Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 75 (20.9.1886)
- Date
- 1886-09-20
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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halten, oder dahin zu wirken, das; die Schulkinder von .der Schulverwalumg ungehalten werden, an den Sabbaten, an welchen der Neumond verkündigt wird, sich am Vormittag-Gottesdienste zu betheiligen. Diese Resolution wurde von der Versammlung angenommen und es ward beschlossen, dieselbe zur weiteren Erörterung und Beschlußfassung au den Ausschuß des deutschen Rabbinerverbandes in Berlin zu senden. Aus Ostpreußen. Zum Thema der Ausweisungen wird der „Tanz. Zeit." aus Wormditt - unterm 8. September geschrieben: „Dem ehemals ausgewiesenen jüdischen Prediger und Lehrer H. Faust in Wormditt war, nachdem der Kaiser und König die Ausweisung zurückgenommen, der Aufenthalt im preußischen Staate fernerhin gestartet worden. F. wurde darauf im Mai d. I. von der Synagogengemcinde Baldenberg in Wesiprcußen als Beamter gewählt und diese Wahl der königl. Regierung zu Marienwerder zur Bestätigung unterbreitet, jedoch von derselben abgewicscu und dem Faust jegliche Ausübung einer Funktion als Kultusbeamter bei Strafe untersagt. Faust und die Gemeinde wandten sich nun an den Kultusminister wie auch den Minister des Innern um Erthciluug einer Genehmigung zur Ausübung der Funktion eines Kultusbeamten im preußischen Staate; cs wurden jedoch beide Theite vom Ministerium abgewiesen und dem p. Faust eröffnet, daß ihm die Genehnrigung für eine inländische Suuagogengemeinde niemals ertheilt werden könne^ weil er noch als Ausländer betrachtet wird, ^o sitzt nun Faust mit einer Frau und sechs kleinen Kindern schon 15 Monate ohne Einkommen. Die Ausweisung ist zwar burd) die Gnade des Kaiser zurückgcuorumeu, aber durch die Behörden ist ihm jede Eristeuzmogtichkeit geuommcu. da er trotz aller seiner 'Bemühungen und Gesuche bis an die höchsten Spitzen der Behörden die Erlaubnis; zur weiteren Ausübung seines Berufes nicht erhalten hat. Faust, der bereits 17 Jahre als Lehrer im Dienste des Staates gewirkt har, ist in Folge dieser Nachwirkung seiner Ausweisung vollkommen dem Untergange und Lerderben preisgegebcn." Dem Bcrl. Tagbl. wird aus Memel geschrieben: Der hiesige Landrath hat einer Anzahl hier ansässiger russischer Unterthauen, welche, obwohl ansgewieseu, von Rußland nicht wieder aufgeuommen werden, weil sie durch ihr langes Fortbleiben von ihrem Heimathlaude ihre Staatsangehörigkeit eingebüßt haben, resp. weil sie in den russischen Registern als dorr staatsangehörig nicht ermittelt werden können, mit jüngster Verfügung angeordnet, sofort und bis spätestens 1. September den hiesigen Kreis bezw. das Königreich Preußen, gleichviel wohin, zu verlassen, andernfalls sie eine Geldstrafe von 50 Mark cvent. 10 Tage Haft zu gewärtigen hätren. Bon dieser Verfügung sind ausschließlich arme, unbemittelte Leute betroffen, welche die Geldmittel nicht besitzen, mit ihrer mitunter zahlreichen Familie nach England oder Auierika auszuwaudern. Ta dieselben, wie erwähnt, von Rußland nicht aufgcnommen werden, so sehen sie sich außer Stande, der Ausweisungsverfügung nachznkommcn, und es wird, falls die anaedrohte Geldstrafe erekutirrwerden sollte, ihnen ihr letztes Hab und Gur genommen.^ Was soll aus diesen Unglücklichen werden? Für den folgenden n ii & rr o e rr. Theil ist die Redaktion nicht verantwortlich. Inhaber: WüL & Jos. ReiBach. IBblSttittf Sf 50|iyr3j||j £3«H sabt^Sitf* _ Fabrik in allen <$ia$= unb SJoftcrortircln, Luster, Lampe», Ampeln, Tusycnnons, Hähnen, (zloscrS, Badewanne» :c. :c. Specialität: Simagogenvekenchlung. (nngerubtei wurden von uns in allerlesrrr Zerr di- Lsuagsgen ZweibrÄkea, Taargcmüud» Alzey. e?dcrftcill, Tübingen, Meiningen :c. nnaiB ::: großer Auswahl billig» bei W. Topilowskv, 4I6S) I5cln a. Rh. Agenten und Reisende zum Verkauf -von kraffce, Thee. AeiS und Hamburger Zigarren an Lrioare gegen ein F-ivum van öüO Mark und gute Prosinon. <571 Hamburg. Z. «tiöer & Eo.