Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 70 (8.9.1887)
- Date
- 1887-09-08
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2446951-2449697-2449767--27160-2517023- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
ror allen ander» Völkern anszcichnctc, auch wieder r!,ren Einzug in alle jüdischen Familien, in alle jüdischen Herren batten. Hader. Neid und Mißgunst jric auch die Leichtfertigkeit, selbst in den geringfügigficn Dingen dürfen in keinem jüdischen Hause wohnen, das Haus neust der Tempel sein, welcher allem tf-Mcn geweiht ist, die Eltern und Lehrer hehre Anspiele gewissenhafter Pflichterfüllung, welchen dasZlind nachcifcrn soll. Die Wischen Schulen. 1L -^^ir haben in unserer vorigen Abhandlung die * geschlichen Normen betrachtet, unter welchen eine israel. Schule als öffentliche Schule vom 3iaa;c anerkannt wird. Das Strebe« der isr. Gcuwindcn sollte darauf gerichtet sein, solche öffentliche schulen zu schaffen, und wenn die Mittel einer Gemeinde hierzu nicht ausrcichen, sollten sich mehre: c Gemeinden vereinigen und eine israelitische Folks- resp. Mittel- 2c. Schule gründen. Ist oicsrs ans irgend welchen Gründen auch nicht angedracht, so must ein anderer Weg gefunden werden, oic i?r. Jugend im iSr. Wcific erziehen zn können: dem isr. Lehrer must Gelegenheit gegeben werden, als Lehrer, als Bolksschnllchrcr in allen Fächern der Volksschule unterrichten zu können: er darf nicht ans seinem Beruf hcrausgedrängt werden, nur daraus angewiesen zu sei», nur als Religionslchrcr und Eautor zu wirken. Wie in jedem Beruf der Stillstand einen Rückschritt bedeutet, so ist er auch im Lehrberuf. Woher sollen tüchtige isr. Lehrer kommen, da der isr. Lehrer wöchentlich 1 bis 10 Stunden zu unterrichten bat'i Wie überall, so macht auch im Lehrberuf die Hebung bcu Meister, und diese Hebung fehlt dem isr. Kollegen. Sein Wirkungskreis erstreckt sich größtenteils nur auf die spezifisch jüdischen Fächer tRcli- ^ion, Bibel, Hebräisch rc.); sein Unterricht bildet nur die Ergänznng zum Nnrerrichte, den seine Schüler in öffentlichen Schulen erhalten. Da die Fächer, welche der Religionsunterricht runsastt, keinen vrakvschcn, materiellen Werth baden: da leider in vielen Familien in religiöser Hinsicht der größte Indiffc-. rrmismns, wenn nicht noch Schlimmeres herrscht, da dem jüdischen Zlinde durch den gesonderten Rcligiou?n.nerricht eine größere Stundenzahl, größere »rbcir und eventuell llcberbürdung mir Arbeit cr- --ächst. da ferner der Rcligionsurtterricht in eine verlegt werden muß, in welcher die christlichen Milder keinen Unterricht haben, (Mittwoch Mittag. Sonntags, an Wochentagen nach der Schulzeit) liegt cs klar vor Augen, daß keine allzngroße Freudigkeit seitens der Schüler mit in die Religionsstunde gebracht wird. Die Rcligiousstunde, in vielen Gegenden noch das Ehedcr genannt, wird zur drückenden Bürde für de» Schüler, der Unterricht in Folge dcffen eine Hcrkulcsarbcit für den Lehrer, und was man am seltensten in der Religionsstundc antrcffcn sollte, den Stock, er ist am häufigsten dort zu finden. Daher kommt cs, daß der isr. Rcligiondlchrer von seinem Schüler mehr gefürchtet als geliebt, mehr gescheut als gesucht wird, daß die Rcligiousstunde forrgcwünschl anstatt hcrbeigesehnt wird. Eine wenig bcneidcnswcrthe Situation für den isr. Religionslchrcr! Woher kann ihm Freudigkeit des Schaffens erwachsen bei einem schlaffen, widerspcnstischcn Schülcrmatcrial? Wo findet er Trost über sein vergebliches Mühen? Die Rcligionsstunde wird schablonenhaft abgcscffcn, und der Lehrer wird mit der Zeit ein Lehrer, der nicht mit Liebe und. Treue seinen Unterricht gibt, sondern ein Lehrer, der, weil er muß, seine Stunden halt. Man glaube nicht, daß wir in zu grellen Farben gezeichnet haben, wer die Art und Weise des Unterrichts in vielen Gemeinden auf dem Lande und in der Stadt kennt, der wird uns Recht geben. Die meisten Gemeindcmitgliedcr wiffcn cs gar nicht anders und wähnen, das fei die rechte Manier, da sie ja auch auf dieselbe Weise Religion gelernt haben. — Der isr. Lehrer kann in der Schule thun und laffen was er will, da er keine kontrolirendc Behörde hat. Der Gcmeindcvorstand hat selten Zci: und Lust, die ffonrrolc zu übcu und oft auch uicht die Fähigkeit dazu, und die Behörde, der die Eontrole oblieg: i — Schweigen wir davon. Gibt cs doch Gemeinden. deren Rcligionsschulc überhaupt noch keiner Inspcction unterworfen wurde seit ihrem Bestehen!