Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 60 (4.8.1887)
- Date
- 1887-08-04
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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dessen allgemeine und Fachbildung genügend documcurirt ist. Heber die Art der Tocumentirung seiner Qualifikation wird der Kultusminister besondere Weisungen erthcilen. 81V macht cs dem GcmcindcauSschussc zur Pflicht, die Namen der zur Wahl designirren Individuen der Bczirksbchördc anzumclden, welche innerhalb des Rahmens dcS 8 8 gegen die Eandidaten Einwendungen erheben kann. Wenn dies innerhalb NO Tage, von der Anmeldung an gerechnet, nicht geschieht, so mag die Wahl ungehindert vor sich gehen. 8 11 bestimmt, das; die Wahl eines Vorstandes, Rabbiners. Rabbmatsstellverrreles oder Predigers, deren Wirkungskreis sich auf mehrere Gemeinden erstreckt, von der Bestätigung des Kultusministers abhängig ist. 8 12 verfügt, daß im Falle die im vorigen Abschnitt erwähnten Functionäre dcS österreichischen Staatsbürgcrrcchlcs verlustig werden oder eine strafbare Handlung begehen, die Regierung ihre Entsetzung vom Amte fordern kann. Wenn aber die Erwähnten ein derartiges Verhalten zur Schau tragen, welches ihr Verbleiben im Amte als gefährlich für die öffentliche Ordnung erscheinen läßt, so kann die Regierung ebenfalls ihre Entfernung fordern; wenn dies nicht geschieht, so entsendet die Regierung auf Kosten der Gemeinde einen Bcaulten, insolange die fragliche Stelle nicht ordttttugsiuäßig besetzt wird. Dasselbe Vorgehen ist zu beobachten, wenn der Rabbiner oder dessen Stellvertreter die ihm obliegenden Agenden nicht erfüllt. Gemäß dem § IN hängt die ständige oder gelegentliche Vereinigung der Gemeinden oder ihrer Repräsentanten zum Zwecke einer gemeinsamen Thätigkcil von der Bestätigung der Behörde ab. Gemäß dem 8 14 sind die auf die Eonstrtuirung der Gemeinden bezüglichen Bestimmungen auch ans die Bczirksgeureindcn entsprechend anzuwcndcn. 8 15 bewilligt zur Eintreibung der sür Gemcindczwccke vom Staate bewilligten Beiträge, wie auch der Gehälter der Beamten die Execmion im Wege der Verwaltung. 8 16 stellt das Aufsichtsrccht des SraatcS in Bezug auf die Administration der Gemeinde und ihrer Beamten noch besonderes fest, zugleich bestimmend, welches Strafmrsalircn zur Sistirung von Ordnungswidrigkeiteu in Anwendung gebracht werden könne. 88 1« und 18 bestimmen die Uebcrgangsverfügungcn und die An des Jnsledeunctens des 1090 Gesetzes, während § IS mit der Durchführung des Gesetzes den Kultusminister und den Minister des Innern betraut. ZeituogSuachrichterr nud Correspoudeuze». Deutschland. Württemberg. ES ist eine ganz merkwürdige Erscheinung unserer Tage, daß Bekenner anderer Religionen, in Amt und Würde stehende christliche Geistliche und Beamte nicht müde werde», in der wohlwollendsten Weise sich über unser _S5olf und seine glorreiche, viele Jahrtausende umfassende Geschichte, durch die Presse zu äußern, so z. B. Herr W. Eh. Presse! in seiner Schrift „Tic Zerstreuung Israels" und ferner „Tie Staatsbürgerliche Gleichberechtigung in Württemberg", von einem Protestanten, welch letzterer Aufsatz aus dem Stuttgarter Beobachter i» Ihre geschätzte Zeitung ausgenommen wurde. " So sehr solch' edle und humane Tcnkungsart von Nichtsudcn den wahrhaften Israeliten mit Freude und Dank gegen den Allgütigen zu erfüllen vermag, dafür, daß Er die Menschen und die Zeiten ändert, ebenso sehr muß es auf's Tiefste mit Wehmuth ergreifen, wenn mau die Wahrnehmung machen muß. daß unsere eigenen Priester, die sogeuannlcn Reformrabdiner. unsere Hciligthümcr mißachten, indem sie einen Zweig nach dem anderem von dem allen ehrwürdigen Stamme Herunterreißen! Sie wissen nichts TanenideS aufzubauen, darum rci.cn sie unentwegt lustig ein „-,-2 'pnna] -ovn Ja, deine Zerstörer und deine Einreißer, Israel, gehen ans dir selbst hervor", dieses Wert dcS gottbegeisterten Propheten Jesaias findet seine besondere begründete Anwendung auf den Seelsorger der jüdischen Hanptgcmclnde i» Württemberg, auf Herrn Kirchcnrarh Rabbiner Tr. Wassermann in Stuttgart. Zwar sollte man glauben dürfen, daß ein Greis von nahe 80 Jahren, der schon am Rande des Grabes steht, sich keinen Illusionen mehr hingeben würde — doch Thatfachen sprechen dagegen. Trotz Orgel und Ehorgesang, letzterer durch Herren und Damen — man ist hier sehr tolerant und laßt nkcknjüdische Tamen zu Zeiten vom K. Hosrhcatcr Mitwirken! — ausgeführt, findet sich äußerst selten eine zahlreiche Gemeinde im Tempel zusammen, ungeachtet des vor 6 Jahren angestellten 2. Rabdincn, der wie ein Veilchen im Verborgenen blüht und hauptsächlich s. Z. berufen wurde, ' um in den K. Gymnasien und Realschulen israel. IBBSf