Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 14 (17.2.1887)
- Date
- 1887-02-17
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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I' 1 : | - i » i ■i- -5 1 XXVni. Jahrgang. Erste Beilage zu Zilr. 14 -es Israelit. ZcrtungSuachrichten und Correspondeuzeu. Deutschland. Mainz, 14. Febr. Wir erhalten das nachstehende Schreiben: Mainz, den 13. Februar 18$7. Herrn Rabbiner l)r. Lehmann dahier. In einem in der'Beilage zu Nr. 11 Ihres „Israelit" erschienenen Artikel über die BclcidigungSllagc des Herrn Rabbiners Dr. Blumen stein in Luremburg sagen Sic unter Anderem: „Schon in der die Anklage begründenden Znschrift an das Gericht spricht der Herr Kläger die Ansicht aus, daß „mit Rücksicht ans einen Privatmann die Behauptung, dem positiven Glauben entfremdet zu sein, unter Umstände» keine injuriöse sei, vielmehr von vielen tausenden geistig hochstehenden Männern freudig vertreten werden dürste." In Gemäßheit des £ 11 des PrcßgcsctzcS vom 7. Mai l «74 fordere ich Sic andurch auf, in der nächsten Nummer Ihres Blattes und zwar in demselben Theile und mit derselben Druckschrift berichtigend zu coustatiren, daß die vorstehende Acußerung nicht von dcul Kläger ausging, vielmehr lediglich in der von mir entworfenen, von mir Unterzeichneten und von mir bei Gericht eingcrcichten Anklageschrift enthalten ist. Achtungsvoll: I>r. Horch, Rechtsanwalt. _ Indem wir vorstehend dem uns zugegangenen Schreiben zwar Raum geben, muffen wir aber die Frage stellen, wie Herr Dr. Horch dazu kommt, uns eine Berichtigung zuzusenden, (ftne Berichtigung kann der Natur der Sache nach doch nur Derjenige begehren, von welchem oder in Beziehung, auf welchen etwas behauptet wurde. Nun ist von Herrn Tr. Horch in dem. fraglichen Artikel mit keiner Silbe die Rede, und sein Name ist darin uichl einmal genannt. In der Thal sagt Herr Tr. Horch denn auch nicht, daß irgend etwas in Bezug auf seine Person unrichtig angegeben sei, er reklamirt vielmehr die Ehre der Autorschaft der angeführten Stelle der Anklageschrift für sich. Daß Herr Tr. Horch dies für eine Berichtigung im sinne des Preßgesctzes hält, wundert uns sehr. Namens des Herrn Dr. Blumensteiu aber eine Berichtigung zu verlangen, swäre Herr Dr. Horch nicht legitimier gewesen; er sagt auch in feinem Schreiben selbst nicht, daß er die sog. Berichtigung im Namen oder im Aufträge des Herrn Blumeustcin begehre. — im Gegenthcile, er stellt persönlich die darin enthaltene Aufforderung. Es wäre auch cigenrhümlich. wie Jemand, der eine bestimmte Acußerung von sich abweiscn zu müffen glaubt. Demjenigen diese Abweisung ansinneu sollte, der die fragliche Acußerung gethan hat. Zur Sache selbst aber waren wir vollständig berechtigt, wie geschehen, zu schreiben. Daß die Anklageschrift von dem Rechts-Anwalt unterzeichnet wird, und daß Herr Dr. Horch als Stellvertreter von Herrn Dr. Blumensteiu dieselbe unterschrieben bat, kann doch wahrlich nichts an -der Thatfache ändern, daß die Anklageschrift diejenige des Herrn Dr. Blumen st ein war. Er hatte Anklage gegen uns erhoben, nur mit ihm hatten wir es zu thun, und eben durch die fragliche Anklageschrift batte H e rr D r. B l u rn e n st ei n Anklage erhoben.. Ob Herr Dr. Blumensteiu zur Begründung der Anklage an das Gericht selbst schreibt oder schreiben läßt, ist doch vollständig das Nämliche. Was sollte man denn auch sagen, wenn Derjenige. der eine Anklage erhebt, hinterher nach erledigter Sache selbst erklären könnte, die Begründung seiner Anklage sei ganz oder thcilweise unrichtig gewesen, er müffe dieselbe als unrichtig anerkennen! Wir haben somit das „Berichtigungs-Schreiben ausgenommen, obwohl nichts zu berichtigen war. Berlin, 14. Februar. Zu der bevorstehenden Rcichsragswahl sind eine ganze Reihe jüdischer Kandidaten nominirt, so Rechtsanw. G r eil infi (Berlin),Rechtsanwalt Dassel (^albc-Aschersleben), Rechtsanwalt E o h n (Mannheim). Abgeordneter Ludwig B a m b e r g e r, Schriftsteller Arnold P erl S, Herr Leopold Sonnemann u. a. Wir finden keinen besonderen Grund, die sozialistischen Abgeordneten S aber, Singer und Kayser, welche zwar im jüdischen Glauben geboren find, sich aber offiziell im Bureau des Reichstags als „konfessionslos" bezeichnet habe», den jüdischen Eanditaten zuzurrchne«.