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Der Israelit · 1886-05-13 · Heft 38 (13.5.1886) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 38 (13.5.1886)
Date
1886-05-13
Page
– (sequence 17)
Language
German
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m XXVII. Jährg-wz. Zweite KeUllge;u Zeitnugssachrichteu «rrd Corresporrverrzerr. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien. Am 2. d. fand im israelitischen Bliudcu-Jnstitut auf der hohen Warte unter dem Vorsitze des CuraLoriuuls-Präsidcntcn^ kaiserlichen Raches Dr. Wölsier, die Jahrcsprüsung der Zöglinge statt, welcher zahlreiche Gäste, unter diesen Landcs- Schulinspector Hülsenbcck, Bezirks-Lchulinspcttor Hinterwaldncr, Professor Tr. Lustkandl, Professor Dr. Wölsier, Baron Königswartcr, beiwohnten. Hiebei erwiesen sich in erfreulicher Weise die Erfolge der eigenartigen Lehrmethode, nach welcher in dieser Anstalt die Blinden als gebildete Handwerker der vollen Erwerbssähigkeit Angeführt werden. Die Zöglinge gaben in der Rcligionslchre, im Rechnen und in der deutschen Sprache Proben klaren Denkens, sie Zerlegten Pflanzen, die sie durch ein hochentwickeltes Taftvermögen rasch und bestimmt erkannten, in ihre feinsten Theile, sie unterschieden in- und ausländische Münzen nach ihrem Werthe durch das Gehör, oricntirteu sich aus den Landkarten mit großer Sicherheit und erfreuten durch ihre musikalischen Vorträge und ihren scelcnvollcn. Gesang. Diese Leistungen, insbesondere aber die Ferrigkeit, mit welcher die blinden Kinder durch Zeichnen und Modellircn die Richtigkeit ihrer Vorstellungen beweisen, die ausgestellten Bürsten und Körbe, sowie die Arbeiten auf der Strickmaschine erwerben den blinden Kindern die allgemeine Anerkcnung, welcher der Landcs-Schulinspector am Schluffe der Prüfung dem unermüdlichen Director Heller gegenüber auch in warmen Worten Ausdruck gab. A s i e n. Khiwa. (Schluß.) Würde.nun eine ossiicielle Volkszählung hier stattfinden, dann würden die Talmide Ehachamim und die Armen auch mitgezählt und zur Stcuerleiftung herangezogen werden. Auch sonst käme cs in der Gemeinde selbst zu großen Streitigkeiten. Von der Wohnungs-. und Erwcrbsttcncr ist jedoch Niemand hier befreit. Was den Militärdienst hier aubelangt, so sind die Juden eo ipso von demselben ausgeschlossen, da Khiwa als ein rein mohamedauisches Land, auch nur eine rein mohamcdauische Armee besitzen kann und darf. ' vrsziryrses&gfB .a-iA, ----i-ffrTii; inifo Dagegen muffen dieselben beim Ausbruche eines .! Krieges eine bestimmte Anzahl oder Menge von i Pferden und Lebensmitteln liefern. Da jedoch i Khiwa seit der Besitznahme von Merw durch die - Rüssen gänzlich vom russischen Gebiete umschlossen j und somit eigentlich eine Enclavc Aiußlands ist, so [ kann dasselbe sclbswcrsrandlich keinen Krieg mehr! führen und die Armee, die cs noch unterhält, hat; nur noch einen polizeilichen, aber keinen politischen I Charakter. Unsere Gemeinde unterhält eine kleine Wache, welche den Sicherheitsdienst im Judenvicrtel - besorgt und zugleich als Fcuerlöschcorps dienen muß. Brände sind im hiesigen Judenviertel, wo - die meisten Häuser aus Holz gebaut sind, nichts; Ungewöhnliches. Diese Wächter sperren dann auch j nach Sonnenuntergang die Thorc des Judenviertels i ab, um sie erst nach Sonnenaufgang wieder zu öffj nen. Schließlich gehört auch die Bewachung der 7; im hiesigen, jüdischen Gcmcindegcsangnisse dete- .f\ nirten Mffcthäter zu ihrem Rcffort. I» diesem : Gefängnisse werden zugleich auch die jüdischen Misse- thäter aus den anderen Gemeinden des Khanats, wenn sie zu einer längeren Freiheitsstrafe verur- ' thcilt worden sind, untergebracht. Selbstverständlich r; werden die Gefangenen hier mit Milde behandelt - und auch gehörig'verköstigt. Sind Familienväter unter denselben, so werden sie gewöhnlich, wenn sic es wünschen, an den Vorabenden des Sabbat; und der Feiertage ebenso auch zum Purimseste gegen . j rp nppn (Handschlag) entlassen, damit sie den Festtag im Kreise der Ihrigen verbringen sollen, worauf > sie dann wieder von selbst in das Gefängniß zurückkehren. Diese Gunst wird übrigens jedem der Ge- . sangcucu, wenn in dessen Familie ein Freudenfest .' | (r£’c n:inn) bevorfteht, oder ein Trauerfall vorge-. 1! kommen, zugcstanden. Frauen werden hier nie zu einer Freihcits-, sondern immer nur zu einer Geldstrafe vcrurtheilt. Das Bethdin tagt hier zwei . Mal in der Woche, am Montag und Donnerstag, | und zwar im Hause unseres Rabbiners, wo sich zu diesem Zwecke ein eigener Gerichtssaal (rcs?t>) befindet. Die Verhandlungen dieses Tribunals sind öffentlich und wohnt denselben stets auch der Much- - ■ tar bei, um so dein Urlhcile (p rra pvv) durch seine Anwesenheit die behördliche Sanction zn erlheilen. Bei schweren Verbrechen übergibt das Bethdin den Schuldigen dem Muchtar, der ihn vor den Kadi (Stadtrichter) stellt und ihn in seiner Gegenwart /' -rr-

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