Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 13 (14.2.1887)
- Date
- 1887-02-14
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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lief) ober mündlich vorhanden sein. Der Lehrer hat das Reckt über die Validität der Fehlgründe sich auszusprcchen und verzeichnet sie in dem Schülerkatalog in der betreffenden Rubrik, nach seinem Ermessen". Gezeichnet: Für den Minister: Harct." Das oben gegebene Rundschreiben an die Schuldirektorate ist augenscheinlich in konziliantem, entgegenkommenden Sinne abgcfaßt. ES ist noch nm so mehr religiös-tolerant als auch der ErcwIom Kippur und sogar der Tischo-be-Aw-Tag unter den „Feier-"Tagen bewilligt wird, was in anderen Staaten mit wirklicher, weitgehender Toleranz nicht Vorkommen dürfte. Allein bei meiner .Qcmiinife der Landesverhältniffe, bin ich nun einmal in Bezug auf alles rumänische „Gute" pessimistisch gesinnt und, wie sehr ich darin Recht habe, will ich an der Hand desselben Eirkulars sogleich Nachweisen. Zunächst die beiläufige Bemerkung, das; indem die „Entschuldigungszettel" für Schuloersäumnisse bis jetzt ausLtempelpapier von den Lehrern verlangt wurden, dies eine unerbörte Steuererprepung ist. die als rumänische Erfindung wohl einzig dasteht. Und da dieselbe mit einem, iSraelitNche Binder betreffenden. Rundschreiben abgeschapt wird, so steht zn vermuthen, datz diese Sieueraussaugung, nach den andern buntscheckigen Steuern, nur auf Israeliten angewendet wurde. Weil aber das Stempelgesetz nicht von Schulversäumnistzetteln spricht, scheint es, daß die Lehrer, wie Beamten in Rumänien. aus eigenem Gutdünken sich zu Sieuerfiskalen avancirten, zum Schade» einer bestimmten Kategorie ihrer Schulkinder. Ties kennzeichnet einerseits die vom Minister hervorgehobene verfanungsmäßige „Garantie" der (Kultus- und) Lernfreiheit und- Gleichheit, anderseits aber den Bildungsgrad und die Gefinnnngen der Lehrer gegen einen gewissen Theil der Schützlinge. Behält man dies im Gedächtnist, so wird es wohl, auch auS anderen von mir schon gegebenen Beispielen, — bald einleuchten, wenn ich sage, daß in Rumänien viele Sachen auf dem Papier der Lerorduungen. Gesetze, Verträge u. s. w. ichön lesen lassen, aber die Ausführung patzt mit dem Geschriebenen ganz und gar nicht. Ja, es ist schon oft vorgekommen, dass Sachen eigens geschaffen wurden zum Pa r a d e st e h e n vor der Welt, währenddem „vertrauliche" Weisungen an die Unrerdebörden ergingen, die daö geradeGegemheil enthielten. Andererseits, ist es Unfähigkeit, ist es Gewohnheit, ist cs Absicht: die Ruuiäuen haben ihre eigene An, verworrene Verfügungen zu treffen, die sä nach Bedürfnis verschiedenartig auSgedeutet undangewendet werden können. Ich wollte dies alles in Erinnerung bringen, zur Beurtheilung Rumäniens im Allgemeinen.' Tie eigentliche besondere Kritik liegt, wie schon gesagt, im Eirkular selbst. Nachdem daselbst von Kultusfreiheit und anderen schönen Sachen gesprochen wird, werden am Schluss unbemerkt zwei Häkchen angebracht, welche lauten: „Der Lehrer hat das Recht über die „Validität" der Fedlgründe sich auszusprechen." Weiter heißt es: „Ter Lehrer verzeichnet die Fehl grün de in den Katalog nach seinem Ermessen". Tiefe zwei Vorbehalte machen das ganze Ruudschreibeu illusorisch und so gnt wie nicht erlassen. Tenn in demselben ist die Rede nur von israelitischen Kindern und deren Feiertagen, die als Schulversäumniffe nicht betrachtet werden sollen. Es ist also ein einziger undgenau angegebenerFehlgrun d. Was soll dann die „Validität der „Fehlst ründe" u. s. w. besagen? Nach der individuellen ÜrtheUsfähigkeit und Gesinnung jedes einzelnen Lehrers beißt dies nur, daß es seiner Diskretion überlassen bleibt die „Entschuldigungszettel wegen wirklichen Feiertags" als solche gelten zu kaffen, oder — auch nicht. Danach soll er im Lchülerverzcichniß nach seinem Gutdünken die Bersänmuiffe» als durch israelitische Feiertage, streichen oder, wenn es ihul so beliebt, stehen lassen und beim Iahresschluß dem israelitischen Schüler aufrechnen, um ihn in der Ecnsur Himer den christlichen Schüler zurückzusctzrn. So wird die rumänische Lehrcrintclligenz die beiden, sonst vielleicht gutgemeinten, aber zweideutigen Stellen, die im Eireular ganz überflüssig sind, auslegen. Ich würde nicht soviel darüber zu sagen gehabt haben, wenn es sich nicht gerade um Rumänien bandelte, wo selbst der klarste Wortlaut durch die Begriffsstutzigkeit und Böswilligkeit die verschiedensten Auslegungen und Anwendungen erfährt. Ganz zuletzt aber ist das Rundschreiben darum werrhlos, weil die Prüfungen der Abiturienten und dieNackprüsungeu der beim Jabresexame» zurückgebliebenen Schüler jedesmal zwischen Rcnjaür und Sukkoth inklusive oft just auf Jom Kippur fallen, das Eirkular aber eine ausdrückliche Bestimmung bierfür nicht enthält. Ta diese Prüfungen israelitischer Schüler wegen nicht verlegt, sondern eher absichtlich so festgesetzt werde», so bleibt denselben nichts übrig, als die Feiertage za violircn oder noch ein halbes Jahr zu verlieren. Das Eircular aber mit der „KultuZfreiheit", der