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Der Israelit · 1887-03-24 · Heft 24 (24.3.1887) · page 27

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Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 24 (24.3.1887)
Date
1887-03-24
Page
– (sequence 27)
Language
German
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95 der Stadt Wohnung nehmen zu können. Dieses Unterstützungswerk erstreckt sich nach zwei Seiten hin: Erstens unseren armen, von den am Meere gelegenen Ländern ankuinmenden ]irudern eine zeitweilige Unterkunft zu gewähren. .Irder mit dem Schiffe aukommende Fremde kann drei Tage in diesem Hause wohnen, bis er nach Jerusalem, oder nach einer anderen Stadt des heiligen Landes weiter reist. — Zweitens: unseren von 722* ,p"2n und X'"2!2 kommenden Brüdern, wenu sie nach nr.n reisen wollen und zuweilen bis zur Abfahrt des Schiffes einige Tage hier verweilen müssen, einen siebentägigen Aufenthalt in ■ür-seiu Hause zu gewähren. Die Fremden erhalten aus der Vereinskasse unentgeltlich zwei Mal täglich Thee. auch Kohlen, um die Speisen, die sie sich kaufen, zu kochen. Der Verein hofft, später rj“*K i® der Lage zu sein, die (iiiste während* der ganzen Dauer ihres hiesigen Aufenthaltes ganz frei beköstigen zu können. Das Comite übergab die Aufsicht über das Haus “CTIT.N r«c:rnt. einem Ehepaar, für welches darin eine bescheidene Wohnung hergerichtet und das dafür vespflielitet. ist, auf Kosten des Vereines Wasser und Licht bereit zu halten, sowie das Essen für die Gäste unentgeltlich zu kochen. Die von Zeit zu Zeit hierher kommenden anneu Kolonisten ans einer der Kolonien in der Umgebung Jaffas, oder aus einer solchen in Obergaliläa, sollen ebenfalls kostenfreie Aufnahme in dem erwähnten Hause finden. Täglich muss eines der t’omitemitglieder «las Asyl besuchen, um die Betulichkeit daselbst zu controliren und die Namen der kommenden unb gebenden Gäste zu verzeichnen. 3) Jedermann hier ist es zur Genüge bekannt, wie sehr es uns und unseren Brüdern in den umliegenden Kolonien an einem Krankenhause fehlt. Wenn ein Armer unserer Gemeinde oder ein Fremder, oder ein Kolonist erkrankt, so hat er kein Plätzchen, sein Haupt niederzulegen. Wie oft geschah es, dass so Mancher hierdurch vor seiner Zeit hingerafft worden! Und diejenigen unserer Brüder, die gezwungen sind, die 'Freihäuser der Missionäre und Katholiken anfzusuchen. sind den grössten Seelenqualen preisgegeben, denn die Bestimmung jener Freihäuser besteht darin, — Prosely ten zu machen. Darum hat der Verein 7,-77, es sich sofort angelegen sein lassen, ewige Zimmer für Kranke herzurichten, (ein besonderes Zimmer für Frauen) worin der arme Kranke auf Anordnung des Arztes, Herrn Dr. •''tein, und mit Einwilligung des Vereiusvorstandes unentgeltlich im Krankenhause aufgenommen wird. Wer die Mittel ausreichend besitzt, bezahlt täglich 4 Francs für Wohnung. Kost und Arznei. | B. Statuten des Krankenhauses. : 1) Die Zimmer müssen weit und geräumig ’ und die Luft darin stets frisch und gesund sein. 2) Die Betten, nebst Teppichen, Polstern - und Stüiden müssen reiulichst gehalten sein.! 3) Der Kranke erhält für die Dauer seines i Aufenthaltes in dem Krankenhause leichte und . reine Kleider. Seine Effecten und Kleider wer-! den zu einem Bündel zusammengeschnürt, ein; Zeichen darauf gemacht, in dem Garderobezimmer; aufbewahrt, und bei seinem Weggehen ihm wiei der zugestellt.; 4) Leber das Krankenhaus hat ein von dem : Coinite angestelltes Ehepaar die Aufsicht, mit , der Verpflichtung darüber zu wachen, dass den; Kranken Speise, Trank und Arzneien nach der j Vorschrift des Arztes zur rechten Zeit verab- I reicht werden. 5) Täglich muss ein Comiteinitglied das! Krankenhaus besuchen, um nachzusehen, ob ' Alles nach Vorschrift gehandhabt wird. | 6) Der Arzt besucht die Kranken zweij mal täglich. i Die übrigen Bestimmungen für das Kranken-! liaus betreffs Sanität and Reinlichkeit werden! von Herrn Dr. Stein in ein besonderes Buch! eingetragen. i 7) Der Verein hat ein besonderes Sprechi zimmer für Herrn Dr. Stein eingerichtet, der! so gefällig war sich zu verpflichten, dreimal ' wöchentlich zwei Stunden darin zu verweilen, um jedem Kranken ohne Unterschied der Con-! fession ärztlichen Katli zu ertheilen. j 8) Auf die Erziehung der Kinder ist vorzüglich das Augenmerk zu richten, für ihren i Unterricht in der heiligen Schrift und in profa- | neu Wissenschaften, sowie für das Erlernen von! Handwerken Sorge zu tragen, damit sie sich; später selbstständig ernähren können, j NB. Die Statuten dieses Paragraphs werden I von den Coinniissionsmitgliedern noch besonders I entworfen und später veröffentlicht werden. I V») Der Verein hat die Verpflichtung, morai lisch auf alle Freunde Zions einzuwirken, die | Kolnnisation Palästinas zu fördern, ebenso auch! einzelnen Leuten, die in das heilige Land kom-! men. die Wege zu zeigen, wie sie sich am vorteilhaftesten in den Besitz von Grundstücken setzen können. (Schluss folgt.) Briefkasten. 8. X. in B. 4 M. der Rubrik XIII zugewendet. Eni. H. in C. Ich gebe mich derangenehmen Hoffnung hin, dass Sie mich auch fernerhin mit Jhren geehrten Zuschriften erfreuen werden,

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