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Der Israelit · 1886-06-17 · Heft 47-48 (17.6.1886) · page 25

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 47-48 (17.6.1886)
Date
1886-06-17
Page
– (sequence 25)
Language
German
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XXV1L Jahrgang. ju Nr. 47 §-48 des Israelit. Jeitrurgssachrichten und Correspondevzerr. Deutschland. Berlin, im Juni. Bekamttlich ist vor einigen Tagen von dem Reichsgericht die Berufung gegen das in dem Prozesse Sröckert-Bommert gefällte Unheil der Siegcncr Sttaftamnicr verworfen worden; da das Unheil somit rechtskräftig geworden ist, geben wir aus der für Herrn Stöcker nichts weniger, als schmeichelhaften Begründung den Abschnitt wörtlich wieder, welcher sich auf die bekanntenAeußcrungcn des deutsche »Kronprinzen über die Antisemitcubewegung bezieht. Derselbe lautet: „Hinsichtlich der ferneren Behauptung, Seine Kaiserliche Hoheit habe die von dem Hofprediger Stöcker angeregte Bewegung eine Schmach für Deutschland genannt, ist der angetretcneBeweis der Wahrheit mit folgendem Ergebnisse erhoben worden: L. Nach dem Zeugnisse des Ehesredacteurs D c r nburg in Berlin ist sein damaliger Mitredacteur Julius Grosser eines Tages im Januar 1881 zu dem jetzt verstorbenen Commerzienrath Magnus gerufen worden,.welcher ihm, wie Grosser nachher dem Zeugen erzählte, eine Aeußerung Seiner Kaiserlichen Hoheit in Betreff der antisemitischen Bewegung mittheilte. Grosser hat über die Unterredung, in deren Verlaufe die Aeußerung geschehen sein sollte, einen referirenden Artikel verfaßt und denselben dem Kommerzienrath Magnus vorgelegt, welcher nach Angabe des Grosser die gewählte Fassung gebilligt habe. Demnächst ist der Arükel in der National-Zeitung (Ausgabe vom 15. Januar 1231, von welcher der Zeuge ein Exemplar überreicht hat) veröffentlicht worden. Der Arükel lautet: „Die jährliche Generalversammlung des Vorstandes der unter dein Protektorat des Kronprinzen stehenden Viktoria-National-Jnvalidcnstiftung hat heute unter dem Vorsitze des Protektors siattgefunden. Bald nach Aufhebung der sehr kurzen Geschäflssitzung wandte sich der Kronprinz an den Geheimrath Magnus mit der Frage, „wie er mit dem vergangenen Jahre zufrieden gewesen sei-" Der Angeredete cmgcgnete, daß angesichts der Seiner Kaiserlichen Hoheit wohlbekannten Agitation das Jahr für ihn eins der betrübtesten seines langen Lebens gewesen fei. Wenn ihm nnd unzähligen seiner Glaubensgenonen inmitten dieser traurigen Bewegung ein starker Trost geblieben wäre, so sei es die lebendige Erinnerung an den an dieser Stelle gethancn Ausspruch des Kronprinzen, daß er diese Bewegung bedaure, und daß sie eine Schmach für unsere Zeit sei. Mit allem Nachdruck bcmertte hierauf der Kronprinz, daß er diese Anschauung heute wie damals hege, daß er die gedachte Bestrebungen auf das Entschiedenste mißbillige und verwerfe." — b.Sem Oberbürgermeister von Forckenbcck hat der Kommerzienrath Magnus vor einigen Jahren mitgethcilt, Leine Kaiserliche Hoheit habe einen oder einige Tage vorher bei Gelegenheit der Sitzung des Vorstandes einer Stiftung sich in scharf tadelnder Weise zu ihm (Magnus) wegen der antisemitischen Bewegung ausgesprochen. Wenn der Zeuge sich auch nicht genau der Worte mehr erinnert, so mag doch seiner Ansicht nach der ihm berichtete Ausspruch Sr. Kaiserlichen Hoheit dahin gegangen sein, die antisemitische Bewegung sei eine Schmach des Jahrhunderts. Wenigstens ist. ihm später/ als der Ausspruch in dieser Form behauptet wurde, nicht etwas ausgefallen, daß ihm der Kommerzienrath Magnus etwas anderes erzählt habe, e.Der Reichstagsabgeorducte Ludwig.Löwe hat nur von anderen Personen (Kaufmann Isidor Jacobi, Abgeordneten Engen Richter und dem Redactcur Julius Grosser) erzählen hören, daß Seine Kaiserliche Hoheit am 29. Dezember 1879 einen dahin gehenden Ausspruch gethan habe, die antisemitische Bewegung sei eine Schmach für Deutschland, und daß der Kommerzienrath Magnus in einer im Januar 1881 stattgehabten Stiftungssitzung Seiner Kaiserlichen Hoheit gegenüber den Ausspruch wiederholt, und daß darauf Se. Kaiserliche Hoheit ihn als seiner Gesinnung entsprechend anerkannt habe. Ans Grund dieses Ergebnisses der-Beweisaufnahme ist als erwiesen angenommen, daß Seine Kaiserliche Hoheit — wenn auch nicht wörtlich, so doch in einer im Wesentlichen gleichbedeutenden Weise — das von dem Angeklagten bczt,- „ - ' --- A

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