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Der Israelit · 1886-02-04 · Heft 10 (4.2.1886) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 10 (4.2.1886)
Date
1886-02-04
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Beilage zu Nr. lO des Israelit. JerümgsrrachrichLea mb Sorrefposöevzes. Deuts ch Iö n d. W. Berlin. Die Abhaltung von Leichenreden auf den Wischen Friedhöfen der Stadt Berlin beschäftigte die Repräsentanten-Versammlung der Gemeinde am Sonntag den 24. v. M. — Es stand bisher nur den von der Hauptgemeinde der Stadt Berlin angcstMen Rabbinen dasRecht zu, Leichenreden auf dem Wischen Friedhof im Ornat zu halten. Diese Gepflogenheit wurde insofern vor Kurzem geändert, als auch den Predigern der hiesigen jüdischen Reformgemeinde gestattet ward, im Ornat Leichenreden zu halten. Bei der Ausdehnung, die Berlin jedoch fort und fort gewonnen und nimmt, wachst auch die Seelenzahl der jüdischen Einwohner und hat bei dem Mangel von öffentlichen Synagogen der Hauptgemeinde, verschiedene jüdische Privatgcmeinden, die der Hauptgemeinde aber beitragspflichtig sind, zu Tage gefördert, die sich ihre eigene Synagogen, eigene Rabbiner resp. Prediger halten, auch gehören die Nachbargememdett'wie Ehar lo tt enb nrg u. s. w. zu Berlin, müssen der jüdischen Gemeinde hierselbst Beiträge zahlen, wogegen deren Todte auf den Friedhöfen der Berliner Gemeinde ihre letzte Ruhestatt finden. — Diese Nachbar- resp. Privatgcmemden wünschten nun schon seit Jahren, daß man ihren Geistlichen gestatte, gleich den Geistlichen der Gemeinde auf den Friedhöfen derselben, ihren entschlafenen Mitgliedern.im Ornat die Leichenrede zu halten, doch vergeblich, weil man glaubte, daß diese Erlaubniß den Frieden in der Gemeinde stören würde und auch jedwede Kontrolle der Gemeinde über die Würdigkeit der Sprechenden entzogen bleibe u. s. w. — Nunmehr beschlossen die Repräsentanten: Die angeftcllten Rabbiner der Hauptgemeinde können jeder Zeit jedem Leichenbcgängniß im Ornat beiwohnen n. s. w. — Angestellte Rabbiner und Prediger auswärtiger Gemeinden haben vom Vorstande - die Erlaubniß einzuholen, Leichenreden zu halten und können im Falle der Gewährung Ornat anlegen; ebenso haben andere Personen, die bei einem Leichenbegängnis zu sprechen wünschen, die Erlaubniß des Vorstandes cinzuholen. Die Rabbiner resp. Prediger hier ansässiger Rcligionsgescllschasten erhalten die Erlaubniß im Ornat Leichenreden zu halten nicht für den einzelnen Fall, sondern nur generell, doch widerruflich. — Der Sanitätsrath Dr. Marcuse war entschieden dagegen, anderen Predigern als denen von der Hauptgemeinde Berlins die Anlegung des Ornats auf den jüdischen Friedhöfen zu gestatten, well mau diesen Rabbinern resp. Predigern gegenüber eine ideale Eoncurrenz schaffe, auch hierdurch sehr leicht, falls dem einen oder anderen Rabbiner einer Privatgemeinde diese Erlaubnis versagt würde, die Fackel der Zwietracht in die Gemeinde werfe. Mit großer Wärme plaidirte das Mllglied de» Vorstandes der Gemeinde, Justizrath Meyer, für die in oben angegebener Form der Erlaubniß aller jüdischer Geistlichen, Leichenreden im Ornat halten zu dürfen, meinend, daß gerade hierdurch der Friede in der Gemeinde erblühen und erstarken wird, und siegte mit dieser seiner Ansicht bei der Majorllät der Repräsentanten-Versammlung. — Fraü Julie Neumann,, geb. Rathenow, schenkte der Gemeinde ein Kapital von 20,000 Mark in Staatspapieren als Stiftung zum Gedächtnis ihres verstorbenen Gatten. Die Zinsen dieses Kapllals sollen alljährlich in Höhe von 800 Mark an arme strebsame Schüler der hiesigen jüdischen Elementarschule m Höhe von 100—300 Mark als.Stipendien gewährt werden, falls dieselben behufs weiterer Ausbildung zum Handwerker oder Künstler eine höhere Lehranstalt besuchen; falls solche Schüler nicht aus den jüdischen Elementarschulen hervorgegangen, können diese Stipendien auch jüdischen Schülern gewährt werden, die eine christliche Elementarschule besucht haben. . Italien. Rom. Das Königreich Siam .gehörte bis zur . neuesten Zeit zu .jenen Ländern, welche von den Juden grundsätzlich gemieden wurden, weil die Religion und die Sprache ihrer Bevölkerung sie von einer Ansiedlung in deren Mitte völlig abgeschreckt haben. Die Religion der Siamesen ist bekanntlich der crasseste Budhismus und in einem weißen Elephanten verehren sie das Symbol der höchsten Gottheit, während ihre Sprache wieder, zu dem indochinesischen Sprachenzweig gehörend, in gar keiner Verwandtschaft zu den semitischen Sprachen, welche, die Juden dieses Welttheils mit solcher Vorliebe und solchem Eifer pflegen, steht. Die Inden Asiens kamen daher über den Ganges, den Hauptstrom

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