Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 65 (22.8.1887)
- Date
- 1887-08-22
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXVIIL Jahrgang. Beilage zu Nr. 65 ües Israelit. m Leitender Artikel. Das israelitische Hemeindeteöen in Rumänien. Ursache und Dirkungrn (2.) 'ij j Von Itr. Kljm'e X. Corman. Hl Im Jahre 1S6G also geschah in Rumänien s! - eine völlige Umwälzung durch Einführung der Ver- } sasiung, statt des früheren organischen Statuts, j?! - welches nach dem russisch-türkischen Kriege 1S5G ijj von Rußland aufoctroyirt war. Tie Israeliten bc- /!?! rührte sie zu allermeist, denn nunmehr übernahm Ijf die „liberale" Negierung die Nolle des Straßen» Th vöbcls, das Geschäft der Zuderrverfolgung, die auch jijjj : früher, wie schon gesagt, nicht vom eigentlichen r rumänischen Volke, sondern von den fremden christlichen Eingcwandcricn ausgingcn. Ter erste Akt des Herrn Lratiauu, nächst dem schon bei andrrcn Gelegenheiten Beschriebenen, war, das; er durch . einen Beschluß de» Ministcrralhcs die „Nichlcinil>! Mischung" der Negierung in israelitische Angclcgcni;;ji besten proklamirte. 5rorrekt ist es jo. das; die , Staatsgewalt sich in die rein inneren, koufcssioji,1; ncUcii Streitigkeiten und Geschäfte der ihr uuterl'.: gcbenen Ncligioucn nicht einmischcn, allein überall?! in eine äußere Aufsicht über die religiöse Gc-!*'; ] mein sch asten alS Solche vorhanden und auch?!? ' uorhmcndig, wenn Ordnung im Staate herrschen!j>! . soll. Vor Allem ist die Anerkennung vonN el i g io n s-!?- Verbindungen und- Körperschaften nölhig.!?!? theils damit sie im Innern funklionircn können [ji ] weil« rvcil der dadurch bedingte Verkehr mit den ß? : öffentlichen Lehördeu cs erfordert. Es wird dajHj! her die Nichteinmischung, welche die rumänische Re- , | - gicrung proklamirte, iu ziemlich sonderbarem Lickte i , ■ erscheinen, wenn man bedenkt, daß zugleich den Israeliten dieAnerkennung alSKorpsration entzogen, den damaligen Häuptern der Gemeinde : die inner-amtliche Eigenschaft bei Ausübung ihrer .\l; Funktionen versagt, das durchaus natürliche Recht : ' - sich „tzomunitate" (Gcurciufchaft, im Gegensatz zu f. - Eiun.-t, Gemeinde) zu nennen, offiziell abgesprochcn ''s.; wurde. Letzteres wurde ihnen darum verweigert, '? > - weil nach rumänisch-„!ibclü!"-gsuvern2mcn!2!cn Be' '; griffen eine (31 i »einer anderen" | reu könne (!) Auf diese Weise aber die „Nichteinmischung" bcthäligend, ging das bis dahin Bestandene aus Rand und Land, die alte Organisation der Gemeinden und die auf Grund derselben vorhandenen Bildung»- und WohlthätrgkcitSanstalten lösten sich auf, ebenso die Korporationen in so viele einzelne Mitglieder, alS sie sic früher ausmachteu. Es ist ersichtlich, daß die „Nichteinmischung", wie sie Rumänien mcime, d. h. durch Wegnahme vorhandener Befugnisse und natürlich zustehender R echte gerade eine Einmischung, und daß die traurigen Wirkungen beabsichtigt waren: die Auslösung des Bewußtseins aller israelitischen Zusammengehörigkeit, war der Zweck! Recht eigentlich sind diese Folgen nur bei einem Thcil der israelitischen Bevölkerung Rumäniens eingcrrercn. Es sind dies die aschkenasischen Israeliten, die den oberen Thcil des Landes (Moldau) iu großer Anzahl und ausschließlich, außerdem aber noch in bedeutenden Mengen den untcrcu Thcil (Walachei), hier mit sepbardischen nebeneinander bewohnen. Tie Scphardicr („Spaniolen") sind nun von dem ministeriellen Beschluß von 1SG6 im Großen und Ganzen nicht berührt worden. Auch diese haben zwar aufgchört der Regierung gegenüber, also nach Außen hin, als religiöse Genicinden zu gelten, nach Innen aber sind sic cs bis auf den heutigen Tag geblieben und gehen iuren geregelten Gang. Tie „Spaniolen" bilden einen einzigen und einigen, homogenen Körper; cs sind spanische, ans der Türkei, vielleicht schon mit dem Beginn ihrer Herrschaft in Rumänien im 15. Jahrhundert, jedenfalls aber vor 1^2'.» daselbst cingewanderten Israeliten. Aus diesem Grunde vorzüglich, sowie weil sic als Gesamiiirheil und als einzelne Religionsgemeinschaften in geringerer Anzahl sind, ist eine ttcbcrsichl der Angelegeubeircu und eine sichere Leitung eher möglich, Zwistigkeiten aber sinden keine Verbreitung oder Uebertragung. Bon Alters her besieht bei ihnen auch ein festere» Zusammenhalten, wohl als Folge gemeinsamer Schicksale, und ferner haben die Häupter derselben sehr bei Zeiten eine scharfe Tisciplin cinzusühren verstanden: sich biegen oder brechen, heißt cs bei ihnen. Ter 3!cspckt, der angeborene und anerzogcne Respekt vor Allem, was älter — und auch einflußreicher — ist, trägt das. Scini rc dazu bei, die freiwillige Unterordnung der ekigions!-) Gemeinde innerhalb (Stadt!-) Gemeinde nicht trifft-