Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 61 (2.8.1886)
- Date
- 1886-08-02
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXVII. Jahrgang. Beilage;» Nr. 61 des Israelit. Zeitnugsuachrichten und Correfpoudenzen. Deutschland. München, 10. Juli. Ein persönliches Ereignis erfreulicher Art ist die erfolgte Ernennung des Privatdocente» vr.Prin gsheim zum außerordentlichen Professor der Mathematik an der Universität. Man erinnert sich, daß es den Anstrengungen der liberalen Abgeordneten und dem geschickten Eingehen des Abg. v. Schauß auf den Wunsch der Rechte», eine besondere Professur für Kirchengeschichte hier errichtet zu sehen, zu verdanken war, daß die Regierungsfordcrung für einen außerordentlichen Professor zur Annahme in der Abgeordnetenkammer gelangte. Sie war ausdrücklich mit dem Hinweis auf den bisherigen verdienstvollen freiwilligen Vertreter des betreffenden Faches befürwortet worden, und in der jetzt durch den Prinzregenten vollzogenen Ernennung des Herrn vr. Pringsheim ist ein erfreulicher Beweis coufessioneller Gleichberechtigung gegeben worden, da der Ernannte - jüdischen Glaubens und somit der erste Israelit ist, welcher an der Universität München als Professor zur Anstellung gelangt. Wenn Prinz Luitpold in feiner schönen Erklärung an das Ministerium dem confessiouellen Frieden das Wort redet, hat er jetzt durch die That bewiesen, daß er denselben und die Gleichberechtigung der Glaubensbekenntnisse nicht im engherzigen Sinne versteht. Bon bet bayrischen Grenze schreibt man der „dl. Bad. Ldsztg.": Eine Frage vonprinizipieller Bedeutung wird nächstens die Gerichte beschäftigen. Im Jahre 1861 starb in einem Landort unserer Gegend ein sehr reicher Israelit, welcher sein Vermögen zu gleichen Theilen seinen zwei Neffen, sowie einer Nichte seiner verstorbenen Frau vermachte. Doch wurde gleichzeitig im Testamente bestimmt, daß dieselben-Sicherheit zu leisten haben und eine endgültige Entscheidung durch ein Kodizil, welches beim Gericht hinterlegt und erst am Todestage des Erblassers in- 25 Jahren eröffnet werde, getroffen wird. Am 27. v. M. wurde nun dies Kodizil eröffnet, und der originelle Inhalt desselben besagt kurz und deuUich, daß die Erben des über 1,000,000 Mark betragenden Vermögens dasselbe nur dann endgültig haben sollen, wenn diese oder ihre Nachkommen noch dem streng-orthodoxen Judenthum angehören. Das ist nun aber bei keinem einzigen, der jetzt in Paris und Wien Lebenden der Fall; mehrere sind zum Ehristenthum übergetreten. Für diesen Fall hat der Erblasser bestimmt, daß der auf diese treffende Thcil des Vermögens der Heimathsgemeinde desselben zur Dotirung der Synagoge zufalle. Dort sind aber sämmtlkche Israeliten verzogen oder ausgcstorbeu und das Gericht hat jetzt über die Auslegung des Kodizils zu bestimmen. Berlin, 29. Juli. Der „Volkszeitung" vom heutigen Tage entilchmcn wir den nachstehenden Artikel: Von den schweren Drangsalen, von denen die aus Preußen Ausgewicsenen hekmgesucht werden, giebt ein Schreiben an den Einsender dieser Zeilen ein übersichtliches Bild. Es ist bereits vor einiger Zeit über die Schritte in der Presse berichtet worden, welche Frau H. Springer aus Ostrowo gegen die Ausweisung resp. um eine längere Aufenthaltsgenehmigung behufs Verwerthung ihren in Ostrowo bclegencu beiden Grundstücke gethau hat, uud cs war in diesem Bericht eines Attestes erwähnt, welches der Vikar Prinz Nadziwill der Aermsten ansgestellt hatte. Da dasselbe über die Verhältnisse der Ausgewicsenen eine zuverlässige Auskunft giebt, bringen wir es hierunter zum Abdruck: „Auf genaue Erkundigungen, die ich hier am Orte persönlich eingezogen habe, theile ich hierdurch auf Wunsch mit, daß Frau H. Springer, mosaischer Religion, deren Ehemann als russischer Unterrhan von der Ausweisung betroffen ist und das preußische Gebiet bereits verlassen hat, eine geborene Seideuberg, hier in Ostrowo geboren ist uud daß sie 2 Grundstücke in der jüdischen Straße besitzt, deren Mstthswerth auf 900 Mark geschätzt wird. Eine event. auch auf Frau Springer ausgedehnte Ausweisung würde sie in ihren Bermögensverhältnissen bedeutend schädigen, und da ihr allerseits ein gutes Zeugniß als einer fleißigen und arbeitsamen Frau ausgestellt wird, möchte ich durch diese Darlegung ihrer Verhältnisse gern die Schritte unterstützen, welche sie gegenwärtig in Berlin bei den hohen Königl. Behörden unternimmt, um eine Aufhebung der Ausweisung für sich und ihren Sohn herbeiznführen. Ostrowo, 4. Mai 1886. Edmund Prinz Nadziwill, Vikar." — Um cs vorweg zu nehmen, theilen wir auch zugleich den Bescheid des Ministers des Innern mit. Derselbe lautet: „In Bescheidung auf die von dem