Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 14 (18.2.1886)
- Date
- 1886-02-18
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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'4 r;| XXM.ZchW!M. Leiteüver MrWL - Literarischer Derlcht. carjsp T2 *pr *1 fjpsi rwa'tttra cp cnm rr"vrr tjs (Lehrgedicht über die Accente der biblischen Bücher nebst Eommentar von Josef b. Kalonymos, in der Zweiten Halste des 13. Jahrhunderts) Verlag von Rosenftem und Hildesheimer 1886. Gue kleine, aber interessante Schrift ist dieses aus 41 vielzelligen Strophen bestehende Lehrgedicht über die Accente der drei biblischen Bücher Jjob, Mischle und Tehillim (h"cn), welches Herr Dr. Ä. Berliner, der es edirt, einem handschriftlichen Anhänge zum Machsor ed Sondse-Casal Maggiore . 1485—86, das sich in der Bibliochek des sel. Abraham Merzöacher (jetzt des Dr. Eugen Merzbacher in München) befindet, entnommen hat. Das Gedicht, welches dem neuesten Bearbeiter dieses Accentensystcms, Prof. 23. Wickcs, iu seiner Schrift n"cx Atreatise on the Accentuatioii (Offort 1881) unbekannt geblieben ist, hat den' Nakdan Joseph b. Kalonymos zum Verfasser. Derselbe hat auch ein Lehrgedicht über die anderen gewöhnlichen Accente versaßt und, wie das vorliegende, mit einem kurzen Eommentar versehen. Von den synagogalen Dichtungen dieses Nakdan weist Zunz in seiner synagogalen Poesie S. 335 nach: ein Mclech-eljon für - das Neujahrsfest, eine Klage für den 9. Ab und eine den Märtyrern von Fulda gewidmete Selicha. Zunz hält diesen I. b. Kalonymos Punktator identisch mit einem gleichnamigen Schreiber Joseph Nakdan <12 30—12 50 bei Zunz, zur Geschichte S. 111), will ihn dagegen von den um 1294 lebenden Joseph b. Kalonymos aus Xanten unterscheiden. Dr. Berliner behandelt diese Frage in einer kleinen Einleitung zu dem Lehrgedichte, welches allen Freunden der Accentliteratur als ein schätzbarer Beitrag willkommen sein dürste. Der Ertrag des opuseulnm gilt einem hochedlen Zwecke. Zeitungsnachrichten und Cyrrefpondenzen. Deutschland. Frankfurt a. M., 11. Februar. Seit vier Jahren, so oft der Winter ins Land gezogen kommt und Künstler und Künstlerinnen Proben ihrer Leistuugeu dem Publikum geben, begrüßen wir alljährlich. den in diesen Blättern schon öfters genannten, Herrn Morm Adler, den nahezu erblindeten Pianisten. Am 11. d. Llrs. veranstaltete dieser Künstler im Saalbau hier wiederum ein Coucert. Die. von ihm zum Vortrag gebrachten nur clafsischen Klavicrpieceu wurden mit all den Feinheiten, bieder Künstler beim Spiel beobachtet, wiedergegeben und reicher Beifall des zahlreich erschienenen Publikums, sowie em Lordeerkravz wurde ihm gespendete . Es kann nur lobend von diesem jungen strebsamen Mann erwähnt werden, daß er seinem Grundsatz, als Jude zu leben, stets treu geblieben ist, trotz der Schwierigkeiten, die sich ihm auf seinen Eoncertreisen entgegenstellen. Man kann von ihm auch sagen: ' -j&oa-Tcjn.r^ ita rürM’nam iro av Jn seinem Künstlerberuf hat er große Fortschritte gemacht, aber in seinem Beruf als Jude ist er der alte geblieben. Möge er nur so fortfahren/ und er wird immer aus das Wohlwollen seiner, zahlreichen Freunde, die er sich besonders hier erworben hat, rechnen können. Frl. Henriette Goldschmidt, Sopranistin und Herr Renk, Cellist, erwarben sich mit ihren Leistungen bei diesem Concert ebenfalls reichlichen Beifall. M. S ch w e i tz e r. Siegen, 10. Februar. Die Prozeßsache Stöcker corttra Redatteur Bommert fand heute vor der Sttafkammer des hiesigen Amtsgerichts mit kosten- ' loser Freisprechung des Angeklagten Bommert ihre. Erledigung. Bor Eintritt in die Verhandlung lehnte der Verttcter des Nebenklägers den Herrn Amtsrichter Seyberth ab, weil er ein Gegner Stöckers sei, was er in öffentlichen Volks-Versammlungen der nationalliberalen Parteizur Genüge dokumentirt habe. Nach einer Erklärung des Hern: Seyberth, daß er allerdings ein politischer Gegner des Hofpredjgers Stöcker sei, dieses jedoch sein Urtheil in vorliegender Sache nicht beeinflussen könne, lehnte der Gerichtshof nach kurzer Verathung den Antrag des Bcrtteters des Privatklägcrs ab und wurde nun in die Verhandlungen eingetreten. Dieselben dauerten bis nach 2 Uhr und endeten, wie oben erwähnt, mit vollständiger Freisprechung des Angeklagteu nach dem Anträge des Lertheidigers. Die königliche Staatsanwaltschaft hatte auf dreiwöchentliche Gefängnißstrafe angetragen, welchem Strafmaße der