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Der Israelit · 1886-03-15 · Heft 21 (15.3.1886) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 21 (15.3.1886)
Date
1886-03-15
Page
– (sequence 2)
Language
German
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dahin, daß Gorr dm Israelrren das heilige Land nur urner der Bedingung gegeben, daß sie Seine Gebote hatten, wie es heißt: std yn rer* „Er gab ihnen detzhalb das heilige Land, damit sie Seine Gebote beobachten." Als nun das Land verloren war, da bedurfte cs der freiwilligen Bestätigung, und diese Deftätigung erfolgte, als Gott sie. rem sicheren Tode errettete, eine Rettung, die.sie höher anschlugen als die von der Knechtschaft zur Freiheit (b-se tfnjo). ■'0 geistvoll und schön diese Erklärung ist, so scheint sie uns doch nicht erschöpfend und ausreichend. Es will uns nicht cr::!e::ch:e:r. daß nur ein äußerlichcr Eonttact unsre Lärer verpflichtet habe. Es ist ferner die Frage nicht gelost, warum die Israeliten in der Zeit von der Zerstörung des heiligen Tempels dis \\i den Tage:: Ahaswcrs für den Abfall vom Gottesgesey zur. Verantwortung gezogen werden konnten. Waren doch die Israeliten nicht einen Augenblick frei von der Verpflichtung, Gottes Gebote zu beobachten. — Auch der, angeführte Bibelvcrs scheint uns etwas Anderes zu sagen, nämlich, daß Gott den Israeliten das heilige Land gegeben, bamit sie alle Seine Gebote halten konnten, was ohne den Besitz des heiligen Landes gar nicht möglich gewesen wäre. Was aber der ganzen hier citirten Talmndstclle eine ganz andere Bedeutung, -und zwar eine außerordentlich tiefe Bedeutung verleiht, das ist eine andere Talmudstelfe, aus der hervvrgeht, daß wir es als eine große, unermeßliche Wohlthat .zu betrachten haben, daß Gott uns zur Annahme der Thora gezwungen hat. Im Anfänge des Traeiats Abodah Sarah luitb uns nämlich erzählt, daß die Völker sich einst beklagen werden , daß Gott nicht ihnen die Thora gegeben. Gott aber entgegnet ihnen, daß Er ihnen die Thora angeboren, sie aber deren Annahme verweigert hätten, wie cs heißt (li L. M. E. nu. V. 2.) -,.T2 ' jrsin yy&c mn r*s den Söhnen Eiaws har Gott die Thora angeboten; sie aber wellten die Lust am Morden nicht aufgcben, wie die Söhne Iischmaels nicht von Raub und Diebstahl. lassen wollten. — Damit ist aber die Klage der Völler noch nicht beseitigt. Israel, sagen sie, hast Du _ zur Annahme der Thora gezwungen, warum hast Du nicht auch uns gezwungen? w» *n 'yb',' rrz? crö. Das hohe Glück, das dern Volke Israel geworden, es hat cs nicht freiwillig erworben, sondern Du, 0 Gott, hast cs dazu gezwungen. Warum hast Tn nicht auch uns gezwungen. Deine Erwählten Zit werdend — Und Elött gestattet den Heide», noch nachträglich, ein einziges, leicht zu beobachtendes Gebot zn erfüllen; aber sie bestehen die Prob: schlecht, rm.d da rs geringe Ilnarmetzmlichkeiren im Gefolge Hst, grbm sie es aus und murren und lästern noch dazu. Im Lichte dieser Talmudstelle müssen wir auch die, welche uns hier beschäftigt, betrachten: aber dazu bedarf es einer längeren Auseinandersetzung, die wir s. G. w. im Schlußcapirel ^dieser Mhandlmrg geben werden. (Schluß folgt.) Jer Wrszeß Mtter. Wien, 6. März. „Zu allen Zeyc»;:ud ür alle» Landern wird sich das Ledürfnrß nach einer wohlgeordnete» Revisions-Anstalt geltend machen; nirgends aberZvird cs so norhweudig sein, für eine solche Anstalt Sorge zu tragen, als in unterm Vaterlande, in welchem überall Gegensätze der mannichfalngsten Art — naturgemäße und künstlich herausbcschworene — sich nur allzu sehr geltend machen; nirgends kann ein so dringendes Bedürfnitz dafür bestehen, daß dem unschuldig Berurtheilten eine letzte, der localen Erregung ebensosehr wie jedem mchrrichterlichen Emflune entrückte Zufluchtsstätte oMngehaltcn werde." Es sind dies goldene Worte aus den Motiven zu einer österreichischen Strafprozeß-Ordnung (erster Entwurf von 1863), welche durch den Prozeß Ritter ihre traurige Bestätigung gefunden habe». Ein Insrizuwrd der schrecklichsten Art, betrieben durch drei immer von neuem erhobene Anklagen, sanctionirt durch drei Geschwornengerichte, würde die österreichische Justiz schänden, wäre nicht zu guter Stunde in unsere geltende Strafprozeß-Ordnung noch eine Bestimmung im Geiste des citirten Motivenberichtes eingefügt worden. Und wie wenig fehlte, daß unsere Strafprozeß- Ordnung dieses „Sicherheitsventils" der außerordentlichen Revision durch den Obersten Gerichtshof entbehrte! Daß unschuldig gehetzte, durch vierjährige Untersuchungshaft gequälte, durch drei Todesurtheikc gemarterte.Menschen endlich der Freiheit wiedergegcben wurden, daß sie dem Parforcetreiben der „Berbrecherjägcr" nicht unter fürchterlichem Hallali erlagen, das verdanken wir nächst dem Eassationshose und der General-Procuratur — diesen unerschütterlichen Suälcn der Gerechtigkeit — der Insriz-Eommission unseres Herrenhauses. Das Abgcordnctchans batte das Rechtsmittel der außerordentlichen Revision abgelehnt in der Erwägung, daß dieselbe „in das System des Strafprozesses nicht passe" - gewiß ein recht doctrinärer Grund.

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