Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 61 (8.8.1887)
- Date
- 1887-08-08
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXVilL Jahrgang. Berlage zu Nr. 6t -es Israelit. . Leitende Artikel. We neue Tephillah- (Siddllr) Ausgade. ES dürfte befremden, eine neue Ausgabe unserer alten Tephillah zum Gegenstände einer Besprechung zu machen, sobald sie nicht von kritischen Roten begleitet ist. die sic zu einer neuen (.Erscheinung ans wiffcnschastlichem Gebiete macht. Und doch können wir die vorliegende sich an R. Wolf Heideuheim's Ncdaction anlchncnde Tephillah , deren Ausgabe Herr LScarLehmann in Mainz besorgt und in seiner Druckerei fertig gestellt hat, nicht unbesprochen lauen. In Typen und Format den bisher gebräuchlichen und dem Publikum lieb geworbenen rex rer* Ausgaben ähnlich, besitzt sie wesentliche Borzüge vor der Rödclhciincr Ausgabe. Zuerst sind alle Anmerkungen sowohl liturgischen als auch halachischcn Inhalts nicht wie dort in jüdisch-deutscher Schrift, sondern mit deutschen Lettern gegeben, was die Benutzung bedeutend erleichtert. Auch sind diese Anmerkungen, in welchen bei der Rödrlhcimer AuSgabe oft noch der alte jüdisch-deutsche Jargon angewendet ist, alle in rein-deutscher Schriftsprache abgcfastt. Die Eorreciur ist mit größter Genauigkeit und peinlicher Gewisicnhaftigkeit durchgcsührt: namentlich macht sicl^dicS bei sorgfältiger Vergleichung derber heiligen «chrift entlehnten Paniccn bemerkbar, wo bei Allem die Mafforah zu Rathc gezogen wurde. Bon besonderem Wcrthe ist eS, das; aus den Frankfurter Minhag, wie auch auf den Mainzer, welcher in manchen Formeln von dem gewöhnlichen Minhag Aschkenas abweicht, in Noten hingewieseu wird, Es ist damit eine Lücke, welche in beiden Städten sich oft fühlbar machte, ausgcfüllt. Bei dieser Gelegenheit wollen wir jedoch bemerken, daß bei einer späteren Ausgabe noch die in Frankfurt übliche Formel Tsr e~x r.vnr’ *p r.:ri in rer 7r rem statt 4‘cr. rrjn zugcfügt werden könnte. Im Gesänge Hr must cs statt mr — mr*) heißen. Bor dem mp hätte das pr aus zwei Gründen sortblcibcn sollen: einmal weil es richtig ist. diese Formel so wenig wie möglich anzuwenden, erklärt sich ja R. •) Asm. der Rrd.: Tas in trio Trultfchtrr. sondern nur dir ^rd-Nnns dcr alten, cücnr.cin rtcsrhtfn LrLsn. Auch s':r tclitn jedoch die r«San 777? für richnger, son»ohr dkm Linne »!sch. e!K auch atlca, zuverlässigen Handschnslen ousprcchcnd. j IecheSkel Landau überhaupt gegen dieselbe 'n *"3u) und zweitens hier aus dem ganz besonderen Grunde, weil für Diejenigen, welche 2-.' nrea vor dem mp vornehmen, dieselbe sicherlich ein-pösn ist. Diese kleinen Ausstellungen zeigen, daß wir die vorliegende Ausgabe genau geprüft, und daß unser Lob, welches wir derselben spenden, auf gutem Grunde beruht. Tie schöne Ausstattung, dcr deutliche Truck und der billige Preis dürften noch als besondere Empfehlung dienen. Frankfurt a. M. Dr. A. Sulzbach. Literarischer Gericht. Lekach Tob. (yinlcituitg. Bon Dr. Scckel Bambcrgcr aus Aschaffenburg. Ter Verfasser hat der Herausgabe des Lekach Tob zu Mcgillath Ruth von Rabbi Tobia den Eliescr, die wir zur Zeit in diesen Blätter» besprochen haben, eine wissenschaftliche Einleitung folgen laffcn. — Rabbi Tobia den Rabbi Elicscr ist der Bcrsasier des Lekach Tob, eines agadischen Commcntars zum Pentateuch und den Megilloth. Früher glaubte man. daß derselbe zu Mainz geboren und später nach Palästina ausgewandert sei; allein Rabbi Salamon Bub er Lemberg hatte überzeugend nachgcwicscn, daß Rabbi bcn Tobia in Kastoria in Bulgarien gelebt habe, was jedoch nicht ausschlicßt, daß derselbe von Geburt ein Mainzer war. Tie Zeit, in welcher er lebte, fiel gegen das Ende des elften und in den Ansang des zwölften Jahrhunderts der gewöhnlichen Zeitrechnung. In dem Werke des Rabbi Tobia sind uns viele Midraschim erhalten, die aus untcrdeß verloren gegangenen Sammlungen stammen. Aus den gelehrten Anmerkungen des Herrn Dr. Bambergcr heben wir den Nachweis hervor, „das; die Keri und Ketib rc. nicht Varianten oder kritische Bcrbcycrungcn u. dgl. sind, sondern von den Propheten selbst als solche niedergeschrkeben und überliefert wurden und zwar sowohl im Pentateuch als auch in den Rebiim und Kerubim ist dieses dcr talmudischen Lehre gemäß so feststehend, daß irgend welche Abweichung von der überlieferten Schreibart eines Kcrib eine Gesctzcsrolle zum gottesdienstlichen Gebrauche untauglich macht, bis die erforderliche Korrektur daran vorgenommen ist. (S. Maimoni-.