Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 8 (28.1.1886)
- Date
- 1886-01-28
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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LLVLZchrgaog. Erste Beilage;« Nr. 8 des Israelit. Zett«»gsoachrichte« nab Corresposdesze«. D c li t f ch lau b. Berlin, 22.3cm. Schon wieder fit der Doctor pbiladelpliiae Simon May heute von der Berufungskammer des hiesigen Landgerichts I zu einer empfindlichen Geldstrafe verurtheilt worden. Diesmal handelt es sich um den bekannten Beleidigungs- Prozeß, den May gegen den hiesigen Professor der Theologie Dr. Herrmann Strack angestrengt nnd bei deinen Verhandlung vor dem Schöffengericht Professor Strack die vielbesprochene Erklärung gegen den Hofprediger Stöcker abgegeben hat. May fühlte sich durch eine von Strack in der „Post" veröffentlichten Erklärung, in welcher der Professor auf Grund seiner von jüdischen Geistlichen erhaltenen Informationen den May der völligen Unkcnntniß der hebräischen Sprache zieh und hierbei erwähnte, daß May bereits vier Wochen Gefängniß, wenn er nicht irre, wegen Bankerott» verbüßt hatte. Diese Erttärung wurde durch einen öffentlichen Angriff des May gegen Sttack, welcher die Entstellungen des Hofpredigers Stöcker bezüglich des Kolnidre- Gebets in einem Artikel in der „Kreuzzeitung" berichtigt hatte, provozirt. May hat feinen Angriff gegen Sttack in einer Versamnllung erhoben. Er behauptete, daß Sttack in feinen Augen kein Priester der christlichen Kirche mehr sei, weil er sich der Juden angenommen habe. Sttack fürchte sich aber vor der Judenpresse; er werde übrigens von einem Manne inspirirt, der Mitarbeiter philosemitischer Blätter sei und gleichzeitig als Spion fungtte. Außerdem hat May den Pxofessor Sttack in einer öffenttichen Erklärung der Unwahrheit geziehen. Da sich nun May durch die Behauptung, er sei wegen Bankerott» bestraft worden, beleidigt fühlte und die Klage gegen Sttack erhob, so hat auch Sttack seinerseits wegen der oben wiedergegebenen Aeußerungeu Mays die Wiederklage erhoben. Das Schöffengericht erachtete den Professor Sttack der Beleidigung zwar für schuldig, aber für sttaffrei, verurtheilte dagegen den May zu einer Geldstrafe von 30 Mark. Gegen dieses Erkenntniß hat zunächst May die Berufung eingelegt und Herr Sttack folgte diesem Beispiel. In der heutigen Verhandlung vor der Berufskammcr erklärte zunächst May, daß er bereits am l7. Dezember dir Dernsung im Hinblick ans seine am 26. Dezember erfolgte Taufe und auf Veranlassullg eines Mtgliedcs des Konsistoriums zurückgezogen Habe. Der Vertreter des Professor Sttack, Jusrizrmh Lesse, thciltc sodauu mit, daß fein Mandant an den Prediger Schwarz, welcher den May getauft habe, geschrieben und sich gleichfalls zur Zurückziehung der Berufung bereit erklärt habe, wenn sich May verpflichtet hätte, von weiteren Angriffen gegen Sttack in der Presse adzulaffen. Der Prediger Schwarz habe aber erwicdert, daß sich May darauf zu keiner Antwort habe verstehen wollen. Sttack fei ein konservativer Mann, der in kirchlicher Beziehung auf positivem Boden stehe, er sei Mitglied des Komites für die Judenmission und mache es sich zur Aufgabe, Juden zum Chrisrenthum hinüberzuziehe». Er sei aber andererseüs ein entschiedener Gegner des Antisemitismus, den er für rmchristlich hatte. Der Antisemitismus erschwere seine Bemühungen und beabsichtige doch nur eine Verhetzung der gesellschaftlichen Klassen gegen einander. Der erste Richter habe Herrn May wohl verurtheilt, er habe aber mehrere Aeußerungen Mays für nicht beleidigend erklärt, die für Sttack verletzend waren. Dazu gehöre die Behauptung, Sttack könne für keinen Priester der christlichen Kirche mehr gehalten werden, er . fürchte sich vor der Iudenpresse und werde von einem zweifelhaften Individuum inspirirt. May wollte sich dann in eine lange Auseinandersetzung über das Kolnidre- Gebet einlassen. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Humbert, hinderte ihn aber daran mit der Bemerkung, ^daß sich der Gerichtshof für das Kolnidre-Gebet nicht interessire. Professor Sttack betheuerte darauf seine Friedensliebe, er habe aber auf die Beleidigungen des Herrn May nicht schweigen können. Er habe keineswegs Herrn May beleidigen wollen. Die Vorsttafe habe er in der Erklärung nur deßhalb erwähnt, weil er damit erläutern wollte, wie er zu der Kenntniß von May's Ignoranz im Hebräischen gekommen sei. Dies habe er von dem jüdischen Geistlichen, wecher Herrn May im Gefängniß zu Plötzensee kennen gelernt, erfahren. Thatsächlich sei May nicht wegen Bankerott», sondern wegen Unterschlagung bestraft worden, er, Sttack, halte die Unterschlagung für ein schwereres Delikt als den Bankerott. Er sei wiederholt von Juden wegen seines angeblichen Antisemitismus angegriffen worden und da wäre der Vorwurf, er fürchte sich jetzt vor den Inden besonders schwer. May be-