Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 56 (15.7.1886)
- Date
- 1886-07-15
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXVII. Jahrgang. Beilage;u llr. 56 Des Israelit. Zeituugsrrachrichtcrr stirb Correspondenzen. Deutschlau d. Chlingen, 1. Juli. Das israelitische Waisenhaus hat in dieser Woche seinen fünfundfünfzigsten Bericht für . das Jahr 1885/86 ausgegcben. Das Vermögen hat sich durch reichlich zugcfallene Stiftungen, durch Vermehrung der Jahresbeiträge, sowie durch gesteigerten Eingang von urrbcsiimmteu Beiträgen wieder um 7150 M. vergrößert und beträgt jetzt 242.816 M. Auch Se. Maj. der König bedachte den Verein mit einer nahmhaften Spende. Zahl der Zöglinge 39. An Stiftungen erhielt der Verein 4810 M., au Zinsen 9598 M., an jährlichen Beiträgen 1710 M., an unbcsiimurten Beiträgcn 8575 M. Die isral. Zöglinge des K. Lchullehrersenlinars, der Präparandenanjralt und der Taubstummenanstalt genießen gegen billige Entschädigung Verköstigung in der Anstalt, mit der auch eine Fortbildungsschule für confirmirte israelitische Töchter verbunden ist. Die Gesammtsumme der Einnahmen betrug 35.798 M., die der Ausgaben 32.894 Ai. Berlin, 11. Juli. Im Reichstage ist nunmehrderBerichtderPetitionskom Mission über die die Schlacht frage behandelnde Petition zur Ausgabe gelangt. Ta wir bis zur Stunde noch nicht im Besitze des Berichtes sind, müsten wir uns heute auf die Wiedergabe eines Auszuges, welchen politische Blätter bringen, beschränken. Die Bossische Zeitung schreibt : Die von dem Verbandstage der Thierschutzvereiue des Deutschen Reichs ausgehende Eingabe bittet um Erlaß reichsgesetzlicher Vorschriften, in denen augeordnet werde: „I) daß Schlachtthiere nur nach vorausgegangener Betäubung durch Blutcntziehung getödtet, und 2) daß das Schlachten überhaupt durch geprüfte lizcnsirte Personen und in allgemeinen Schlachthäusern nur durch angestellte Schlächter ausgeführt werden dürfe." Ans Anfrage aus der Kommission, ob die Regierung in lrtzter Zeit dieser Angelegenheit näher getreten sei, gab ein Rcgierungsvertreter zur Antwort, daß eine im Jahre 1881 an den Staatssekretär des Rcichsfuftrzamts gerichtete bezügliche Petition dahin erwidert worden sei, daß der Staatssekretär von dem Inhalte der Eingabe mit Interesse Kenntniß genommen und Vormerkung getroffen habe, daß die vorgetragenen Beschwerden und Wünsche bei einer R e v i s i o n des Strafges etzbuches i u R ü cks i ch t gezogen werden. Seitdem haben weitere Verhandlungen über die Angelegenheit nicht stattgcfunden und sind auch im Buudcsrathe von keiner Seite angeregt worden. Der Äiefereut der Kommission stellte sich fast durchgängig auf den Standpunkt der Petenten und beantragte: die Petition dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen, ob und auf welche Weise, insbesondere durch Abänderung des Rcichsstrafgesetzbnches, den in der Petition geltend gemachten Mißständen eutgegenzntreten ist. Von anderer Seite wurde dagegen darauf hingewiesen, daß cs noch ganz andere Thierguälereien zu beseitigen gebe, wie z. B. die Hetz-, j a g d e n u n d d a s T a n b e n s ch i e ß e n, bei denen viel mehr eine Abhilfe geboten erscheine wie im vorliegenden Falle. Auch wurde vor Maßnahme» dringend gewarnt, welche die rituellen Vorschriften der st r en g e n A n h ä n g e r d es mosaischen Glaubens in Betreff des Schlachtens der zum Genuß best!mmten T hie re an griffen; man könne zweifellos dort nur auf ebenso berechtigten wie energischen Widerstand stoßen. Schließlich wurde unter Ablehnung eines Antrages, die Petition für nicht geeignet zur Erörterung im Plenum zu erklären, der Antrag des Referenten, die Petition dem Reichskanzler zur Erwägnng zu überweisen, mit 13 gegen 2 Stimmen angenommen. Da der Bericht nicht mehr zur Beräthung im Plenum des Reichstags gelangte, werden die Petenten voraussichtlich in der nächsten Session mit einer neuen Eingabe an den Reichstag hcrantretcn.— Inzwischen gedenkt die Regierung zu Erfurt, aus eigener Initiative gegen das rituelle Schlachten vo^ugehcn und sie hat den Vorstand der dortigen Gemeinde um Minheilnng der eventuellen, entgegenstehendeu. religiösen Bedenken ersucht. Sicherlich wird die Antwort des Vorstandes nicht verfehlen, die „religiösen Bedenken" und die unabsehbaren Folgen der in Aussicht gestellten Verfügung in schärfster Weise zu betonen. Die Leser sehen, der Ernst der Verhältnisse ist nicht zu unterschätzen, die Herbstsession des Reichstages wird uns einem heißen Kampfe entgegeuführcn, und wir wiederholen daher die dringende Bitte an die jüdischen Gemeinden