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Der Israelit · 1886-08-09 · Heft 68 (9.8.1886) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 68 (9.8.1886)
Date
1886-08-09
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Zfilimgckimchrichti'»» und <Lvrrefpvttdrtt.;rtt. D e h t f d) I « u d. Aus Hessen. ('in (5tvcitlav 0110 Tuest;,uin Verkauf von (ytl)roflim und 'Jitloioim wird von einem Herrn Ct>o Israel Melli versandt, 'das in mancher Beziehung Befremden erregt. Zunächst ist neben dem „Datum des Poststempels" *-i 1^2als Ueberschrift hingesiellt und hierbei d e r h. n n a u s s p r e ch l i ch e N a m e i n s e i n e u v i e r L tt ch st a b e n gedruckt, was bei einem geschäftlichen Eirenlar, das dein unwürdigsten Gebrauch anheimfallen kann, nicht scharf genug gerügt werden kann. Ferner wimmeln die bebr. Ausdrücke von Fehlern, wie ^212'.statt das. Beth mit einem 2, der cs? mit einem n/cm-w 2 Mal 'mit n anstatt st und ausserdem 3 Mal mit 1 anstatt 1; crrac 2 Mal mit 2 und 1 anstatt mit 2 und 2 geschrieben ist; statt des Worte» 2^2 steht statt :n rccn steht;y£t* E'ITC und zwar dieses Ungeheuer in einem Worte. Dieser Herr Odo Israel Melli erklärt zwar in diesem interessanten Schriftstück: Als Neffe des Hochwürdigen Ober-Rabbiners von Triest, des M. M. Melli, wird cs stets meine Aufgabe sein, dessen Namen in Ehren zu halten" und ferner: „Ich bin vom Hochw. H. Ober-Radbinc?, meinem Onkel, ermächtigt, mich auf ihn beziehen zu dürfen und können Sie sich daher eventuell an ihn behufs Einholung von Information über mich wenden." Dennoch kann man sich Angesichts obiger grandioser Fehler und jener llngebübrlkchkcit durch den Druck des h. er des Gedankens nicht erwühren, das; etwas bei dieser Sache nicht in Ordnung fei und wäre es sehr zu wünschen, Wenn eine Aufklärung herbeigeführt würde. Nürnberg, 17. August. Im Aufträge des Staatsministcriums werden sämmtliche Gemeindebehörden betreffs der russischen Staatsangehörigen in Bayern an die Kaiserliche Verordnung vonr 1 t. Juni 1870 erinnert, wonach für ganz Deutschland die Vorschrift gegeben in, das; jeder aus Russland kommende,- bezw. in Bayern sich anihalrende Reisende verpstichtet ist, sich durch einen Pas; ansznweisen, welcher von der deutschen Botschaft in Petersburg oder einer deutschen Kousularbchörde in Rnstlaud visirt worden ist. Es erhalten die Gemeindebehörden den Auftrag, die Legitimationen der in: Gemeindebezirke sich allenfalls anshaltenden Russen ekmr Prüfung, ob dieselben der erwähnten kaiserlichen Verordnung entsprechen, zu niuerziehen. T.i. Ang. In einem cigenthümlichen Falle halte jüngst unser Magistrat, als nächste Verwaltungsbehörde, Entscheidung zu trennt. Ein israelitischer Kaufmann verehelichte sich mit einer Protestantin, wodurch das bereits vorhandene »jähr. Svhnchen, das in der prot. Kirche getauft war, legitimier wurde. Die Mutter verpflichtete sich zwar notariell, zum Indenlhnm überzurrctcn. allein das Rabbinat lehnte das Gesuch mir der Mmivirnng ab, das; der Hebet tritt nicht aus innerer religiöser tteberzcugnrrg geschehen wolle. Als der Knabe schulpflichtig wurde, fragte es sich, welcher Religion der Knabe angchore. Ta in gemischter Ehe in der Regel Knaben die Religion des Vaters anznnehlnen haben, wurde der Schüler dem Rabbiner zum Unterrichte überwiesen, welcher die Annahme verweigerte. Ans Grund der gesetzlichen Bestimmungcn entschied nun der Magistrat, daß der Knabe in der isr. Religion zu erziehen fei. Bettingen. l6. Ang. Auf Grund einer NcgierntigSentschlicr.itng wurde der hiesige israelitifche Schächter Markus Gntmann von hier ausgewiefen, tiachdent er bereits feit 7 Jahren, bestens beleumundet. in Bayern sich aufgehalteu harre, weil derselbe ohne Gouverncmcntspast ans seiner Heimath Russisch-Polen nach Bayern cingcwandert ist. Der hiesige Kultnsvorsiaud utid die ganze isr. Gemeinde erklärten sich bereit, für alle Fälle für Gurmann einzustehen, weshalb der hiesige Magistrat!) in seiner heurigen ansterordemlichen ^iynng beschlost, dem Gntmann gegen-Entrichtung der üblichen Gebühren das Heimarhs- und Bürgerrecht zu verleihen, wodurch dem 2c. Gntmann alle weiteren Unannehmlichkeitetl erspart werdet!. W. Berlin, 2-1. August. Berlin zählte am 31. März d. I. 326 Schulen (und zwar 232 öffentliche, 02 private und 2 jüdische Schulen): das sind 13 Schulen mehr als zur selben Zeit 1883. Diese Schulen besnchren :m Ganzen 100,-174 Schüler, und zwar 07,309 Schüler, 03163 Schülerinnen, mehr 10867 Schüler und zwar 3266 Schüler, 3601 Schülerinnen, mehr als 1883. Tie öffentlichen schulen zerfallen in: 3 Königliche, — 11 Städtische Gymnasien: I König!. —, 7 Städtische Realgymnasien : .2 Städr. Oder-Realschulen, l Städr. höhere Bürgerschule, 2 König!. —, 3 Städtische höhere Mädchenschulen, 1 K. Brävaranden-Anstalr. 1 K. Scminarschule (Mittelschule), 1 K. Theaterschnle

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