Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 68 (1.9.1887)
- Date
- 1887-09-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXVHL Zahrgavz. Erste SeLlkge zu Nr. 68 des Israelit. LeLLLLd-^SxLLSer. Warnungstafel. (5-inc Ellul-Betrachtung. Von Tr. H. Cängrr. (Schluß.) Mit dieser scheinbaren Verletzung des Verbotes von '121 irom tb auf Seiten unserer großen Lehrer verhält es sich folgendermaßen. Viele Gesetze in der nun sichen, ohne irgend welche nähere Erklärung, wie und in welcher Weise sie gehandhabt werden sollen. ES ist das so ausfallend, da wir diese Gesetze nicht einmal beobachten könnten, daß unbedingt angenommen werden muß, Moscheh habe dazu die Erklärungen erhalten und diese dem Volke mitgctheilt. Um nur ein Beispiel anzusühren, envähne ich das Gebot -jms iric nran »Tu sollst schlachten, wie ich Dir geboten.- Diese Lchlachtvorschrist findet sich aber nirgends in der h. Schrift. Und doch sind alle unsere Gesetzcserklärer niemals darüber in Zweifel gewesen, daß man so schlachten muffe, wie cs seit Jahrtausenden geübt wurde. Diese Bestimmtheit und Einstimmigkeit läßt sich aber sehr leicht dadurch erklären, daß dieses Gesetz, wie so viele andere, seit der Gesetzgebung von unserem ganzen Volke so beobachtet wurde, nachdem Moscheh von Gott darüber belehrt, die dazu nöthige (Erklärung gegeben. Auf Grund dieser Gcsetzcsrrklärung Moschehs hat das ganze jüdische Volk unsere Gesetze geübt. Diese Erklärung, die sich durch tägliche Hebung so sortpflanzte von Geschlecht zu Geschlecht, bildet die mündliche Lehre, die selbstverständlich einen wesentlichen Thcil der Thora ausmacht. So lange unser Volt im eigenen Lande znsaulmenwohnte, war auch niemals die Gefahr vorhanden, daß die richtige Erklärung eines Gebotes vergessen werden könnte, da ja die tägliche Ausübung das volle Vcrsiündniß iu dem Volke für sein Gesetz wach erhielt. Auch heute noch ist.(reinem eingefallen^ das Schlachten auf andere Weise ausübcn zu lagen, als vor dreitausend Jahren, obgleich, wie schon getagt, in der ganzen heiligen Schrift kein Wort der näheren Erklärung darüber steht. Ebensowenig wie kein Zweifel darüber besteht, daß die nicht ans der Hand und zwischen den Augen getragen werden, obgleich der Buchstabe der heiligen Schrift so äuszufaffen wäre. Jedenfalls mutz unser Volk auch bet diesem Gesetze von Moscheh so belehrt worden sein. Durch die mündliche Lehre erfahren wir freilich, daß diese Ueberlieferung Moscheh's dennoch durch die heilige Schrift begründet und nachgewiesen ist. Und so sind viele Vorschriften in der mm blos angedeutet. Die vielen Vorschriften über das Verbot, am rar keinerlei Arbeiten zu verrichten, die wir durch die mündliche Lehre erhalten, cS sind keine Zusätze, die über das Verbot von is'vrn t6 »Ihr sollt nichts hinzufügen* hinauSgchen. Zu jedem Gesetze müssen entsprechende Ergänzungen Hinzugefügt werden, die aber immer einem der schon vorhandenen Grundgesetze unterzuordnen sind, die einfache Eonscquenz desselben sind. Und in diesem Sinne müssen auch die angeblichen Zusätze unserer Gesetzeserklärcr ausgefaßt werden. Es gibt auch in allen Gesetzbüchern vorbeugende Gesetze, wie sse die Verhältnisse erheischen. Und ebenso sahen sich unsere Gesetzcserklärer durch die veränderte Lage unseres Volkes, das in der Zerstreuung lebt, gcuöthigt, Verordnungen zu treffen zum Schutze des Gottesgcsetzes, die daun, wenn auch menschliche Verordnungen, gerade so bindend und heilig und unverletzlich gelten müffen, wie daS göttliche Gesetz selbst. Wer den Zaun eines Gartens beschädigt oder einreißt, der ist nicht weniger strafbar, als derjenige, der in dem Garten stiehlt. Ja, unter Umständen ist er strafbarer, da er erst durch das Einreißen des Zaunes die Gelegenheit zum Stehlen gegeben oder erleichtert hat. Und nur auf diesem Gebiete bewegen sich die angeblichen Zusätze unserer Gesctzeslchrcr, denen sie ja immer die Begründung binznsügen. Diese Berhältniffe sind bei unserem Volke von seiner Zerstreuung an bis heute dieselben geblieben. In Zeiten, wie die heutige, da eine G e setze sunkenntniß einriß, da die breite Masse unseres Volkes sich gar nicht mehr mit dem Inhalte unserer mm befaßt, als ob dieselbe nur unserem Lehrer Moscheh gegeben und nicht auch dem ganzen Volke, u!s ob deren Inhalt nur die Nabbinen Mginge und nicht gerade so gut jeden Einzelnen, und als Holge deren die Beobachtung der mm nachgelassen hat: da war es leicht, ein gläubiges Publikum zu finden, das nur zu gerne in den Vorwurf mitcrnstimmte, daß der größere Theil unserer Gcsetzcsvorschriften von den Nabbinen herrühre, die