Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 71 (12.9.1887)
- Date
- 1887-09-12
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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XXV1IL Jahrgang. M 7t. Der Israelit. El» KenLrat - Grgan für das orthodoxe AudenLhum. Hrransgegeben von I>r. Lehmann in Mainz. Montag, den 12. September 5547 (18W). a% Ta mit dem 1. Qct. 1887 ciu neues Quarta! beginnt, so erlauben wir uns, die geehrten Abonnenten daraus aufmerksam zu machen, das; namentlich bei der Post das Abonnement frühzeitig erneuen werden muß, damit die Versendung keine Unterbrechung erleide. Leitende Artikel. Die Yucklreyr zu Hott. (Nach Maimonides.) I. Mainz, 8. September. Zo Jemand ein göttliches liebst zu vollziehen unterlassen bar, oder er hat ein göttliches Gebot übenrctcn, fei cs absichtlich oder auch nur irrtbümlich geschehen, so bat er sich dadurch von (tott entfernt. und er muß zu 2hm zn'.ückkchrcn. Um dies su bewerkstelligen, muß er zunächst die von ihm begangene Versündigung bereuen und dieser reumürhigeu Gcpnnung Ausdruck verleihen, indem er sorichr: Herr, mein Gott, ich habe gesündigt, ich habe gefehlt, ich habe mich vergangen vor Tir. indem ich dieses oder jenes gctban bade; ich bereue mein Unrecht; ich schäme mich dessen und werde mich bemühen, cs niemals zu wiederholen. — Zo mußten einst auch diejenigen, die ein Sündopfcr oder ein Schnldopfcr darbrackrcu, ihre Sünde, mochte diese nun eine muthwillige oder eine im 2rrihmn begangene gewesen sein, vorher bereuen rmd bekennen. Nicht das Qpfcr allein brachte ihnen Löhne, cs mußten die Neue und das Sündenbelenmniß vorausgchcn. Auch die zum Tode oder Zur Geißelung vom Gerichtshöfe Verurtherlten fanden nur dann Sühne, wenn der Erleidnng der Strafe die Rene und das Bekenntnis; der Schuld voräusgcgaugcn waren. Auch derjenige, welcher seinen Mitmenschen geschädigt bat und zu einer Geldstrafe verurrhcilt wird, sinder nickt Sühne seiner Schuld durch die Bezahlung der ihm aufgelegten Strafe, wen» er nicht vorher die von ihm begangene Versündigung bereut und bekannt hat, wenn er sich nicht vornimmt, diese Sünde niemals wicdcrzubegehen. Zur Zeit, als der heilige Tempel noch stand, brachten dem Menschen die verschiedenen Qpfcr die himmlische Verzeihung, wen» er vor der Darbringung des Qpscrs seine Sünde bereut und bekannt hatte. Heute, da der heilige Tempel zerstört und der Altar für die Sühnopfer nicht mehr vorhanden ist, finden wir einzig und allein durch die Neue, das Sündenbekennlniß und die Rückkehr zu Gott Verzeihung und Sühne.' In Seiner Gnade hat uns der allgütige Gott besondere Tage verliehen, die uns zur Rückkehr mahnen sollen; es sind dies die ersten zehn Tage des Jahres, vom Neujahrsfeste bis znm Vmvhttttngstage. Durch die Einsetzung dieser Tage u!s ilnc Zeit der Buße und der inner» Einkehr werden wir daran gemahnt und erinnert, daß wir die Art und LLcise * unsres Gebens betrachten, unsre Sünden bereuen und zu unsrem Vater im Himmel, von dem wir uns entfernt haben, zurückkehren. Die vollkommenste Buße, die vollendetste Rückkchr zu Gott ist die, so Jemand die von ihm begangene Sünde nicht wiederholt — nicht etwa aus Mangel au Gelegenheit, auS .(lörperschwäche oder ans urarigelndem Sinnenreiz — sondern durch Bewährung der Eharaktcrstärke, welche die Gelegenbeit meidet oder vörübergehcn läßt, den Sinnenreiz überwindet. Es hat Jemand ein Unrecht degangcn; nachher erwacht sein Gewissen; er bereut seine Sürrde, bekennt sie und nimmt sich vor. sie niemals zu wiederholen.- Rach einiger Zeit bietet sich ihm