizeibchörde das Ersuche« gerichtet, der israel. LlulluSverwaltung die Einführung der neuen Gebctsfornl zu verbieten, da ihre heiligsten Gefühle dadurch ganz erheblich verletzt würden. Eine Ministerialentschließung aus den Itter Jahren, auf welche sich die Proteslirenden beziehen, sagt, daß wenn mindestens ein Trittthcil der fcibsisländigcn männlichen Mitglieder einer israelitischen Gemeinde gegen Handlungen und Verordnungen der Verwaltung protestircn, diesem Tritte! Gehör geschafft werden muß. Tiefes Tritte! verlangte nun von der Verwaltung die Einberufung einer Generalversammlung der ganzen Gemeinde, welchem Wunsche dieselbe jedoch nicht entsprach. Dcßhalb erfolgte nun Beschwerde zum Stadturagistrak. Eine lange Debatte entstand nun gestern erst über die Ltompctcnzsrage, weil mehrere Mitglieder des MagistratskollegimnS sich für durchaus nicht befähigt hielten, über rein jüdische Gebetsssrmcn und Svnagogenvorschriftcn urthcilcn zu können, so namentlich die Herren Michel und Lchlcy: nichtsdestoweniger erklärten die rechtskundigen Herren, daß der Magistrat die erste Instanz bilde, und wohl oder übel darüber entscheide» müsse, ob die israel. Kultnsverwaltung die neuen Beslimmungen ans Grund der gesetzlichen Vefnguisse beschlossen habe oder nicht. Darüber soll umi erst die Verwaltung vernommen werden, ebenso der Vezirksrabbincr Herr Werner in Bnrgebrach, und wird Beschluß bis nach Eintreffen der Bescheide ausgcsctzt. Schweiz. Basel, im September. Ein jüdischer Handelsmann von Montbcliard, der in Siyach seil 1813 niedergelassen in und sich daselbst im Lansc dieses Jahres in das Bürgerrecht cingekanft bat, war um Ausnahme in das Staatsbürgcrrechl cingckommcn. Tcr Zkegierungsratd haue einem erst Anfang dieses Jahres'vom Landrathe gefaßlen Entschlüsse entsprechend, die persönlichen Verhältnisse des Gcsnchnellcrs und die Gründe, welche zu dem Gesuche Veranlassung gaben, näher geprüft und Entsprechung beantragt. Tie Pclitionsconunission dagegen beantragte trotzdem in ihrer Mehrheit Abwchung, mit