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Der Israelit · 1886-03-18 · Heft 22 (18.3.1886) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 22 (18.3.1886)
Date
1886-03-18
Page
– (sequence 9)
Language
German
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M AettLM M Nr. Ti ifs jsraflf ZertrargSsschrrchLes «rrv SorrefpoEdererss. muchig und beherzt die Trammg in Remrs Sirs, einer tttmm Tempelgemeinde zwischen Tapolcza und Keszthech." - Deuts ch l a nl>. Msrrsz, den 15. Marz: Die in Wien erscheinende „Nenzeit^ enthalt eure Mittheilong, die um so mehr geeignet ist, das Publikum in Bezug auf eine Halachah irre zu führen, weil sie der Wahrheit entspricht. Dieselbe verschweigt jedoch gewichtige Umstände, die geeignet sind, den Präcedenzfall geradezu in sein Gegentheil zu verkehren. Es handelt sich um die Frage, ob ein Israelit die Stiefmutter seiner verstorbenen Frau (rcn r&x) herrschen darf oder nicht. Die allgemeine recipirte Halachah ist, daß dieses r&nrob verboten, daß aber wenn die Ehe vollzogen, e’sdtsb ntoin 'by2 D by dieselbe nicht getrennt zu werden braucht. Herr Bezirksrabbiner S al o m o n K o h n zu Keszthely (Ungarn) theilt nun folgendes Factum mit: *3it dem eine Stunde von hier entfernten und zum hiesigen Rabbinate gehörenden Orte Zala Szanto lebte vor mehreren Jahren ein gewisser Red Nechemia Hochstädter, ein sehr achtbarer gebildeter Kaufmann, dieser heiratete eine Tochter des Jehuda Weiß, aus' Bazsa, einem Dorfe nächst Szanto. Bald darauf starb die Gattin des Reb Jehuda Weiß aus Bazsa und derselbe ging eine zweite Ehe ein, in der chm auch Kinder geboren wurden. Als später Reb Jehuda Bazsa und seine verheirathete Tochter, die Gattin des Reb Nechemia, gestorben waren, wollte Rcb Nechemia die zurückgebliebene Wittwe seines Schwiegervaters, nämlich die Stiefmutter seiner verstorbenen Frau, heirarhen. Die Rabbiner in der Umgebung wagten cs natürlich nicht, die Trauung zu vollziehen, aber Nechemia, der selber Talmudist war, ließ sich von seinem Vorhaben nicht abbringen,, er reiste nach Altofen zu Rabbi Moses Münz, nach Nikolsburg zum Landrabbiner M. Benedikt und endlich nach Papa zu Rabbi Wolf Rapoport, um sich Dispeüs für diese Ehe zu erwirken. Rapoport, der ihn genau kannte und ihn ehrte und achtete, erthcilte ihm den Rath, sich von irgend einem Rabbiner oder Rabbinatsverwcser an einem unbedeutenden Orte trauen zu lassen, und versprach ihm, dass er in die Sckirankcn treten werde, so diese Ehe von Jemanden; angefochten werden wird. Der Bruder der Wittwe war Rabbiner in Tapolcza, und dieser vollzog dann Was nun Herr Bezirksrabbmer Kohn der-, schweigt, ist Folgendes: Das Vorgehen des Rabbi Wolf Rapoport erregte damals in allen rabbimschen Kreisen ungchenres Aufsehen und großen Unwillen. Viele Jahre nachher, nachdem Rabbi Wolf Rapoport längst zu seinen Vätern heimgegangc» war und ein naher Verwandter von ihm, ein Schwiegersohn oder ein Enkel als ntmn-nrns. in Papa funflirte, kam ein ähnlicher Fall vor, und der Betreffende wollte ebenso wie sein Vorgänger entscheiden. Als jedoch die Talmudgelehrten der Stadt und die Rabbiner der Umgegend noch rechtzeitig davon erfuhren, machten , sie ihren Einfluß dahin geltend, daß die Schließung der in Rede stehenden Ehe unterblieb. Es ist daher der in der «Neuzeit mitgttheilte Vorgang durchaus nicht, als Präcedeuzfall, welcher Nachahmung verdiente, zu betrachten. (Vergleiche Eben Hasser c. 15, ß. 24, Beth Samuel daselbst §. 18, Ture Sahad §. 15, Teschuboth Zemach Zedek Response 40, Noda Brjehuda, Theil l, Response 26, Chatam Sofer, Response 38 rc.) — Pfrrvgftabt bei Darmstadt. Es gereicht mir zur besonderen Freude, in Ihrem für die religiöse Erziehung der Jugend so wann emtretenden geschätzten Blatte die Mittheilung zu machen, daß eS dem jetzigen Director des Dr. Joel'sches Lehruud'Erziehungs-Instituts, Herrn Dr. Barnaß, gelungen ist, die Anstalt wesentlich zu heben. Sein Bemühen ist stets dahin gerichtet, durch streng religiöse Erziehung und gewissenhafte Beaufsichtigung der Kinder immer mehr das Vertrauen der Eltern zu er-, werben. Auch auf die gedeihliche Entwicklung der Schule ist besondere Sorgfalt verwendet worden, so daß die Kinder eine gediegene wissenschaftliche Ausbildung erhalten. ' - Wurzbrrrg, 13. März. Die königl. AmtSregierung hat unter Entschließung vom 3. März d. I., zur Zahl 4163, die Wahl des am 18. Februar von den israelitischen Glaubensgenossen des Distrikts Lurgpreppach zum Rabbiner gewählten Herrn Dr. Hermann Deutsch in Frankfurt <r. M., nachdem gegen die Wahlverhandlungen weder eine Einsprache erhoben worden, noch von Amtswegen gegen diese Wahl eine Erinnerung geltend zu

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