Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 62 (5.8.1886)
- Date
- 1886-08-05
- Page
- – (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2449600-2449659--24789-2514607- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
- ISO - Mn iah zu 4er tJeberzeuguug gelangt, das« sie richtig und werthvoll ist, da sie leicht ausführbar und zu unserem heiligen Endziele führen kann Ich schliesse mich der Ansicht des Verfassers an, dass wir auf diese Weise einen dreifachen Vortheil erlangen: 1. Nach Verlauf von vier Jahren geben wir einem grossen Theile unserer Brüder die Möglichkeit sich im heil. Lande anzusiedeln, denen in anderer Weise niemals die Möglichkeit dazu geboten werden könnte. 2. Wenn sich unsere Brüder auf diese Weise Antheil erwerben im heil Lande, haben sie einen gesicherten Erwerbszweig von dem Tage an, da sie ihr Eigenthum in Palästina betreten. 3. Wir geben hierdurch den Kolonisten, die sich in Mangel und Eiend befinden, die Möglichkeit, sich durch ihrer Hände Arbeit etwas zu verdienen. — Gestützt auf all’ diese Dinge und auf das anerkennende Lob, welches diese Darlegung bei bewährten,sachverständigenMännerngefunden,wie HermPines und anderen hervorragenden Männern, habe ich mich beeilt, den wichtigen Gegenstand zum Ziele zu fuhren und beauftragte meine Vertrauensmänner, nach einem Stücke Land für den ersten Verband zu suchen, der aus £5 Theilen bestehen soll. Gegenwärtig können wir zu diesem Zwecke ankaufen: 1. Ein Stück Land bei der Kolonie fntS (auf der anderen Seite des Weges) zehn Minuten von der Kolonie entfernt, sehr geeignet für Bebenbau. 2. Die Landstrecke von Kabul, der Kolonie rnpn nns gehörig. Dm diesem Gedanken bei den Söhnen unseres Volkes Eingang zu verschaffen, bitte ich Euch, theuere Brüder, Abschriften dieser Auseinandersetzung in alle Städte zu senden, wo zu hoffen steht, dass unsere Worte bei den Freunden Palästinas ein aufmerksames Ohr finden werden, insbesondere aber an alle Vereine zur Kolonisation Palästinas. Was die beifolgenden Statuten betrifft, so versteht es sich von selbst, dass sie Euch zur Prüfung unterbreitet sind und nur als ein Entwurf nicht aber als unbedingt zu acceptirendegeltenwollenjEuch bleibt es überlassenjeden •Platinen Paragraphen, der Euere Billigung nicht lüdet« nach Euerer Meinung nnd Euerem Gntdfinken zu indem nnd beliebig zu erweitern oder zu kürzen. So könnet thr p,«, in H12, der Voll der Erlegung von 100 Fron, spricht, die jedes Mitglied, das einen Weinberg hat, alljährlich an die „Zionwfreuude“ für diu allgemeine Verwaltung zu zahlen habe, diese Summe abäudern, wiewohl ich persönlich der Ansicht bin, dass diese Steuer, verhältnissmässig gering für jedes einzelne der Mitglieder und leicht erschwinglich, doch im Ganzen eine bedeutende Summe ausmacht und jede einzelne Niederlassung dadurch dem Vereine der „Zionsfreunde" 125 Napoleons oder 1000 Rubel alljährlich einbringen könnte. In Euerer werthen Antwort auf dieses Schreiben wollet Ihr mir gütigst Euere Ansicht mittheilen, auf wessen Namen der Kaufact auszustellen sei; meine Ansicht ist hierbei ganz wie beim Ankauf der Kolonie .TTO zu verfahren, d. h. auch jetzt wiederum den Boden auf den Namen des Herrn Dr. Hildesheimer zu kaufen und nachher in seinem Namen Antheilsscheine jedem einzelnen Käufer auszustellen. In Euerem Rundschreiben an die Vereine betreffs dieser Darlegung müsset Ihr deutlich angeben, an wen die Mitglieder ihr Geld zum Bodenankaufe zu senden haben. Ich meinerseits bin gern erbötig, unter den ersten Bewerbern mir einen Antheil zu erstehen und gleich die Summe zu erlegen, welche zwei Theile des angekauften Landes für mich nach Verhältniss ausmachen wird. Und meine Hoffnung ist gesühnt, dass auch Ihr Euererseits mit aller Macht nnd mit allen zu Gebote stehenden Mitteln Euch bestreben werdet, dass Werk zu seiner Vollendung zu fordern, ihm die Bahn zu ebenen nnd demselben allenthalbenEingang zn verschaffen, Es liegt uns die heilige Pflicht ob dafür Sorge zu tragen, dass die erste Ansiedelung noch in diesem Jahre gegründet, werde; aus diesem Grunde ist es dringend erforderlich, den dazu nötigen Boden so früh als möglich zn kaufen, und zwar mindestens in zwei bis drei Monaten von heute ab. Wir dürfen diesen Zeitraum nicht verstreichen lassen, damit wir nicht verhindert sind alle Vorbereitungen bis zur Regenzeit zu vollenden, in der die Feldarbeiten ruhen. Wenn wir aber diese Zeit versäumen, dann bleibt uns der Boden ans Mangel an Bearbeitung nnd Anbau l*/s Jahre brach liegen, und — schade um die verlorene Zeit» — i-- Gestern hörte ich aus zuverlässiger Quelle* dass wir den Boden in der Nähe der Kolonie fÄ'Kl