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Der Israelit · 1886-11-11 · Heft 88 (11.11.1886) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 88 (11.11.1886)
Date
1886-11-11
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXVII. Erste Beilage jit ilr. litt ües Israelit Leitender Artikel. Ließe zur Ti-ierwett. Von dem Thierschntzvercin in Hamburg wurde obiges Thema als Preisausgabe zur Bearbeitung für Knaben und Mädchen von 14 oder 16 Jahren ausgeschrieben und die preisgekrönte Arbeit war die der Schülerin einer israelitischen höheren Töchterschule. Das Thema erscheint mir auch Werth, einige Spalten Ihres Blattes zu füllen, und so mögen nachfolgende Gedanken dazu dienen, die Humanität des Iudenthums in Bezug auf die Thierwelr den Lesern näher zu bringen. Die Thierschutzvercine, die einem unserer Religionsgescye den Krieg erklärt haben, sollen daraus erkennen, daß kein Thierschutzverein exislirt, der sich bis jetzt zu dem Grade der .Humanität den Thieren gegenüber emporgcschwungen hat, wie schon vor Jahrtausenden die Lehre Moses. (5s gibt keine Religion, die ihren Bekenner so detaillirt „Gcsetzesvorschriften in Bezug auf die Thierwelt" gibt, wie die Religion Israels. Nach diesen Gesetzesvorschriften hat der Mensch, der Jude, den Thieren gegenüber Pflichten, die so heilig sind, wie die Pflichten gegen Gon. Diese Pflichten entspringen aus dreifachen Motiven. 1) Ans (shrfnrcht vor Gott, dem Schöpfer selbst, welche Ehrfurcht durch unnütze Zerstörung seines Werkes verletzt wird. Das zweite Motiv liegt in dem Geschöpfe selbst, das je höher es organ'isirt ist, desto mehr die ihm verursachten Schmerzen empfindet, und deshalb um w niedriger die Gesinnung zu achten ist, die die Gewalt dcsMenschen über das Geschöpf mißbraucht. Drittens ist cs die Rücksicht ans uns selbst; wer roh und inhuman gegen Thiere ist, ist eS auch gegen Menschen. (5s liegt daher in der (5brfurchl vor Gott, in der Hochbalrung seiner Werke eine Heiligung des göttlichen Namens, die in der Pflege der Menschlichkeit und Barmherzigkeit gegen die Thiere ihren Ausdruck findet. Tie Pflichten, die uns daraus erwachsen, find so weitgehend, wie keine Polizeibehörde, kein Thkerschutzverein sic fordern. Unsere erste Pflicht ist: „Die Thiere und Pflanzen, die wir in unserer unmittelbaren Obhut haben, und Geschöpfe, die daffelbe Rechts zum Leben und Genus; haben, wie wir, wir muffen ihnen sorgfältige Pflege angcd^ihen lauen." Wie strenge der Talmud hierin ist, zeigt seine Vorschrift: „Tn sollst Dich nicht zu Tische setzen, bevor Du Deine Hansthiere mit Futter versehen", was als Prinzip ans alle Bedürfnisse auszudehnen ist. Wir haben selbst die Freiheit der Thiere zu achten und dürfen sie ihnen nur daun entziehen, wenn damit ein bestimmter Zweck verbunden ist. Die Thiere dürfen nur zu Dienstleistungen' benutzt werden, die im Verhälttuf; zu ihren Kräften stehen und ihrer Natur entspreche n. Hier suchen die Thimchlltzverelne ein weites, segensreiches Feld für. ihre Thäligkeit. Hier sollen sie veranlassen, das; ein Verbot ergehe: Thiere zu Künsten zu zwingen, denen ihre Natur widerspricht, weil sic zu denselben nur durch Quälereien und Mißhandlungen gebracht werden können, bei welchen oft viele Individuen zu Grunde geben, bis ein einziges das erstrebte Ziel erreicht. Wie viele Naturwidrigkeiten sind hier zu nennen, an denen nicht nur der große Hanfe, sondern auch manches gebildete Mitglied der Thierschutzvercine Gefallen und Vergnügen findet. Ja,.' es scheint, daß die Affentheater und Hundetheater eigens dazu da wären, in unseren Kindern die Liebe zur Thierwclt zu ersticken! Welche Naturwidrigkeiten werden da von unser» Kindern bejubelt!* Oder wähnt man, die Kinder dächten nicht, daß alle Kunststücke, welche man von den dresfirte» Thieren ausführen läßt, im Grunde nichts als ebenso viele unnütze Quälereien sind? Wahrlich, jedes Affentheater, jeder Circus ist nach der israelitischen Auffassnng des Verhältnisses zwischen Menschen- und Thierwell, als eine Thicrguälanstalt und von religiös-sittlichem Standpunkte zu verbieten. Das Leben des Thieres ist uns heilig und nur dann darf ein Thier gelödtet werden, wenn ein sittlich gerechtfertigter Zweck damit verbunden ist, und diese Tödlung muß so schmerzlos wie möglich sein. Wie heilig dem Juden diese Pflicht ist, zeigt ein einfaches Rechenerempel. Unter tausend Juden findet man keine zwanzig, die ohne Schechitah erlernt zu haben, ein Thier gelödtet hätten. (5s ist für uns ein Religionsverbot, das nicht so leicht übertreten wird. Gher Übertritt mancher ein Speisegesetz, als dieses Verbot. Die Herrschaft, die Gon uns über die Thierwelr gab, darf nicht mißbraucht werden; die Thierwelt ist gleichsam in den Schutz des Menschen gegeben. „Der Gerechte sorgt für das Leben seines Viehes, der Frevler Geruh! ist Grausamkeit (Spr. j 5öl. 12. 10). Der Mensch ist der „Herrscher:"! in allen Thieren ist „Furcht und Schrecken vor dem

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