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Der Israelit · 1886-12-23 · Heft 100 (23.12.1886) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 100 (23.12.1886)
Date
1886-12-23
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXVII. Jahrgang. Zweite Beilage zu Nr. 100 des Israelit. Leitender Artikel. Literarischer Bericht. Eine deutsche Mischnaübersetrung. Mischna; oth, hebräischer Text mit Pnnktation, deutscher Uebersetzung und Erklärung, von. Dr. A. Sammler. Berlin. Druck und Verlag von H. Jvkowski. Große Hamburgerstr. 18—19. 1886. BL Die Mischna ist seit Nabe (1760) schon wiederholt in die deutsche Sprache übersetzt worden. Am meisten Eingang in das Volk hat die sog. . Jost'sche Uebersetzung gefunden. Aber selbst diese ' ist trotz ihrer Mängel längst vergriffen. Daher wird die vorliegende Mischna-Ausgabe allerdings, wie es in dem Prospekte heißt, einem in den verschiedensten Kreisen, von Laien und Gelehrten, von Theologen und Philologen, von Judcn und Nichtjuden, längst gefühlten Bcdürfnipe endlich abhelfen. Der durch seine Uebersetzung des Talmud-Traktates Baba Mezia bekannte Dr. A. Sammler hat sich nicht damit begnügt, die Mängel der erwähnten Uebersetzung zu beseitigen, er hat vielmehr von Neuem auf Grund eingehender Studien des Originals die ganze Uebersetzung unternommen, und in derselben eine sinngemäße Wiedergabe des Textes zu erreichen gesucht. Diese Aufgabe ist denn auch dem Verfasser trefflich gelungen, soweit eine fremde Sprache überhaupt das Original wiederzugrbrn vermag. Augenblicklich liegt die erste Ordnung in 7 Heften vollständig vor, und die bisherige Leistung sowohl des Uebersctzers wie des Verlegers darf sicher auf allgemeinen Beifall rechnen. Vor jedem Traktate finden wir eine sachgemäße Einleitung, die Uebersetzung ist inhaltlich durchweg correkt, wofür nicht nur des Uebersetzers Name, sondern auch die bewährten Kräfte bürgen, in deren Händen die Eorrcktur liegt, und eine lange Neide erklärender Fußnoten trägt wesentlich zum näheren Verstandnipe bei. Der vokalisirte und interpunklirte hebräische Text ist gleich der Uebersetzung in deutlichen Lettern hergestellr. Die ganze erste Ordnung leitet das Gebet ein, welches man im Trauerjahre und an Jahrzeirstagen vor und nach dem Lernen der Mischna zu sprechen pflegt, ferner das Kaddisch- I gebet und als vorzüglichste Beigabe eine „Einlei- I tnug in die Mischna." In kurzen Strichen wird theils nach der bekannten Fraukelscheu Schrift die Bedeutung des mündlichen Gesetzes chärakterisirt und eine Eintheiluug der Mischna kurz gegeben, die den Laken genügend orieuliren wird. Schließlich gibt ein Namensverzeichniß aller Tannaim in wenigen Notizen das unentbehrlich Wiffenswerthe über die Männer der Tradition. Die Bemerkungen sind fast durchweg richtig; einige kleine Jrrthüme'r haben sich ekugeschlkcheu, von denen, wir nur die eine hervorheben, daß R. Meir in Uscha nicht, wie behauptet wird, Ab-beth-Din, sondern nur Ehacham (Berichterstatter) war, während jene Würde der Babylonier R. Nathan bekleidete (vgl. Horajoth 13b). Der Verleger, HerrJtzkowski, hat sicherlich weder Mühe noch Kosten gescheut, um eine vortreffliche Gabe bieten zu können; wie uns der Prospekt mittheilt, wird die ganze Uebersetzun in 40 Lieferungen ä 75 Pf. erscheinen und die weiteren Ordnungen in kürzester Frist folgen. 2Srr können die Uebersetzung nicht nur jedem Laien, der einen „Perek Mischna" mit Verständniß lesen will, dringend empfehlen, die Hefte werden für den Unterricht sich überaus nützlich erweisen, und selbst der Gelehrte wird nicht ohne Interesse das Buch in die HlM nehmen und aus der Erklärung der schwierigeren Traktate (Kclajim a.) vielleicht auch Belehrung schöpfen. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 19. Dezember. Der von derEentrumsfraktion zur Militärvorlage cingebrachte (und schon in Nr. 98 dieses Blattes mirgcihcilte) Antrag lautet wörtlich: „Ter Reichstag wolle beschließen: Diejenigen Wehrpflichtigen, welche sich dem Studium der Theologie einer mit Eorporationsrechten innerhalb des Gebietes des deutschen Reiches bestehenden Kirche oder R el i g i o » s g? f c l lfcha ft widmen, werde« während der Tauer dieses Studiums bis zum 1. April des Kalenderjahres, in welchem sie das 26. Lebensjahr vollenden, von der Einstellung in den Militärdienst vorläufig zu rück ge stellt. Haben dieselben bis zur vor-

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