Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 70 (8.9.1887)
- Date
- 1887-09-08
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
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1295 Drr Lehrstoff Md das Lehrziel des ffidischeu Rengiolisuntemchts an Gtzvrrrasierr unb höheren Lehranstalten überhaupt. -cmag de» Lehrer» I. Qppeahei« zu Wardurg ISLeftphalen) a,«» drr «rat 31. Mai und I. Juni 1587 zu vreseld abgehaltenea <5onferrnz-iSraetilischer Lehrer Rheinlands und Veftphalen». ^orlseyung.) systematischen Rcligionsunrcrrrcht stelle ich soy ) wohl in der Reihenfolge, wie in seiner crzieh- O lickenBedcutung obenan, weil gerade er vorzugsweise geeignet ist, dem Schüler das Matz von Rcligionskcnntnisscri zu sichern, das er als Mensch und Israelit haben muß, um gesevestreu zu leben. Lange ^cil konnte man sich mit systematischem Rcligionsrmlcrricht nicht befreunden, weil die israelitische Engend die Kcnntniß der Lehre und Gesetze des IudcmhumS an der Quelle selbst,-in der Thorah auinichcii sollte. Allein man mußte doch cinschcn lernen, daß durch die sprachlichen Schwierigkeiten der Pcntoteuchübersetzung für eine besondere Besprechung der daraus rcsultircnden Lehre sowohl Lehrern als Schülern Zeit und Muße fehlt. Man ist froh, wenn es mit dem Ucbcrsctzcn gehl. Tic Lehren sind auch räumlich zu ungleichmäßig in der Thora vcnhcilt, als daß selbst aus einer Ucbcrfeouttg ein geordnetes Wissen zu erreichen wäre. Ter weitaus größere Thci! jüdischer 9!cligious!chre ist aber weder im Pentateuch, noch in der hl. Schrift zu finden, vielmehr in der mündlichen Lehre, und diese bleibt der israelitischen Jugend vielfach ein versiegeltes Buch. Deshalb kann nur durch einen wstematischeu Religionsunterricht, d. h. eine aus dem großen Gebiete jüd. ReUgiouslitcrarur getroffene Auswahl und in übersichtlicher Anordnung zustunmengcstclltcr Lehren, Ge- und Verbote, dem Lernenden auf direktem Wege, ohne alles Beiwerk, das Unerläßliche für Glauben und Pflichterfüllung vermittelt werden. Der systematische Religionsunterricht für Schüler eines Gymnasiums muß sich von dem anderweitigen, wie wir ihn in den landläufigen Rcligivusbüchcrn abgcfaßt sehen, durch Breite und Tiefe irinc* Inhalts, roie durch eine der Bildungssturc dieser Schüler entsprechende Darstellungsweise unterscheiden. kursiere anlaugcud, muß er auf den höheren Elassen ein rcichhaltigesMaterial bringen, das den Lernenden in den Stand ferst, seine Rcliaion durch und durch kcunc» zu lernen, damir seine Rcife^aus dem Rcligionsgcbicre der auf der andern winenschaftlichen Gedicteu parallel geht und daß damit der gerade nur Israeliten zum Vorwürfe gereichende krassen Unwissenheit im eigenen Hanfe entgegeuaewirkr werde. Damit soll aber nicht gesagt sein, daß er wissenschaftlich sein müsse, denn im Religionsunterricht soll der in der Thorah geossenbartc Willen Gottes zum Ausdruck kommen, und die Torah ist keine Wissenschaft, sondern eine Mitthcilung von Lehren, Geboten und Verboten. Daher soll er sich scruhalten von abstrakten philosophirendcn Abhandlungen, die weit mehr den Eharaklcr wissenschaftlicher Vorlesungen für ein gelehrtes Auditorium, als den des Schulunterrichts haben; noch soll er aus einem Uebermaß von gelehrten Definitionen bestehen, welche, anstatt in dieKcnntniß der Religiousgcsctzc hincinzuführen, den Geist dcS Lernenden mit dem Versläudniß abstrakter Begriffe beschäftigen; Aber ebensowenig soll er sich mit der bloßen Mitthcilung und Erklärung der Hauptlchren begnügen. Ter Lbcrklasie einer jüd. Volksschule müßte dies bescheidene Maß genug sein, weil in ihr mit dem 14. Lebensalter aller Unterricht seinen Beschluß macht. An einem Gymnasium soll sich der Unterricht ein so weites Ziel stecken, daß er die Borschrislen, Ge- und Verboic der schriftlichen Thorah, die damit im Zusammenhänge stehenden Vorschriften der nlündlkchcn Thorah und deren Anweisung über die Art der Erfüllung der Gebote, und endlich die von später», von ganz Israel anerkannten Eapacitäten getroffenen Anordnungen und cingcführten Gebräuche umfassen. Tic frühere Lchrwcisc, sich die Kenntnisse alles Religiösen ans dem Umwege der hebr. Sprache zu verschaffen, konnte bei der gesteigerten Anforderung von Bildung und Kenntnissen auf andern Gebieten nicht aufrecht erhalten werden; sie fiel seit der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts. Man schuf Rcligionsbüchcr und stellte das Röthigste zusammen, die Elementarschule mußte damit auskommen und durfte sich zu Größerem nicht erheben. Aber Schüler höherer Lehranstalten sollen und können sich bei sieben dis neunjährigem Besuch eine» reichen Schatz religiösen Willens durch das Medium der Muttersprache um so mehr erwerben, als die jüd. Schullircratur zwar durchaus nicht durch mustergiltigc, aber doch durch brauchbare Mittel die Wege geebnet bat. Zur Intcnsivilät soll eine mehrseitige, sachliche Beleuchtung in den Geist der Sache hincinführen, die Begründung, so weit cs thunlich und zulässig