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Der Israelit · 1886-08-05 · Heft 62 (5.8.1886) · page 26

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 62 (5.8.1886)
Date
1886-08-05
Page
– (sequence 26)
Language
German
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— 168 . -; ' v. Es erübrigt nun noch» die Statuten für die Gesellschaft der Kolonisation Palästina» durch Weinbau, Seidenraupenzucht und Obstbau in Vorschlag zu bringen. § 1. Ziel der Gesellschaft ist, denjenigen unserer Brüder« die sich in Palästina ansiedeln vollen, denen es aber an Mitteln gebricht zur Erreichung dieses Zieles, die Möglichkeit zu geben sich einen Bodenanteil zu erwerben, der ausreichend ist um ihnen undihrerFamilieLebensunterhaltzu gewähren. § 2. Zu diesem Zwecke findet die Gesellschaft es am nützlichsten, den Weinbau in Palästina zu erweitern, in der festen Geberzeugung, dass dieser Erwerbszweig hinlänglich ergiebig ist, um vom Anfänge des vierten Jahres ab die Bedürfnisse der Kolonisten zu decken. § 3. Jeder, der einen Weinberg in Palästina erwerben—will, hat den Kaufpreis dafür bei der Vereinskasse nach folgender Berechnung zu erlegen: Im ersten Jahre hat er den Werth des Bodens, für das Pflanzen der Weinrehen, für Umgruben und Jäten und einige andere kleinere Ausgaben zu zahlen; aber in jedem einzelnen der vier folgenden Jahre hat er bloss für die Beaufsichtigung gegen Diebstahl und dergl., sowie für die Pflege der Reben und Trauben zu zahlen. § 4. Fünfundzwanzig Weinbergbesitzer bilden eine vollständige Niederlassung, die auf Grund einer Bekanntmachung gegründet wird, welche die Gesellschaft den einzelnen Mitgliedern noch in ihrer alten Heimath zugehen lässt. § 5. Es empfiehlt sich den Platz zum Weinbau nahe bei einer bereits bestehenden Ackerbau- Kolonie zu wählen, um den armen, hilfsbedürftigen .Kolonisten die Möglichkeit zu geben, durch ihre Beschäftigung beim Rebenbau etwas zu verdienen. § 6. Am Ende jedes Halbjahres schickt die Gesellschaft an dieMitglieder eine Berechnung aller vorgenommenen Arbeiten und aller gemachten Ausgaben. ~ § 7. Der Bodenanteil wird angekauft auf den Namen eines angesehenen, in der Jndenheit rühmlichst bekannten Mannes, der seinerseits nachher an die einzelnen kaufenden Mitglieder Kaufbriefe über die betreffenden Parcelleu aushändigt; nach Verlauf von vier Jahren indess .vom Tage des Kaufes an, hat jeder Einzelne das Recht die Kaufacte auf seinen ebenen Namen emtragen za lassen. § 8. Sollt« eines der «ich elnkaufenden Mit* glieder zu dem bestimmten Termin die Summe nicht bezahlen,die zur Bearbeitungder Anpflanzung erforderlich lat, dann lasst die Gesellschaft seinen Bodenanteil auf ihre Kosten bearbeiten und sein Antheil geht in den Besitz der Gesellschaft über. § 9. Das ankaufende Mitglied kann sich nur dann auf seinem Bodenanteile ansiedeln, wenn er zuerst hierzu seitens der Gesellschaft artige*. fordert ist, das heisst zurZeit, da sie sicher weiss, dass die Reben bereits ihrem Eigentümer eine gewisse Einnahme sichern. Eine Ausnahme von dieser Regel macht das Mitglied, welches der Gesellschaft durch klare Beweise darlegen kann, dass bis zur Zeit, da er von seinem Weinberge eine Einnahme erzielt, er auf eigeneRechnung ohne fremde Hilfe in Palästina leben kann. tz 10. Im ersten Jahre verpflichtet sich die Gesellschaft, die Weinreben in der Umgegend der bereits gegründeten Niederlassungen zu pflanzen, so: in PNPV -TW und fl'Xh flVitn* § 11. Mit Zustimmung der Mitglieder kann die Gesellschaft ausser den Reben auch bestimmte Obstbäume anpflanzen, die Wasser zn ihrem Wachs turne gebrauchen, wie: Mandelbäume, Apfelbäume, Birnbäume, u. A. Mit Aller Zustimmung können sie auchEthrogim-Bäome pflanzen, nachdem man vorher auf Rechnung aller Mitglieder einen Brunnen angelegt hat. § 12. Jeder Einzelne, der in dieser Niederlassung einen Anteil besitzt, ist verpflichtet, alljährlich an die Kasse der Gesellschaft der „Zionsfreonde“ hundert Eres, zn zahlen für die Durchsicht der Arbeitsrechnungen der Kolonie im Allgemeinen und Besonderen, für die Herstellung geregelter Zustände bei der Anlage der Weinberge, ausser der bestimmten Summe, die er nach obiger Berechnung alljährlich für die Anslagen zur Behütung des Bodens, für Aufseher und dergl. zn zahlen hat. — Auszug aus einem Schreiben des Herrn K. 8. Wissotzky an die JSionsfreunde“ in Warschau. Meine teueren Brüder! Jndem ich der Darlegung des Herrn Mai rowitz bezüglich der Gründung von Kolonien in Palästina für vereinigt® landwirtschaftliche and industrielle Pfleg® des

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