Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1887-07-28 · Heft 58 (28.7.1887) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 58 (28.7.1887)
Date
1887-07-28
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2446951-2449697-2449755--26889-2516740
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1030 die Kirchenbehörde — Sie werden begreifen — so wie die Verhältnisse bei uns einmal liegen.- — Ter Later verläßt die Audienz, der Lohn aber das Land, wenn er von seiner Berufswahl nicht lassen will, und manch tüchtiger Lehrer har drüben in Baden oder draußen in der Welt das Brod und Amt suchen müssen, das ihm feine schwäbische Heimath um seiner Religion willen verweigert hat. Auch im Eultmimsterium ist derEultus noch mächtiger als die Eultur. Doch eine Anerkennung darf mm. demselben nicht versagen: mau ist entgegenkommend und weiß zeitig vorzubeugen. Schon bei den Reifeprüfungen mustert der Regicrungscommissär Flamen und Berufswahl der Abiturienten und findet er einen israelitischen Philologen, so fragt er besorgt im Lchrconvent, ob man dem jungen Mann denn auch schon gesagt habe, daß er bei uns auf eine Anstellung nicht rechnen dürfe; auf welche Frage zuweilen die Belehrung folgen mag. daß der junge Mann trotz seines bedenklichen Namens ein guter Ehrist vom Urgroßvater her fei. Tann ist's ja um so besser, aber gewiß in für alle Fälle Borstcht gut: mau hat sich im Fall hartnäckiger Fortsetzung des Studiums trotz rechtzeitiger Verwarnung bei der späteren Abweisung nichts vorzuwerfcn und kann sich mit gutem Gewissen sagen: der junge Mann ist selber daran Schuld; Das Departement der Verkchrsanstalten mit Staatsbahu, Telegraph und Post steht an Zahl der Aemter dem Ressort am alten Postplatz nicht nach; aber auch diese Staatsstellcn scheinen ein christliches Privileg zu fein, soweit sich das Babnnud Tclcgrapheunetz auSbreitet, nirgends findet sich in seinen Maschen ein einziger Israelit. Ebenso im Postdiensr; die eine Ausnahme, welche unter günstigen Eonjuucturen glücklich das Wagnis; bestand, zum Postfach überzugchen, bestätigt die Regel, während sie gleichzeitig, wie wir uns sagen lasten, durch eine persönliche Leistungsfähigkeit, welche hinter derjenigen der christlichen Kollegen rricht zurückdleibc, die Grundlosigkeit des auch in diesem Departement mächtig verbliebenen VorurtheilS schlagend darthue. Das Ministerium der Finanzen vollends darf den ungeschmälerten Ruhm für sich in Anspruch nehmen durchaus integer und jedes israelitischen Finanztalentes bar zu sein. Bleibt nur noch daS Departement der Justiz, und das ist in einer expornirteren Lage. Ihm gegenüber haben die andern Ministerien eine ver« hätlnißmäßig bequeme Stellung: sie werden theils selten, theils nie. auf die Toleranzprobe gestellt, weil ihnen cin heilsam abschreckendes Renommee der Intoleranz vorausgeht. Es ist in Würllcrndcrg gleichsam ein staatsrechtliches Axiom geworden, daß in Schule, Verwaltung. Steuer, Heer und Verkehr die Juden nichts zu suchen haben. Diese Stellen haben durch Ersitzung längst die getauften Würltembcrgcr erworben, welche gestützt auf ihr gutes Recht den bloßen Gedanken einer israelitischen Mitdcwcrbring als jüdische „Anmaßung" zurückzuweisen entschlossen sind. Da jedoch zu all jenen Aemtern mehrjährige Berufsbildung gehört, deren Gewinn bei späterem Wechsel zmn grotzcn Theil verloren gebt, so begreift sich der nothgcdrungene Verzicht auf eine aussichtslose Laufbahn. Das selbstmörderische Unterfangen, sich in den württcmbcrgischcn Staatsdienst zu stürzen muß wohl oder übel von Rittersmau» und Knapp israelitischer Religion aufgcgebea werden, wenn ihnen Lohn und Minne im Voraus versagt ist. Das RechtSstudium dagegen gewährt außer der richterlichen Laufbahn und gleichsam als Reserve die Möglichkeit späterer BerufSändcruug. und diese Möglichkeit wird zmn Verhängniß für die Tugend eines ivürttcmbcrgischcn Instrzministers. Denn immer und immer wieder finden sich israelitische Juristen, welche ihre Staatsprüfungen mit Erfolg bestehen, welche in ihrer sittlichen Führung eine» Anlaß zum Tadel nicht geben und welche, durch ihre Neigung zu der Judkcatur hingezogcn und durch ihre Staatsangehörigkeit legitimirt, sich um ei» Staatsamt bewerben. Das ist dann eine unbehagliche Situation: direkt den Mann abweifen, — das geht ja nicht; die Richtercarrmre einem Israeliten önncn, — das geht noch weniger. Alfa was thun? Auch dafür hat sich eine Praxis gebildet, die probat ist und geräuschlos functiomrt. Zunächst bei den unständigen Stellen auf Taggcld macht sich die Sache leicht; man verwendet den jungen Mann heute da. morgen dort, das Institut derHilfs- und Ersatzstellen gestattet mit Leichtigkeit ein Hin- und Herschicben, und erst das definitive Aurt verleiht den indeleble» Eharakrer des Richters und Staatsbeamten. Bis diese hoffnungsvolle Stufe und goldene Pforte erreicht ist» vergehen drei oder vier Jahre. So wenigstens im Durchschnitt bei den Ehristen; die Juden aber müssen länger warte». Wenn die Zeit herankommt, wo der Staatsdiener die Vormänner an den Fingern einer Hand abzählen kann und dann gar der erste in der Reihe ist und sich um die neu ausgegangcnen stellen bewirbt, da soll der'Israelit nur ja die Lektüre de? „Staatsanzeigerssich abgewöhnen. Zwei, drei Hintermänner überspringen ihn auf einer Seite und nach einem Vierteljahr wieder einer, und am End* vom Jahr sind's sechse und nun gar derjenige, von dem eS

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.