Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 57 (19.7.1886)
- Date
- 1886-07-19
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Was gerade zu beweise» gewesen wäre, das eben scheint der Vf. geflissentlich umgangen zu haben. Aber der Vf. hat nicht nur die Meinung R. Simeons falsch angewendet, sondern den allereinfachste» Wortlaut der Mischna nicht verstanden. Die Wendung: omna. wyw bezieht sich nicht, wie der Vf. ausdrücklich erklärt, auf den Schreiber, sondern auf die Richter, vor welchen über den Akt verhandelt wird. (Bergt, die Eommentare z. St. s. v. mx Gittin Cr. 9 b.) Welche Flüchtigkeit! Welcher Leichtsinn! Welche crasse Ignoranz! — Der. Autor beruft sich auf R. Rachinan (Gittin 23 a.), nach welchem ein Nichtisraelit den Scheidebrief schreiben darf. Daß R. Nachman isolirt dasteht, daß seine Meinung für die Praxis völlig belanglos ist, — das weiß wohl unser Autor. Weiß er aber nicht anch. daß nach R. Nachman die Unterschrift israelitischer Zeugen absolut nothig ist? Welchen Werth nun hat die Meinung des 9t. Nachman für das Projekt, iu welchem von Zeugcnünterschrift gar keine Rede ist? Warum also beruft er sich auf R. Nachman? Was will er damit sagen? — Die Stelle im Talmud Gittin 23 a, die der Lf. wollgefällig betrachtet und weitlich ausbeutet, kann mit der in Rede stehenden Frage in keine Verbindung gebracht werden. Die Rabbiner besitzen die Macht, die eingegangene Ehe 311 annuttiren — also behauptet der Autor, können wir auch in vorliegendem Falle den geschlossenen Ehe-Akt aufheben. Aber mit Verlaub: haben denn die Rabbiner diese Macht überall? Haben sie das Recht jeden Ehe-Akt für aufgehoben zu erklären? Der grabe Jrrthum des Verfassers ist wohl nicht zu verkennen. Aber irren ist menschlich! Es wäre ja unrecht, wollte man Versehen wie Vergehen behandeln. Allerdings hätte der Vf. diese großen Jrrthümer bet einiger Vorsicht vcnneiden können; allerdings würden sich die vielen Mißverständni»e auf eine geringere Anzahl reduziren, wenn er die Materialien zur Lösung der gestellten Frage nicht so leichtfertig, so flüchtig, so oberflächlich behandelt hätte. - Jndeß bleiben Jrrthümer nur Mißgriffe des Verstandesfür die man das Herz nicht verantwortlich machenkann. Hm Anderes aber ist irren, ein Anderes irreführen, eine Anderes eine Stelle nicht verstehen, rin Anderes, sie verdrehen. So behauptet der Vers.: „Was nun den Ehefcheidungsakr anlangt, den ein Nichtisraelit geschrieben, so ist er vollkommen gültig, Wen» nur die einzige Bedingung erfüllt wird, daß er im Namen und im Sinne der Frau abgefaßt wird, für die er bestimmt ist." Wir fragen nicht den Autor, wo bleibt der Mann? Muß nicht der Ehescheidungsakt auch i'zvr geschrieben werden?" Aber wohl fragen wirr Woher hat der Verfaßer diese Behauptung? „Gittin 23 a" erwiedert der Verfasser lakonisch in einer Fußnote (S. k2, Anm. 2): Wie? Gittin 23 a? Da steht ja das direkte Gegentheil!!! Ist es möglich, daß sich der Autor geirrt? Ist es denkbar, daß er etwas nicht verstanden, was jedes Schulkind versteht, wenn es nur den talumdischen Text lesen und übersetzen kann? Sprechen nicht die dürren Worte: xnjr6 na: >ds na: lay ’tpsn klar genug für eine» Jeden, der von Talmud nur die allerersten Elementarkenntniße besitzt? Wie kann nun der Autor den Talmud das gerade Gegentheil von Dem sagen laßen, was dieser offenkundig klar und deutlich sagt? Wie hat sich nur seine Feder nicht gesträubt, als er im Begriffe stand, im Namen des Talmuds etwas zu berichten, von dem dort das Entgegengesetzte steht? Würde sich irgend ein Autor erlaube», den profansten aller Profanfchriftsteller so zu mißhandeln und zu entstellen, ihm Dinge in den Mund zu legen, von denen er unzweideutig das Gegentheil sagt, absichtlich und vorsätzlich in den Mund zu legen, wider besseres Wißen und Gewißen? Und in einer religiösen Angelegenheit, in einer Frage, die so tief in's religiöse Leben einschneidet, die für die Praxis eine unermeßliche Tragweite hat, die eine der Säulen unserer Religion betrißt, sollte es gestattet sein, das Gebot der Ehrlichkeit zu mißachten und der Wahrheit in's Gesicht zu schlagen? Müssen wir nicht glaube», daß der Autor das lesende Publikum zum Besten halten, ihm Sand in die Augen streuen und die ößentliche Meinung irreführen will? Will der Autor eine eigene Meinung haben, eine Behauptung des Talmud für unrichtig erklären und ihr seine ttgene Ansicht entgegenseben, — so mag er das oßen sagen. Warum aber hat er nicht offen erklärt: Der Talmud lehrt zwar so und so, ich aber bin anderer Meinung? Hätten wir auch seine Ansicht nicht getheilt, so hätten wir darum nicht seine Methode verurtheilt; hätten wir uns auch nach ihm nicht gerichtet, seinen Standpunkt nicht anerkannt, so hätten wir darum fein Verfahren nicht für unbegreiflich erklärt.