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Der Israelit · 1887-07-14 · Heft 54 (14.7.1887) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 54 (14.7.1887)
Date
1887-07-14
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXVHL Jahrgang. Erste Beilage zu Ur. 54 -es Israelit. Leitender Artikel. Kbkrgatorische oder fakuttalive Hletigionsschuter Frankfurt a. M. im Juli 1887. Tie Frage, ob die jüdische Religionsschule obligatorisch sei, das heißt, ob einerseits die jüdischen Gemeinden verpflichtet sind, eine Religionsschule zu unterhalten-und für Religionsunterricht zu sorgen, und ob anderseits die Eltern gezwungen werden können, ihren Bindern Religionsunterricht geben zu lassen, ist erst kürzlich von einer preußischen Provinzialregierung in einem bejahenden Sinne entschieden worden. Faktisch herrschen in Bezug auf diesen Punkt in den verschiedenen Staaten Deutschlands und selbst in den einzelnen Provinzen der preußischen Monarchie die verschiedenartigsten gesevlichen Bestimmungen, und ebenso verschieden ist die Praxis, die thatsächlich gchandhabt wird. Am bestimmtesten und einheitlichsten geregelt sind natürlich die Verhältnisse der jüdischen Schule und ebenso der Rcligionsschule in denjenigen Ländern, wo die staatliche Autorität sich der religiösen Angelegenheiten der Juden überhaupt mehr annimmt, wie z. B. in Bayern, oder wo diese Angelegenheiten gar durch eine jüdische Zentralbehörde organisirt und überwacht sind, wie in Württemberg und Baden. Von den preußischen Provinzen ist es z. B. Hannover, wo die israelitische Rcligionsschule obligatorisch ist, und, soviel mir bekannt, ist cs dort schön vorgckommen, daß Rabbiner das ihnen gesetzlich eingcränmte Recht, die Eltern zu zwingen, daß sie ihre Kinder in die Rcligionsschule schicken, auch angewcndet haben. Auch in den östlichen . Provinzen Preußens wird, soviel ich weiß, von Seiten der staatlichen Behörde streng darauf gesehen, daß die jüdischen Müder, auch diejenigen namentlich, die höhere Schulen besuchen, Religionsunterricht genieße». Doch nicht über die rechtliche Stellung der israelitischen Religionsschule möchte ich hier sprechen, obgleich dies ein sehr wichtiges und äußerst interessantes Kapitel ist, dessen Bearbeitung auch hoffentlich Jemand, dem das Material hicfür in genügendem Maaße zur Verfügung steht, in die Hand nehmen! wird. Dagegen will ich in Folgendem die Frage,! ob die israelitische Rcligionsschule obligatorisch oder I fakultativ sein, soll, von pädagogischem Standpunkte aus einer Beleuchtung unterziehen. — Es schmeichelt uns allerdings gewissermaßen, wenn der Staat seine Fürsorge auch unsere» speziellen jüdischen Interessen zu Theil werden läßt, indem er der 'jüdischen Rcligionsschule seine Aufmerksamkeit zuwcndct. Wir sagen uns auch, das Prinzip der Parität verlange es, daß die staatliche Behörde sich ebenso des jüdischen Zicligiönsnttterrichtes und der jüdischen Rcligionsschule annimmt, wie dies gegenüber den anderen staatlich anerkannten Religionsgenorsersschaften geschieht, und die wohlgemeinten Absichten derjenigen Regierungen, die nicht allein das Unterhaltcn von jüdischen Rcligions schulen, sondern auch den Besuch derselben von Seiten aller jüdischen Binder zur Pflicht machen, sind in jedem Falle dankbar anzuerkennen. Lb wir aber damit etwas gewinnen, ob cs ein Vorrhcil für unsere Religionsschule und unsere Religion sein wird, wenn alle Kinder zum Unterrichte kommen müssen, das ist eine Frage, über die sich streiten läßt. Es herrschen darüber die entgegengesetzten Ansichten, und jede hat auch etwas für sich. Diejenigen, welche verlangen, es müßte ein Zwang ausgcübt werden, damit alle Kinder die Rcligionsschule besuchen, meinen eben, daß welche auch wider ihren Willen zum Unterrichte kommen, immerhin etwas Gutes mit nach Haus nehmen werden, und wenn sic auch nicht AllcS annchmen und glauben, was ihnen in der Rcligionsschule gelehrt wird, so kann doch Einzelnes im Geiste und inr Genrüthe haften bleiben, was befruchtend wirkt und Gutes erzeugt. Tic Vertreter dieser Ansicht weisen hin, und daS ja leider mit vollem Rechte, auf die erschreckende Lebe und Unwissenheit, die bei der jüdischen Jugend in religiöser Beziehung vielfach herrscht. Es ist ja nur allzuwahr, Tausende und aber Tausende von jüdischen Kindern, die in Allem unterrichtet werden, was sonst zu .einer guten Bildung und Erziehung gehört, die in allen weitverzweigten Wissensgebieten, die in den Schulen gelehrt werden, sehr gut Bescheid wissen, kennen das Wichtigste, das Wesen ihrer Religion, nicht. Und sie, die den jüdischen Ramen tragen und ihn mit Stolz tragen sollten.. können sich ihrer Aufgabe als Juden unmöglich gewachsen zeigen. Sie können den Angriffen, die aus unsere Religion und unseren Ramen heute, wie zu alle» Zeiten, erhoben werden, nicht entgegentreten; die meisten

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