Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 14 (18.2.1886)
- Date
- 1886-02-18
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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Biegung als eine Schmach für Deutschland bezeichnet; Zeuge hat den CommercienraLL Magnus als zweifellos wahrheitsliebend bezeichnet. Abg. Ludwig Löwe hat von Grosser und Engen Richter erfahren, daß Sk. Kgl. Hobeir der Kronprinz am 21. Ocwbcr 1879 jene Aeußerung über die Antisemitenbcwegung gcthan und selbe am 15. Januar 1881 gelegentlich einer Sitzung der Jnvaliden-Sristtmg zu dem Commercrenrctth Magnus widerholt hat. „Redacteur" Schneidermeister Grüneberg hat eidlich ausgesagt, daß Hödel, der sich Lehmann genannt habe, Mitglied des „christlich-socialen" Vereins gewesen und noch am Abend vor dem mchrswürdigen Attentat in einer Versammlung dieses Vereins gewesen sei. Von Nobiling glaube er das nicht bestimmt, wohl aber sei es möglich, da er m einer ihm vorgelcgten Photographie den Mann erkannt zu haben glaube, dem er eine Mitgliedskarte gegeben. Sodann wird aus der stenographischen Ausnahme der Rede Stöckers in Siegen sestgesteüt, daß derselbe sich wörtlich äußerte: „da können sie sehen, m. H., was das für nationale Geister sind (gemeint sind die Deutschfreisinnigen); sie schmähen die Armee und sie verrathen das Vaterland an den Feind und das thaten sie nicht blos im letzten Jahre, sondern bis in die letzten Wochen." Diese Feststellung geschieht, weil der Verthcidiger wegen dieser Aeußerung, wie auch wegen der Rede, in der Bommert von Stöcker angegriffen wurde, gegen diesen im Namen seines Clienten die Widerklage erhebt. Damit ist die Beweis-Ausnahme beendet und es beginnen die Plaidoyers. Der erste Staatsanwalt beantragt das Schuldig gegen den Angeklagten wegen der drei letzten Behauptungen, die in Form und Inhalt Beleidigungen enthalten, wahrend eine solche in der ersten Behauptung (Unwahrheiten) nicht enthalten sei. Der Staatsanwalt hielt 3 Wochen Gesängniß für angemessen. Herr R.-A. Handschuh-Marburg als Nebenkläger hält für geboten, die Anklage auch aus den vom Staatsanwalt fallen gelassenen Punkt auszudehnen, da Herr Stöcker in Wirklichkeit niemals von der Wahrheit abgewichen sei und das in dem Prozeß „Stöcker contra Bäcker" in Berlin gefällte Urtheil in dieser Richtung Unrichtigkeiten enthalte. Einer sehr scharfen Kritik unterzieht mm der Herr Vcrtheidiger Herr Rechtsanwalt Sch m itz II.- Clberfcld Herrn Stöckers ganzes Auftreten. Cr weist namentlich darauf hin, daß es Herrn S tö ck e rs Werk sei, wenn im politischen Leben ein Ton eiugeriffen sei, wie man ihn früher nicht gekannt habe. Der Verröeidiger betont ferner, baß es mit der Wahrheitsliebe de» Herrn Stöcker sehr schlecht bestellt sei. daß er u. 2. auch in einem Buche „Cbrmlich-Social" von der Presse verlange, daß ihre Mitglieder ganz rein und Wüfclsohne seien, während Herr Stöcker selbst feinen Portier zum Journalisten und Kedacreur 'erhebe. Schließlich beantragte der Verrheidiger die Freisprechung des Angeklagten, eo. aber Compeusarwu durch die Lerurrhciluug des Herrn Stöcker ia der Widerklage. Die Reden der beiden Anwälte, ihre wiederholten Repliken und Dnpliken dauetten über zwei Stunden. Die Berathung des Gerichtshofes dauerte etwa eine halbe Stunde. Das von uns schon gemeldete Urtheil lautete, daß der Angeklagte freizusprechen und mir seiner Widerklage contra Stöcker abzuweifcn sei. Der Beweis der Wahrheit für die in dev Flugblättern enthaltenen Thatsachen ^scheint als erbracht und es sei weder in der Form, noch im Inhalt eine Beleidigung zu erblicken; auch stehe dem rc. Bommert der Schutz des § 193 (Wahrung berechtigter Interessen) zur Seite. Das Publikum nahm das Urtheil mit lauten Bravo's entgegen. Zeitungsnachrichten und Correspondeuze». Oefterr.-Üngar.Monarchie. Wien, 11. Februar. Heute fand in Folge Aufforderung der Centtal-Leitung des Deutschen Schulvcreins eine außerordentliche Vollversammlung der akademischen Ortsgrupve Wiens statt mit der Tagesordnung: „Stellung der akademischen Ortsgruppe zur Aufforderung der Centtale, den Beschluß der akademischen Ortsgruppe vom 27. Juni 1885 betreffs Nichtaufnahme von Juden rückgängig zn machen". Zu dieser Versammlung hatte die Centtale den ersten Obmann-Stellvertteter Dr. v. Kraus und den Schriftführer Dr. Wolfshardt entsendet. Nachdem die Vollversammlung auf dem Beschlüsse der Ortsgruppe vom 27. Juni 1885, man solle die Aufnahme eines jeden Juden m die akademische Ortsgruppe verweigern, beharrte, so erklärte Dr. v. Krau s, durch den eben gefaßten Beschluß verharre die akademische Ortsgruppe aus einem Standpunkte, von welchem die Vereinsleitung des Deutschen Schulvereins in wiederholten Beschlüssen und Mittheilungen erklärt habe, daß derselbe mit den Bereinsatznngen unvereinbar sei und daß die Vereins-