Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 45-46 (7.6.1886)
- Date
- 1886-06-07
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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7S3 Der Herausgeber spricht in der Vorrede die Absicht aus, fämmiliche Dichmngen Jbn Esra's veröffentlichen zu wollen. Wir wünschen, daß er sein Vorhaben ansführe. Zeitungsnachrichten und CorrespoudeuZen. Deutschland. Stratzburg i. <?. Nachdem ich vergeblich einen Monat erwartet habe, daß der Gegenstand der folgenden Miltheilung vielleicht von anderer Seite berichtet würde, sehe ich mich veranlaßt, einem größeren Publikum von einem Vorkommniß Kenntniß zu geben, die Anfangs vorigen Monats in Basel verübt wurde.' Gin christlicher Ingenieur aus Paris hatte sich in ein jüdisches Mädchen aus Mühlhausen verliebt und wollte zum Iudcnthum übertreten, um seine Geliebte heirathen zu können. Obwohl nun unser Religionsgesev einen Uebertritt zum Judenthum aus solchem Beweggrund in klarer unzweideutiger Weise entschieden verbietet, so hat sich doch ein Rabbiner gefunden, der für Geld und gute Worte den Ingenieur ins Judenthum aufnahm, nämlich Herr Wertheimer, der sich Rabbiner von Genf betiteln läßt. Ob überhaupt an dem Convcrtitcn auch nur rfc’S vollzogen wurde, wird von vielen Seiten bezweifelt. Sicher ist, daß sich in Genf keine ])ib cnep'2 d. i. kein Richter-Collegium findet, das die für. einen solchen Akt erforderliche Qualificatian besitzt. Laß durch diesen ganzen Vorgang hin in Wirklichkeit Niemand Jude wird, auch wenn er es von dem Rabbiner von Genf schwarz auf weiß bescheinigt bekömmt, liegt auf der Hand. Nun sollte das Paar getraut werden. Die Herren Nabbincn von Mühlhausen und Basel, welche man darum anging, lehnten natürlich rund ab. An wen sich das Paar noch, deshalb gewendet hat, ist mir nicht bekannt; ein 'nur halbwegs gesinnungstüchtigcr, sein eigenes Rcligionsgesetz kennender und achtender Rabbiner wird seine Mitwirkung zu einer solchen That sicher ebenso entschieden abwciscn, wie es'die Herren Rabbinm von Mühlhausen und Basel thnn mußten. Der zweite Helfer m der Noth war Rabbiner S. 2evy in Soultz (Ober-Elsaß.) Dieser vollzog in Basel die Trauung; natürlich wieder für Geld und gute Worte! Man braucht diese Thatsache nicht weiter zu illnstriren. Man fragt sich wieder wld lvieder, soll denn unsere heilige jüdische Sache, so laut und vor aller Wett von den eigenen Auwatten verhöhnt werden dürfen, gibt es denn gar keine Drittel und Wege um unser Heiligthum gegcu die Angriffe seiner eigenen Priester zu schützen? - Gegen die Extravaganzen des Herrn Wertheimcr in Genf gibt es außer dem Verdict der öffentlichen Meinung allerdings kein Mittel. Es ist nicht das^erste Factum, das dieser"Herr gerade nach dieser Leite hin schon begangen hat. — Aber bei uns im Elsaß gibt es doch ein oberclsäßisches Eonsistorium, das feinen Sitz in Colmar hat und dem der Rabbiner Levy unterstellt ist. Sollte es keine Mittel und Wege haben, um das öffentliche Acrgerniß zu sühnen, welche diese Handlungsweise des Rabbiners von Soultz allgemein, wohin nur die Kunde drang, verursacht hat? Vielleicht hat das Eonsistorium von dem Vorgang bis jetzt noch keine Kcnnlniß gehabt, nnd holt das Versäumte nach, nachdem es durch diese Zeilen von der Dhat, die ein ihm unterstellter Rabbiner verübte, informirt wurde. Andrenfalls wäre es Psiicht der redlichen Israeliten von Soultz und Umgebung vor das Eonsistorium officiell mit der Bitte zu treten, Vorsorge zu treffen, daß solche Ungeheuerlichkeiten sich nicht wiederholen. Keinesfalls aber darf dieses schreiende Unrecht tödtgeschwiegcn werden. Palästina. Jaffa. Ein seltenes Fest wurde am 7. Tag des NOs in der Eolonie „Petach Tikvah" abgehakten; es war die Feier des •*::? nryc, welches die Colonisten gewiffenhaft zu erfüllen sich verpflichtet hielten. Seit der Vertreibung der Juden aus Palästina ist wohl das Gebot des -isyn nicht geübt worden. Es ist ein erhebender Gedanke, daß eingewünderte Inden im heiligen Lande -rcyn geben von ihrem eigenen Gctteide und ihrem selbstgepflanzten Wein. Algerien. Algier. Trotzdem die Juden Algeriens im Jahre 1870 mit den übrigen Bewohnern des Landes gleichgestellt worden sind, wird immer noch ein Ministcrialerlaß von 1842 aufrecht erhalten, wonach die Juden unfähig sind, bei Unterzeichnung von notariellen Akten als Zeugen zu fungiren. Der Oberrabbiner nnd das Eonsistorium von Algier haben diesbezüglich eine Petition an den Justizmmister gerichtet, daß dieser Erlaß außer Kraft gesetzt werden möge. — Vor Kurzem starb dahier ein Jude Namens Djian im Alter von 110 Jahren.